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Zeugnisantrag

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bissupport@uni-bielefeld.de

Die Funktion "Zeugnisantrag" in der BIS-Prüfungsverwaltung unterstützt die Bearbeitung des Antrags für das Zwischentranscript oder das Abschlusszeugnis über ein Webformular. Nachdem dieses Formular online ausgefüllt wird, sollten Sie es als PDF speichern und beim zuständigen Prüfungsamt abgeben. In der Regel werden die Prüfungsämter den Zeugnisantrag in digitaler Form annehmen wollen.

Auf dieser Seite werden die Nutzungszwecke und die einzelnen Formularfelder des Antrags erläutert.


Wofür wird der Zeugnisantrag gebraucht?

Um das Studium abzuschließen

Der Zeugnisantrag wird am Ende des Bachelor oder Masterstudiums gestellt, wenn alle Leistungen erbracht sind und das Studium beendet werden soll. Die Initiative muss dabei von den Studierenden ausgehen, da nur Sie wissen, zu welchem Zeitpunkt keine Verbesserungsversuche mehr unternommen werden und alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen korrekt im Transcript registriert sind. Mit dem Antrag bestätigen Sie den zuständigen Prüfungsämtern, dass Sie Ihr Studium für abgeschlossen halten: Prüfen Sie daher sorgfältig, ob wirklich alle benötigten Leistungen vorhanden sind.

Um ein Zwischentranscript zu beantragen

Auch die Beantragung eines Zwischentranscripts ist mit dem Zeugnisantrag möglich. Da die Ausstellung eines Zwischentranscripts (bzw. die entsprechende Bearbeitung Ihres Transcripts in der Prüfungsverwaltung) im Prüfungsamt einigen Aufwand verursacht, weil die dokumentierten Module "eingefroren" und an die Studienfächer gebunden werden, sollte dieser Antrag erst gestellt werden, wenn entweder der Studienabschluss kurz bevorsteht oder das Zwischentranscript für einen wichtigen Grund (z.B. beantragen eines Stipendiums oder Bewerbung für einen Masterstudienplatz) benötigt wird.

Sie erreichen den Antrag für unter dem Link "Zeugnisantrag" in der BIS-Prüfungsverwaltung.

Bitte beachten Sie, dass sich die Auswahl, die Sie im Zeugnisantrag treffen, NICHT auf Ihr Transcript auswirkt und auch NICHT im System gespeichert wird. Das Formular dient nur dem Erstellen eines ausdruckbaren Antrages und kann, solange Sie den Antrag nicht im Prüfungsamt abgegeben haben, beliebig oft durchlaufen werden. Da Ihre Angaben nicht gespeichert werden, sollten Sie das Formular "in einem Zug" durchlaufen und zwischendurch keine längeren Pausen einlegen. Sobald Ihre Sitzung in der Prüfungsverwaltung ausläuft, werden die bislang gemachten Angaben wieder gelöscht.

Um den Studienfortschritt zu überprüfen

Sie können sich mit Erstellen des Zeugnisantrages auch eine Übersicht über Ihren Studienfortschritt verschaffen, da Ihnen hier unter Anderem angezeigt wird, welche Module bereits erfüllt sind, welche noch nicht abgeschlossen wurden und auch, welche Pflichtmodule Ihnen zum Abschluss des Faches noch fehlen.

Darüber hinaus steht Ihnen hier, anders als in Ihrem Transcript nach Modulen, auch der Individuelle Ergänzungsbereich als Gliederungsebene zur Verfügung. Diesen können Sie im Zeugnisantrag füllen, sobald Sie angegeben haben, welche Leistungen und Module Sie für Ihre Fächer verwenden möchten.

 


Besonderheiten beim Zeugnisantrag für den Master of Education

Studierende, die für den Abschluss im Master of Education ihr Zeugnis beantragten, müssen auf dem Weg ins "Referendariat" einige Termine und Fristen berücksichtigen, die in diesem empfohlenen Zeitplan dargestellt sind.
Aktuelle Hinweise und einen schnellen Überblick, welche Punkte im Einzelnen in diesem Zusammenhang zu beachten sind, gibt die BiSEd Bielefeld School of Education.


Vor dem Zeugnisantrag

Überprüfen des Transcripts auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Überprüfen Sie bitte als erstes Ihr Transcript in der BIS-Prüfungsverwaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenden Sie sich bei fehlenden Leistungen - wenn Ihnen z.B. aus Veranstaltungen noch keine Studien- und Prüfungsleistungen verbucht worden sind - an Ihre Lehrenden und bitten Sie diese um eine schnellstmögliche Weiterleitung der fehlenden Ergebnisse an die zuständigen Prüfungsämter.

Zählen Sie bei der Überprüfung auf Vollständigkeit NICHT die Leistungspunkte in einem Modul, sondern überprüfen Sie, ob die Leistungen den Modulanforderungen entsprechen. Hierbei ist die automatische Vollständigkeitsprüfung, die Ihnen bei den Modulüberschriften angezeigt wird, hilfreich. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer die verlinkte FSB in den Seiten der Studieninformation.

Endgültige Zuordnung der Leistungen zu Modulen

Manche Leistungen in Ihrem Transcript können für mehrere Module verwendet werden. Kontrollieren Sie entsprechend Ihr Transcript, ob alle Leistungen in den von Ihnen gewünschten Modulen verbucht sind und verschieben Sie diese gegebenenfalls. Lesen Sie hier mehr zur Korrektur von Modulzuordnungen.


Bedienung des Formulars

Das Webformular für die Bearbeitung des Zeugnisantrags ist in die Seiten der Studieninformation eingebunden. Sie rufen den Zeugnisantrag aber weiterhin nach Anmeldung an der Prüfungsverwaltung im linken Menü auf.

Sie durchlaufen den Zeugnisantrag in mehreren Schritten. Um zwischen den einzelnen Seiten hin- und herzunavigieren, finden Sie jeweils unter dem Formular Buttons, mit denen Sie entweder vorwärts oder rückwärts blättern, oder zum Beginn des Formulars springen können. Mit dem "Zurück"-Schalter gelangen Sie auf die vorige Seite des Formulars, der "Von vorne beginnen"-Schalter löscht Ihre Angaben und bringt Sie zurück zur ersten Formularseite.

Wenn es für Ihre Einschreibung Auswahlmöglichkeiten für FsB oder Profil(e) gibt, wird Ihnen ein Auswahldialog angeboten. Dieser erscheint nicht, wenn keine Wahlmöglichkeit existiert.

Es können im Zeugnisantrag nur die Module ausgewählt werden, die laut Modulhandbuch auch zum Fach - bzw. bei Profilen zum gewählten Profil - gehören. Zu weiteren Modulen siehe die folgenden Akkordeonboxen "Module und Leistungen des Individuellen Ergänzungsbereichs" und "Weitere Module und Weitere Leistungen"

Wählen Sie aus, ob Sie ein Abschlusszeugnis oder ein Zwischentranscript beantragen möchten.

Das zu durchlaufende Formular ist in beiden Fällen gleich, allerdings liegen gravierende Unterschiede in den Auswahlmöglichkeiten der Module:

  • Im Antrag für ein '''Zwischentranscript''' können nur Module ausgewählt werden, die vollständig sind oder als nicht berechenbar ausgewiesen wurden. Automatisch berechenbare Module, die noch nicht bestanden oder noch nicht angefangen sind, können nicht ausgewählt werden.
  • Im Antrag für ein '''Abschlusszeugnis''' ist es möglich, auch unvollständige Module auszuwählen, da der Zeugnisantrag mit der Abgabe/ Erbringung der letzten Leistung gestellt werden kann, also noch bevor die letzte Leistung verbucht wurde. Wählen Sie also in diesem Fall auch das Modul im Zeugnisantrag an, in dem noch eine Leistung fehlt. Sie können dann den Antrag ganz normal weiter durchlaufen.

Bitte beachten Sie, dass es sowohl für das Abschlusszeugnis als auch für das Zwischentranscript unmöglich ist, bereits bei einem Fach eingefrorene Module anders zu verwenden, sprich: in der Auswahl abzuwählen. Sie erkennen diese Module sowohl im Antrag als auch in Ihrem Modultranscript an den geschlossenen Schloss-Symbolen und den zusätzlich ausgegrauten Auswahlboxen

Sie durchlaufen jetzt zunächst für jedes Fach (Kern- und Nebenfächer) ein immer gleich aufgebautes Formular, das sich aus Ihrem Transcript speist und Ihre Module aufführt. Mit den Checkboxen am Anfang der Zeile wählen Sie aus, ob Sie dieses Modul für den gerade angezeigten Bereich, z.B. das Kernfach, verwenden möchten.

In der letzten Spalte finden Sie für jedes Modul einen Link in die entsprechende Seite der Studieninformation. Diese sollten Sie immer dann nutzen, wenn Sie sich über den Aufbau und die Anforderungen des dargestellten Moduls informieren möchten. Dies sollte zwingend immer dann geschehen, wenn ein Modul als "nicht berechenbar" angezeigt wird (s. auch den nächsten Absatz "Vollständigkeitsprüfung")

Im Formular wird Ihnen immer nur die Ebene der Modulüberschriften angezeigt. Über das kleine Pfeilsymbol neben der Checkbox können Sie das Modul aber "ausklappen", um sich die enthaltenen Leistungen einzeln anzeigen zu lassen.

Sind Module in der Anzeige ausgegraut, handelt es sich dabei um noch nicht begonnene Module.

Um die Überprüfung des Studienfortschritts zu erleichtern, wird neben den Modulüberschriften jeweils das Ergebnis einer Vollständigkeitsprüfung als Symbol angezeigt. Dafür wird automatisch geprüft, ob die Leistungen im Modul für den Abschluss des Moduls ausreichend sind, oder ob noch erforderliche Leistungen offen geblieben sind. Diese automatische Überprüfung kann nicht für alle Modultypen erfolgen, deshalb ist es auch möglich, dass Module als "nicht berechenbar" eingestuft werden. Das Icon mit dem Buchsymbol bei den nicht automatisch überprüfbaren Modulen legt nahe, das Modulhandbuch zu lesen um selbst entscheiden zu können, ob alle Vorgaben für das Bestehen des Moduls erfüllt sind.

Bitte beachten Sie: Die automatische Vollständigkeitsprüfung betrachtet lediglich einzelne Module isoliert voneinander, niemals das Modul in einem bestimmten (Fach-)Kontext. Sie sagt damit nichts darüber aus, ob als bestanden markierte Module gemeinsam zu einem gültigen Fachabschluss kombiniert werden können.

Diese Symbole können im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung angezeigt werden:

  • grünes Häkchen: Die automatische Vollständigkeitsprüfung hält das Modul für vollständig
  • rotes leeres Kästchen: Die automatische Vollständigkeitsprüfung hält das Modul für noch nicht vollständig, bitte überprüfen Sie in der Studieninformation welche Leistungen noch zu erbringen sind
  • graues Buchsymbol: Die automatische Vollständigkeitsprüfung hält das Modul für nicht berechenbar. Bitte lesen Sie das [https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/module Modulhandbuch in der Studieninformation] um sich über die im Modul vorgesehenen zu Leistungen zu informieren und gleichen Sie diese mit den bereits erbrachten Leistungen in Ihrem Transcript ab.
  • Schloss-Symbol: Das Modul wurde bereits von einem Prüfungsamt eingefroren und ist damit abgeschlossen

Nach der Modulauswahl für die einzelnen Fächer folgt in den fachwissenschaftlichen Studiengängen die Auswahl von Modulen und Leistungen im Bereich der Individuellen Ergänzung, für die die Bachelorprüfungsordnung einen Umfang von 30 Leistungspunkten vorsieht, hiervon 20 Leistungspunkte in Form von ganzen Modulen (abweichende Bestimmungen, wie z.B. Strukturierte Ergänzungen sind in den einzelnen Fächern möglich, bitte beachten Sie hierzu Ihre geltende FsB!).

Auf der folgenden Seite des Formulars werden Ihnen Module zur Verwendung im Individuellen Ergänzungsbereich angeboten. Im Antrag auf ein Zwischentranscript können Sie hier nur vollständige Module auswählen, für das Abschlusstranscript ist wie auch bei den Fächern eine Auswahl nicht vollständiger Module möglich.

Unterhalb des Auswahlformulars finden Sie einen Zähler, der angibt, in welchem Leistungspunktumfang Sie Module ausgewählt haben.

Der Individuelle Ergänzungsbereich sieht neben dem Studium ganzer Module auch die Möglichkeit vor, zusätzlich einzelne Leistungen im Umfang von 10 Leistungspunkten einzubringen. Eine förmliche Dokumentation von Leistungen ist hier allerdings nicht notwendig, da bei der Abschlusserstellung ein Textbaustein ergänzt wird, der erklärt, dass im Umfang von 10 LP Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Universität besucht wurden. Wenn Sie die für den Individuellen Ergänzungsbereich vorgesehenen 30 LP noch nicht in Modulen erbracht haben, (s. Zähler) werden Ihnen auf der folgenden Seite einzelne Leistungen zur Auswahl angeboten. In diese Liste fließen alle die Leistungen aus Ihrem Transcript ein, die noch nicht für den Fach-Abschluss verwendet wurden.

 

 

Nachdem Sie die Formulare für Ihre Studienfächer durchlaufen haben, können Sie in einem letzten Schritt angeben, welche weiteren Module in Ihrem Transcript abgeschlossen werden können. Diese werden dann, gemeinsam mit weiteren Leistungen in nicht abgeschlossenen Modulen, im ausgegebenen Dokument zwar angezeigt, aber nicht für den Fachabschluss verwendet - stehen Ihnen also noch für ein weiteres Studium zur Verfügung.

 


Erfassung der Auslandsaufenthalte

Nach § 4 des Hochschulstatistikgesetzes ist die Universität Bielefeld verpflichtet, für einen Abschluss des Studiums u.a. Angaben zu studiengangsbezogenen Auslandsaufenthalten zu erfassen. Mit dem Zeugnisantrag erfassen Sie auch Ihre studienbezogenen Auslandsaufenthalte, damit das zuständige Prüfungsamt diese Informationen für die Statistik aufnehmen kann. Bei mehr als drei studienbezogenen Auslandsaufenthalten sind die drei längsten anzugeben.


Angabe der Alumni-Adresse

Nach Ihrem Abschluss möchte die Uni Sie gern ansprechen können, um Sie z.B. zum "Absolvententag" einladen zu können. Da bei vielen Studierenden in der Zeit nach dem Abschluss die im System gespeicherte "Semesteradresse" wegen eines Umzuges ungültig wird und auch die häufig genutzte Uni-Mailadresse langfristig ihre Gültigkeit verliert, werden Sie im Zeugnisantrag um die Angabe einer "langlebigeren" Postadresse, sowie einer persönlichen Mailadresse gebeten. Diese Adresse wird von der Uni lediglich zur Kontaktpflege im Rahmen der Alumni-Arbeit genutzt und selbstverständlich nicht an Externe weitergegeben.

Auf der entsprechenden Formularseite können Sie entweder die im System gespeicherte Adresse bestätigen, eine neue Adresse angeben oder der Nutzung widersprechen.

Hier der Text der Einverständniserklärung zur Aufnahme der Alumni-Kontaktdaten:

Um Sie auch zukünftig erreichen zu können, benötigen wir Kontaktdaten, die auch nach Ende Ihres Studiums noch gültig sind. Wir bitten Sie daher, Ihre derzeit im System gespeicherten Adressdaten zu überprüfen und diese ggf. durch Ihre aktuelle Adresse und eine persönliche E-Mailadresse zu ersetzen. Ihre Daten dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme oder -pflege durch die Universität Bielefeld (z.B. Einladungen zum Absolvententag und zur Absolventenbefragung). Ihre Kontaktdaten werden zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben. Sie können der Speicherung Ihrer Daten jederzeit widersprechen, in diesem Falle werden sie unverzüglich gelöscht. Für einen sofortigen Widerspruch klicken Sie bitte die Checkbox mit dem Hinweis „Ich widerspreche der Datenspeicherung“ an. Im Falle eines späteren Widerspruchs wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte über die Funktionsadresse datenschutzbeauftragte@uni-bielefeld.de.“

Für Studierende die nicht in BA- oder MA-Studiengängen des aktuellen Studienmodells studieren (z.B. Promovierende) gibt es keinen entsprechenden Prozess. Hier legen die Prüfungsämter manuell für die Abschluss-Statistik einen Abschluss in der BIS-Prüfungsverwaltung an; deshalb wurde die Abfrage der Alumni-Adressdaten dort eingebettet.

Wenn Sie im Zeugnisantrag eine solche Alumni-Adresse angeben, wird diese auch als neuer Menüpunkt in Ihren persönlichen Einstellungen im eKVV für Sie angezeigt. Dort können Sie die eingegebene Adresse auch nachträglich noch bearbeiten oder der Nutzung widersprechen.

Sie können sich mit Ihrem Studierendenlogin noch ein halbes Jahr nach der Exmatrikulation am eKVV anmelden und dort Ihre Alumni-Kontaktdaten bearbeiten. Für einen späteren Widerspruch nutzen Sie bitte die Funktionsmailadresse datenschutzbeauftragte@uni-bielefeld.de


Abgabe im Prüfungsamt

Wenn Sie Ihren Zeugnisantrag ausdrucken, erhalten Sie für jedes Fach eine eigene Auflistung der abzuschließenden Module, die Sie mit der o.g. Erklärung unterschreiben und einzeln in den jeweiligen Prüfungsämtern abgeben.

Bitte beachten Sie, dass im "Kombi-Bachelor" das Abschlussdokument im Kernfach-Prüfungsamt erst dann erstellt werden kann, wenn die Nebenfächer abgeschlossen wurden. Wenn also für Ihre Studienfächer mehrere Prüfungsämter beteiligt sind, sollten Sie unbedingt daran denken, alle Teile des Antrags zeitnah an den zuständigen Stellen abzugeben.

 


Sonderfall: Studium im Studienmodell 2002

Studierende, die in einem Bachelor-Studiengang des alten Studienmodells eingeschrieben sind, durchlaufen im Zeugnisantrag nur den ersten und den letzten Schritt des Formulars, da eine Auswahl von Modulen und Leistungen und eine Vollständigkeitsprüfung nur in Studiengängen des Studienmodells 2011 möglich sind.

Der Zeugnisantrag bereitet hier nur einen personalisierten Ausdruck vor, mit dem die Studentin oder der Student die folgenden Punkte erklärt:

"Ich habe das Studium des Kernfachs und Nebenfachs abgeschlossen und die erforderlichen
Leistungen erbracht. Ich sehe keinen Änderungs- oder Korrekturbedarf hinsichtlich meiner Leistungen, wie sie vom Prüfungsamt erfasst sind. Die Zuordnung meiner Leistungen zu Modulen ist abgeschlossen; es sollen keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Ich werde keine Wiederholungsversuche zum Zwecke der Notenverbesserung mehr vornehmen."


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