
An der Universität bestehen folgende vier ständige Universitätskommissionen, die Beschlüsse vorbereiten und den Senat und das Rektorat beraten (§ 17 der Grundordnung der Universität Bielefeld):
Die Kommission für Finanz- und Personalangelegenheiten (kurz: Finanzkommission) berät Senat und Rektorat bei Finanz- und Personalangelegenheiten und bereitet entsprechende Beschlüsse vor, insbesondere mit Blick auf Grundsätze der Mittelverteilung und Wirtschaftsplanung.
Die UEKo ist zur Vorbereitung von Beschlüssen und zur Beratung von Senat und Rektorat insbesondere für Aufgaben der Universitätsentwicklung (Struktur, Informationstechnologie, Planung und Bauangelegenheiten, Internationales) zuständig.
Die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs berät Senat und Rektorat bei der strategischen Planung und Förderung von Forschungsaktivitäten an der Universität sowie zur Qualifizierung und Karriereentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses und bereitet entsprechende Beschlüsse vor. Besetzt ist sie viertelparitätisch aus Professor*innen, Wissenschaftler*innen des Mittelbaus, Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie Studierenden, um alle relevanten Gruppen der Universitätsgemeinschaft gleichberechtigt in Entscheidungsprozesse einzubinden.
Die Universitätskommission für Studium und Lehre ist zur Vorbereitung von Beschlüssen und zur Beratung von Senat und Rektorat insbesondere für die Zertifizierung und (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen zuständig.
Die aktuellen Termine zu den Sitzungen der Kommission finden Sie hier.