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StuPa | Studierendenparlament Uni Bielefeld

Chile-Wandbild in der Uni Bielefeld
© Universität Bielefeld

Das Studierendenparlament der Universität Bielefeld

Herzlich willkommen auf der Webseite des Studierendenparlaments (StuPa) der Uni Bielefeld! 

Das StuPa ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Uni Bielefeld (§ 54 I Hochschulgesetz NRW, Art. 3 I der Satzung). Es besteht aus 29 Mitgliedern und bestimmt im Rahmen der Satzung die Richtlinien der Arbeit des AStA. Es wählt die Referent*innen des AStA, beschließt den Haushalt und kontrolliert seine Ausführung. 

Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich!

nächste Sitzung: tba

 

Die Wahlordnung ist im AStA-Sekretariat, im AStA-Pool und auf dieser Seite (Änderung der Wahlordnung vom 1. April 2021) erhältlich. Weitere Satzungen und Ordnungen findet Ihr im Verkündungsblatt der Uni oder hier.

Einladungen zu den Sitzungen des 51. StuPa


  • Eine Person schreibt auf einem Laptop.
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    Protokolle

    Hier findest Du die Protokolle des aktuellen StuPa. Ältere Protokolle findest Du im Archiv.

  • Universitätshalle
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    Gremien

    Hier findest Du eine Auflistung der Gremien des StuPa und in denen studentische Vertreter*innen durch das StuPa nominiert oder gewählt werden.

  • Eine Person wirft einen Stimmzettel in die Urne.

    Wahl zum StuPa

    Hier können die antretenden Listen Werbung für die Wahlen veröffentlichen.

    Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Sommer 2026 statt.

  • Bücherregal
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    Rechtliches

    Hier findest Du die Studierendenschaft betreffende Rechtstexte.

  • Eine Kiste mit alten Dokumenten
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    Archiv

    Hier findest Du die Protokolle vergangener Studierendenparlamente.

Kontakt

Ihr erreicht das StuPa montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr über das AStA-​Sekretariat (UHG-S1-204, Tel.: 0521/106-​3436), per Fax über 0521/106-​6499 und per Email stupa@uni-​bielefeld.de.

Ihr könnt Euch in die Mailingliste des StuPa eintragen, hierfür bitte eine E-Mail an den StuPa-Vorsitz senden. Dieses Angebot richtet sich allerdings nur an Gremienvertreter*innen der Studierendenschaft.

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