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Rechtliches

StuPa | Studierendenparlament Uni Bielefeld | Recht

Grundlegend für die Arbeit von AStA und StuPa sind die Satzung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des StuPa. Beachtliche Relevanz haben darüber hinaus die Landeshaushaltsordnung NRW, die Reisekostenordnung, die Sozialdarlehensordnung und die Wahlordnung. Hier nicht direkt verlinkte Vorschriften können im Verkündungsblatt der Universität oder auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums NRW nachgeschlagen werden.

Soweit es die Ordnungen der Universität und der Studierendenschaft betrifft, folgt die Darstellung für gewöhnlich dem Textstand des Verkündungsblattes. Da die Ordnungen bei Änderungen nur ausnahmweise neu bekannt gemacht werden, muss der Ursprungstext dann mit diesen Änderungen abgeglichen werden.

Maßgeblich ist immer der Verkündungsblatttext auf der Seite des Rektorats (Dez. II).

Anmerkung: Im Verkündungsblatt findet sich noch die "Geschäftsordnung der Kommission zu den Regelungen zur Befreiung von der Beitragspflicht wie der Nutzung des Semestertickets bei Beurlaubung vom 1. März 2005". Diese Kommission wurde vom StuPa durch Beschluss vom 18.12.2008 abgeschafft.

Sollte das vermisst werden: Die Studierenschaft kommt bisher  - nicht zu ihrem Nachteil -  ohne Fachschaftsrahmenordnung, der AStA ohne Geschäftsordnung aus.


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