Es gibt zwei Antragsarten: Basisanträge und Vollanträge. Basisanträge erlauben gegenüber Vollanträgen ein stark vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren. Ob ein Vollantrag notwendig wird, entscheidet sich anhand eines Basisfragebogens.
Wenn die Antworten auf alle Aussagen im Basisfragebogen weiß hinterlegt sind, genügt die Einreichung des Basisfragebogens. Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. (=Basisantrag)
Wenn die Antwort auf mindestens eine Aussage im Basisfragebogen grau hinterlegt ist, wird der Antrag im ausführlichen Verfahren bewertet und es sind weitere Unterlagen einzureichen. (=Vollantrag)
Für Mitglieder und Angehörige der Medizinischen Fakultät OWL sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich (siehe unten).
Bitte machen Sie sich vor einer Antragstellung mit unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren und zur Studienplanung vertraut.
Forschungsvorhaben von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Bielefeld (außer Medizinische Fakultät OWL):
deutsch
englisch
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Forschungsvorhaben von nicht-ärztlichen Mitgliedern/ Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL:
Forschungsvorhaben mit Beteiligung von ärztlichen Mitgliedern / Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL (in Einzelfällen möglich):
Anträge sind per E-Mail bei der Geschäftsstelle der EUB (ethikkommission@uni-bielefeld.de) einzureichen. Die gesamten Antragsunterlagen sind zu einem PDF-Dokument gebündelt als Anhang beizufügen. Bei einer Antragstellung mit dem Ethiktool reichen Sie bitte auch die xml-Datei mit ein.
Bei studentischen Arbeiten (inkl. Promotionen) ist der*die Betreuer*in in die Korrespondenz der EUB einzubeziehen.
Falls es erforderlich ist, Unterlagen einzureichen, die nicht im PDF-Format gesendet werden können (z.B. Videomaterial), fügen Sie diese bitte separat in elektronischer Form bei oder geben Sie diese in dreifacher Ausfertigung und mit dem Namen der*des Antragsteller*in gekennzeichnet bei der Geschäftsstelle der EUB ab.
Antragsunterlagen werden von der EUB normalerweise nicht an die Antragsteller*innen zurückgegeben. Ein Exemplar bleibt für 10 Jahre bei den Akten.