Seit dem 01.10.2014 sieht das Hochschulgesetz NRW in § 46a eine "Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte" vor. Diese Regelung ist durch § 22 der Grundordnung der Universität Bielefeld vom 01.09.2015, geändert am 15.01.2016 und durch § 27 der Wahlordnung der Universität Bielefeld vom 15.02.2016 näher ausgestaltet. Auf dieser Basis wurde im Sommersemester 2016 die Vertretung erstmals gewählt.
Die Aufgaben der Vertretung sind in § 46a HG NRW, die Zusammensetzung an der Universität Bielefeld in § 22 GrundO und das Wahlverfahren in § 27 WahlO geregelt.
§ 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
§ 22 Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte
§ 27 Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte