
Am 10.11.2025 fand in der Universität der erste „Tag der Korruptionsprävention“ statt, dieser richtete sich an alle Forschenden und Lehrenden der Universität. Das Ziel der Informationsveranstaltung war die Sensibilisierung der Forschenden und Lehrenden für die Risiken der Korruption und die Vermittlung von Handlungshilfen speziell im akademischen Umfeld.
Den Anfang macht Herr Uwe Bekemann mit dem Vortrag: „Grenzen setzen: Geschenke und Anreize im Wissenschaftsbetrieb - Verstehen und Umsetzen von Anti-Korruptionsrichtlinien im öffentlichen Sektor“
Herr Bekemann ist ehemaliger Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Bielefeld mit langjähriger Praxis- und Referentenerfahrung.
Der Schwerpunkt des Vortrags lag auf dem Umgang mit Geschenken und Belohnungen im öffentlichen Dienst und den damit verbundenen Risiken. In seinem Vortrag berichtete er aus der kommunalen Praxis. Die zu Grunde liegenden Fragestellungen und Erfahrungswerte sind jedoch für die Universität Bielefeld ebenso bedeutsam und auf sie übertragbar.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte seiner Präsentation.
Nach dem einleitenden Vortrag von Herrn Bekemann ergriff der Kanzler der Universität, Dr. Stephan Becker das Wort und begrüßte die Teilnehmer*innen. In seinem Grußwort wies Herr Dr. Becker darauf hin, dass in der wissenschaftlichen Welt an hochspezialisierten Fragestellungen und Entwicklung gearbeitet würde, die in enger Zusammenarbeit mit Externen erfolgen müssen. Diese Zusammenarbeiten sind essenziell und sollten stattfinden. Hier ist das Kennen und Setzen von Grenzen besonders wichtig.
Anschließend übernahm Herr Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski mit seinem Vortrag: „Zwischen Ideal und Realität: Umgang mit Fehlverhalten in der akademischen Umgebung“
Herr Dr. Rostalski ist Fachanwalt für Strafrecht mit den Schwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht & Compliance und ebenfalls tätig als Ombudsmann. Als Anwalt führt er Compliance-Beratungen und interne Untersuchungen durch. Weiterhin vertritt er Führungskräfte und Unternehmen in Bußgeld- und Strafverfahren.
Im Rahmen seines Vortrags beleuchtete Dr. Rostalski die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Korruptionsprävention im Hochschulkontext. Anhand realer Schlagzeilen erläuterte der Referent, dass die Strafbarkeit bereits durch die Verabredung zu unerlaubten Handlungen gegeben ist, selbst wenn es nicht zu einer tatsächlichen Tat kommt.
In seinem zweiten Themenbereich, der „Korruptionsprävention im Wissenschaftskontext“, verwies Dr. Rostalski auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Drittmitteleinwerbung und analysierte die damit verbundenen Risiken. Er thematisierte die verschiedenen Aspekte der Mitteleinwerbung, deren Verwendung sowie die Problematik der unzulässigen Kopplung und gab anschauliche Beispiele, darunter auch die oft diskutierten Aspekte wie Bewirtung, Unterkunft und Tagungsorte mit hohem Freizeitwert. Zudem präsentierte er das Bundeslagebild Korruption für das Jahr 2024 und schloss mit dem prägnanten Fazit: „Im Zweifel für den Zweifel“.
Im dritten Teil des Vortrags ging Dr. Rostalski auf den „Umgang mit Fehlverhalten“ ein und betonte die zentrale Rolle von Führungskräften in der Korruptionsprävention. Er wies darauf hin, dass diese nicht nur für die Fürsorge ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind, sondern auch die Pflicht haben, beim Verdacht auf Straftaten Anzeige beim Landeskriminalamt zu erstatten. Dr. Rostalski gab den Führungskräften Empfehlungen zur Gesprächskultur und zur Etablierung einer „Speak-up“-Kultur, um Fehlverhalten offen anzusprechen und zu adressieren.
Im letzten Abschnitt seines Vortrags hob Dr. Rostalski die Bedeutung von Whistleblowern und internen Meldestellen hervor. Eine repräsentative Studie zeigt, dass viele Menschen Bedenken haben, Hinweise auf Wirtschaftsdelikte zu geben, selbst wenn sie diese vermuten.
Herr Staatsanwalt (GL) Dr. Thomas Funcke schließt den „Tag der Korruptionsprävention“ mit seinem Vortrag „Korruption im Fokus: Rechtliche Grundlagen und Erfahrungen aus der Praxis der Strafverfolgung.“
Herr Dr. Thomas Funcke ist Staatsanwalt (GL) an der Staatsanwaltschaft Bielefeld, einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption.
Der Schwerpunkt des Vortrags lag auf den rechtlichen Grundlagen und Berichten aus der Praxiserfahrung über die Verfolgung von Korruptionsstraftaten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte seiner Präsentation.
Uwe Bekemann, ehemaliger Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Bielefeld, spricht über den Umgang mit Geschenken und Belohnungen im öffentlichen Dienst und die damit verbundenen Risiken.
Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht in Köln, beleuchtet den Umgang mit Fehlverhalten und weist auf Korruptionsrisiken bei der Drittmitteleinwerbung hin.
Staatsanwalt Dr. Thomas Funcke von der Staatsanwaltschaft Bielefeld erläutert die rechtlichen Grundlagen der Korruptionsstraftaten und berichtet aus seiner Praxiserfahrung.