Das Land Nordrhein-Westfalen startet die Fördermaßnahme „NRW-Patent-Validierung“, um wissenschaftliche Erfindungen marktorientiert weiterzuentwickeln und so das wirtschaftliche Potenzial der Hochschulen zu erschließen. Ziel ist es, die Verwertungschancen von Patenten durch Prototypenförderung und proof-of-concept zu verbessern. Die Förderung richtet sich an Forschungseinrichtungen und kleine bis mittlere Unternehmen und unterstützt technologische Innovationen in den Bereichen digitale Technologien, umweltschonende Verfahren und Biotechnologien.
Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt: Die Validierung wissenschaftlicher Erfindungen und deren Weiterentwicklung zur Marktreife in Kooperation mit Unternehmen. Für die Einreichrunden 3 und 4 stehen insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Projekte müssen klar abgegrenzt, umweltfreundlich und innovationsfördernd sein, um eine Förderung zu erhalten.
Interessierte können ihre Anträge online einreichen und sollten sich vorab durch die Innovationsförderagentur NRW beraten lassen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Erfindung zur Marktreife zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit in NRW zu stärken!
Weitere Informationen und Fristen finden Sie hier.
Termin: 06.05.2025 10:00-11:30
Der Kanon möglicher Schutzgegenstände ist erstaunlich groß. Er umfasst Texte, Sprachwerke, Grafiken, Fotos, Filme, Choreographien, Architektur, bildende Kunst, Gebrauchsprodukte sowie wissenschaftliche und technische Darstellungen.
In dieser Veranstaltung werden die jeweiligen Schutzkriterien und die Rechte der Urheber erläutert. Anhand von Fällen aus der Rechtsprechung wird zudem der Frage nachgegangen, wie weit der Abstand zu vorbekannten Werken sein muss, damit das eigene Entwicklungsergebnis davon unabhängig ist und einer sicheren Vermarktung zugeführt werden kann.
Die Teilnehmer*innen werden insgesamt erfahren, welche Vorteile aus dem Urheberrechtsschutz entstehen können.
Anmeldung und weitere Informationen: hier.
Kontakt: Dr. Daniela Rassau (daniela.rassau@uni-bielefeld.de)
Erweitern Sie Ihr Wissen zum Urheberschutz von Computerprogrammen & Software!
Das Web-Seminar „Urheberschutz Computerprogramme & Software“ bietet eine praxisnahe Einführung in zwei zentrale Bereiche des IT-Rechts: den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen sowie rechtliche Aspekte im Umfeld von Software, insbesondere im Kontext von Open-Source und moderner Lizenzierung.
Referenten:
Salih Çakmak – Diplomingenieur der Elektrotechnik mit langjähriger Erfahrung in der Softwareentwicklung und einem umfangreichen Hintergrund als Intellectual Property Rights-Manager.
Dr. Nicolas Menzel – Ehemaliger Patentanwalt und Experte im Bereich Urheberrecht, mit besonderem Fokus auf Software und computerimplementierte Erfindungen.
Inhalte des Web-Seminars:
Teil 1 – Urheberrecht (07.05.2025, 10:00 – 11:30 Uhr)
Teil 2 – Software (14.05.2025, 10:00 – 11:30 Uhr)
Während der Web-Seminare haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und in einer abschließenden Diskussionsrunde mit den Referenten in den direkten Austausch zu treten.
Entdecken Sie die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen des Urheberrechts und der Softwareverwertung und sichern Sie sich wertvolles Know-how für eine erfolgreiche Praxis!
Termin: 07.05.2025 und 14.05.2025, 10:00 - 11:30 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen hier.
Entdecken Sie die Grundlagen des GeschGehG – Schutz von Geschäftsgeheimnissen!
Das Web-Seminar „Das GeschGehG – Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ bietet eine fundierte Einführung in das seit April 2019 geltende Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieses Regelwerk ermöglicht es Hochschulen und Wissenschaftler*innen, ihr spezialisiertes Know-how vor unbefugter Offenbarung und Nutzung zu schützen – vergleichbar mit gestalterischen Schutzrechten, jedoch ohne die typischen Anforderungen wie Neuheit oder erfinderische Höhe.
Referent*innen:
Dr. Nicolas Menzel (Innovationsmanager der PROvendis GmbH)
Claudia Holthaus
Inhalte des Web-Seminars:
Welche Informationen können als Geschäftsgeheimnis geschützt werden?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie ordnet sich das GeschGehG zu anderen Sonderschutzrechten wie Patent, Design und Urheberrecht ein?
Welche Handlungen sind im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen erlaubt – und welche nicht?
Welche Konsequenzen drohen bei einer Verletzung des GeschGehG?
Veranstaltungsdetails:
Termin: 13.05.2025, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung nud weitere hier.
Der Patentservice berät Sie rund um das Thema Erfindungen und Schutzrechte.
Der Gründungsservice unterstützt Sie individuell bei der Umsetzung und den Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Gründungsidee.