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Informationen für Eltern

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Informationen für Eltern

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Kontakt und Beratung

Beraterinnen:
Ulrike Piplies
Luisa Junker

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an familie@uni-bielefeld.de

Vereinbaren Sie gerne einen vertraulichen Beratungstermin über familie-beratung@uni-bielefeld.de!

Die Beratung unterliegt der Vertraulichkeit.

 

Familie, Studium und wissenschaftliche Qualifizierung bzw. Berufseinstieg verlaufen oft parallel. Die Universität Bielefeld begleitet Studierende und Beschäftigte mit Beratung, familienfreundlichen Angeboten und hilfreichen Informationen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu familienunterstützenden Maßnahmen wie

 

Elternzeit & Elterngeld

Elternzeit

Arbeitnehmer*innen, die ihr Kind selbst betreuen möchten, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Elternzeit (unbezahlte Freistellung). Eltern können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.

Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Antritt dem*der Arbeitgeber*in angezeigt werden. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer die Elternzeit in Anspruch nimmt – sie können diese auch gleichzeitig nehmen.
Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch darauf, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Weitere Informationen zur Elternzeit.

Das Elterngeld bietet staatliche Unterstützung für Eltern, bei denen das Erwerbseinkommen während der Elternzeit wegfällt. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und in einem Haushalt leben
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
  • einen Wohnsitz in Deutschland haben

Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die drei Varianten können miteinander kombiniert werden. Zusätzlich erhalten Eltern von Frühgeborenen erhalten weitere Elterngeldmonate.

Das Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden. Der Elterngeldantrag kann auch digital gestellt werden. 

Weitere Informationen:

Elterngeld
Elterngeldstelle Bielefeld
Elterngeldrechner

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern und Erziehungsberechtigte für Kinder, die im Haushalt der Familie leben. Weitere Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in Deutschland oder eine unbeschränkte Steuerpflicht  in Deutschland.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht bereits im Geburtsmonat und danach uneingeschränkt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden, welche bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit ansässig ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Seit 1.1.2016 ist die Steueridentifikationsnummer der Kindergeldberechtigten sowie des Kindes notwendig (wird bei Anmeldung des Kindes automatisch durch das Finanzamt zugeschickt)

Weitere Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie hier.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, aber den Bedarf ihrer Kinder nicht oder nicht vollständig decken können. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag, die Mindest- sowie Höchsteinkommengrenze und weitere Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale und hier

Bezieher des Kinderzuschlags können ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

 

Kinderbetreuung

Für die regelmäßige Betreuung von Kindern stehen Mitarbeitenden der Universität Bielefeld verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Neben den Angeboten der Beschäftigtenkita bieten die Stadt Bielefeld und andere Träger Betreuungsplätze in Kindertagesstätten an. Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder in einer Tagespflegegruppe. In den Schulferien führen unterschiedliche Anbieter*innen Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch.

Beschäftigtenkita

Die evangelische Dietrich-Bonhoeffer Kirchengemeinde ist Träger der Kindertageseinrichtung für Beschäftigtenkinder der Universität Bielefeld. Hier werden die Kinder in fünf Gruppen mit je 16-18 Kinder betreut – von ca. einem Jahr bis zum Schuleintritt.

Voraussetzung für einen Kitaplatz in der Beschäftigtenkita ist die Beschäftigung mindestens eines Elternteils an der Universität sowie ein Wohnsitz in Bielefeld. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Leitung der Beschäftigtenkita. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für die Kinder von Beschäftigten der Universität Bielefeld stehen in Kooperation mit dem ev. Kirchenkreis Bielefeld Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1-6 Jahren in folgenden Kindertagesstätten zur Verfügung:

Die Stadt Bielefeld und weitere Träger bieten Betreuungsplätze in 43 Kindertageseinrichtungen (Kita) an. Kinder können hier in unterschiedlichen Gruppenformen 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden in der Woche betreut werden. Bei einer Betreuung der Kinder bis 14.00 Uhr oder ganztags müssen die Kinder an einem gemeinsamen Mittagsessen in der Kita teilnehmen.

Die Betreuung muss durch sogenannte Elternbeiträge mitfinanziert werden. Die Höhe der Elternbeiträge ist abhängig vom Einkommen der Eltern sowie des Betreuungsumfanges. Weitere Informationen zu Elternbeiträgen finden Sie hier.

Die Stadt Bielefeld bietet die Möglichkeit der Suche von Betreuungsplätzen über das Online-Portal LITTLE BIRD an. Hier können konkrete Betreuungsanfragen online gestellt werden. Die Eltern können sich, mit einer Suchfunktion über Betreuungsplatzangebote in ihrer Umgebung informieren und zum Beispiel nach ihren pädagogischen Vorstellungen und/oder nach passenden Öffnungszeiten suchen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Kindertagespflege ist ein alternatives Angebot zur Kindertageseinrichtung. Vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Alle Tagespflegepersonen verfügen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des Jugendamtes und werden regelmäßig durch das Jugendamt besucht und beraten. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Je nach Qualifikation einer Tagespflegeperson dürfen bis zu fünf Kinder betreut werden. Schließen sich zwei Tagespflegepersonen zusammen, werden bis zu neun Kinder in einer Tagespflegegruppe betreut.

Die Kosten für die Betreuung können auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen werden. Je nach Einkommen muss ein Elternbetrag an die Stadt bezahlt werden. Weitere Informationen zu Kindertagespflege finden Sie hier.

Eltern können sich über die Suche und Vormerkung zu einem Großteil der Tagespflegeplätze im Online-Portal LITTLE BIRD weiter informieren.
 

Auskunft über freie Plätze könne Sie auch bei diesen Ansprechpartnern erhalten:

ElternService AWO OWL
Von-Laer-Stiftung

In den Schulferien bietet die Stadt Bielefeld mit verschiedenen Kooperationspartnern sowie weitere freie Träger der Jugendhilfe unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendliche in allen Bielefelder Stadtbezirken an. Die tägliche Betreuungszeit, Angebotsumfang und Kosten variiert hier je nach Angebot.

Schüler*innen steht im Rahmen der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) ein breites Angebot an Ferienangeboten über die OGS zur Verfügung.

Weitere Informationen:

OGS-Ferienangebot (Anmeldung sehr früh notwendig)

Stadtranderholung

Ferienkalender der Stadt Bielefeld

Es gibt die Möglichkeit für Veranstaltungen wie bspw. Tagungen Kinderbetreuungsmöglichkeiten anzubieten. Bei der Organisation unterstützt Sie gerne der Familienservice - es wird um frühestmögliche Kontaktaufnahme gebeten.

Der Familienservice unterstützt Mitarbeiter*innen der Universität durch die Vermittlung von Babysitter*innen zur Überbrückung von Engpässen in der Kinderbetreuung - bspw. außerhalb der Betreuungszeiten von Kitas oder Schulen, in den Ferien oder bei Erkrankung der Betreuungsperson. Bitte kontaktieren Sie uns über familie@uni-bielefeld.de.
 

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten ergibt sich aus § 11 Abs. 3 Landesgleichstellungsgesetz NRW:

"Die Fortbildungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, sowie Teilzeitbeschäftigten, die Teilnahme möglich ist. Entstehen durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren, so sind diese vom Dienstherren oder Arbeitgeber zu erstatten."

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung der Übernahme von Kinderbetreuungskosten vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung an die Abt. Personalentwicklung.

Familienunterstützende Regelungen am Arbeitsplatz

Die Universität Bielefeld bietet ihren Beschäftigten verschiedene familienunterstützenden Maßnahmen an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. U.a. die Möglichkeiten zu Gleitzeit und FlexWork (Mobiles Arbeiten), aber auch die gesetzlichen Regelungen zu Teilzeitarbeit und Beurlaubung. Des Weiteren finden Sie Informationen zu ihren (gesetzlichen) Möglichkeiten, wenn ihr Kind erkrankt ist.

Teilzeitarbeit

Die Bestimmungen zur Teilzeitarbeit sind im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Der*Die Arbeitgeber*in hat dem*der Arbeitnehmer*in, auch in leitender Position, eine Teilzeitarbeit nach TzBfG zu ermöglichen. Ein*e Arbeitnehmer*in dessen*deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine*ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Den Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit sowie der Umfang muss spätestens drei Monate vor Beginn geltend gemacht werden.
Der*Die Arbeitgeber*in hat eine*n teilzeitbeschäftigte*n Arbeitnehmer*in, der*die den Wunsch nach einer Verlängerung der vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Es ist auch möglich eine sogenannte Brückenteilzeit zu beantragen und für einen bestimmten Zeitraum die Arbeitszeit zu reduzieren.

Der*Die Arbeitgeber*in darf eine*n Arbeitnehmer*in nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach dem TzBfG benachteiligen.

Informationen für Tarifbeschäftigte:

Nach der neuen Regelung haben gesetzlich versicherte Elternteile seit dem 01.01.2024 pro Kind für 15 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld (bzw. 30 Arbeitstage bei Alleinerziehenden). Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage bzw. Alleinerziehende auf maximal 130 Arbeitstage (SGB V § 45).  U.a. ist Voraussetzung, dass neben dem Elternteil das Kind gesetzlich versichert ist.

An diesen Tagen hat man Anspruch auf unbezahlte Freistellung – bekommt also für diese Tage kein Gehalt, sondern Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Um Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen, muss bei der Universität ein Antrag auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gestellt und dieser auf dem digitalen Dienstweg über den*die Vorgesetzte*n an die zuständige Sachbearbeitung in P/O.2 oder P/O.3 weitergeleitet werden. 

Informationen für Beamt*innen:

Für Beamt*innen wird die Übertragung des Anspruchs, wie oben beschrieben, in Kürze erwartet. So kann Beamt*innen ohne Berücksichtigung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Sonderurlaub im entsprechenden Umfang zur Betreuung von kranken Kindern gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung sicherstellen kann.

Um den Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen, muss wie bisher bei der Universität ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt und dieser auf dem digitalen Dienstweg über den*die Vorgesetzte*n an die zuständige Sachbearbeitung in P/O.1 weitergeleitet werden.

Informationen für gesetzlich versicherte Beschäftigte mit privat versicherten Kindern:

Wenn das Kind krank ist, gibt es die Möglichkeit für 4 Tage Arbeitsbefreiung mit Fortzahlung der Bezüge nach TVL § 29 zu erhalten.
Für die Zeit der Betreuung muss bei der Universität ein Antrag auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gestellt und dieser auf dem digitalen Dienstweg über den*die Vorgesetzte*n an die zuständige Sachbearbeitung in P/O.2 oder P/O.3 weitergeleitet werden.

 

Beratungsangebote der Universität Bielefeld

Eltern und Schwangeren stehen an der Universität und in der Stadt Bielefeld verschiedene Beratungsangebote zum Thema, Familie, Kinder sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung. Die Angebote decken ein breites Themenspektrum von z.B. Mutterschutz und Elternzeit/ Elterngeld bis hin zu Erziehungs- und Krisenberatung ab.

Familienservice

Der Familienservice ist Anlaufs- und Beratungsstelle für alle Fragen zur Vereinbarkeit von Studium/ Wissenschaft/ Beruf und Familie. Studierende und Beschäftigte mit Familienaufgaben erhalten hier

  • eine umfassende, vertrauliche Beratung
  • Informationen zu passgenauen, statusspezifischen Angeboten
  • sowie zur familiengerechten Arbeits- und Studienorganisation.

Erste Informationen finden Sie auf der Homepage des Familienservice.

Beratungsangebote

Gleichstellungsbüro

Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen und beraten bei der Verwirklichung von Chancengleichheit und beim Abbau von struktureller Diskriminierung.

Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Integration von Genderaspekten in die Bereiche Forschung, Lehre, Organisations- und Personalentwicklung
  • Abbau strukturbedingter Nachteile und Begleitung von frauenfördernden Maßnahmen
  • Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen
  • Beratung und Unterstützung von Frauen bei Benachteiligung in Studium und Beruf und bei sexualisierter Belästigung

Erste Informationen finden Sie auf der Homepages des Gleichstellungsbüros.

Gleichstellungsstelle Stadt Bielefeld
Beratung zu Vereinbarkeit, Mutterschutz, Elternzeit, Trennung, Scheidung, Wiedereinstieg in den Beruf     

Psychologische Frauenberatungsstelle 
Psychischen, sozialen und rechtlichen Problemen sowie der Bewältigung von aktuellen und vergangenen Gewalterfahrungen u. traumatischen Folgewirkungen      

Widerspruch e.V.
Sozialberatung                             

Pro familia
Sexual-, Schwangerschafts- und Paarberatung

Diakonie für Bielefeld
Erziehungs-, Familien- und Krisenberatung

Gesellschaft für Sozialarbeit e.V.
Erziehungs-, Familien-, Paarberatung/ persönliche und psychische Krisensituationen

Psychologischer Beratungsdienst
Familien- und Paarberatung

Frauenmantel e.V.
Begleitung für werdende Eltern

Weitere Angebote und Initiativen finden Sie hier.

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