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Gleichstellungsbeauftragte und ihre zentralen Stellvertreterinnen

Näheres zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen finden Sie hier.

Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen in der Fassung vom 15. Dezember 2021.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden vom Senat auf Vorschlag der weiblichen Mitglieder der Universität gewählt. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bei der ersten Wahl sechs Jahre, bei Wiederwahl vier Jahre. Die Amtszeit der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre und die der studentischen Stellvertreterin zwei Jahre.

Wahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatin für das Amt der zentralen studentischen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Nachwahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der zentralen Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und der akademischen Mitarbeiterinnen für die Amtszeit bis zum 30. September 2024

3. Bekanntmachung der Wahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatin für das Amt der zentralen studentischen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Nachwahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der zentralen Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und der akademischen Mitarbeiterinnen (Ergebnisse)

Wahlen für die neue Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen bis zum 30. September 2022 (Studentinnen) bzw. 30. September 2024 (andere Mitgliedergruppen)

3. Bekanntmachung der Briefwahlen der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen (Wahlergebnisse)

Es finden zurzeit keine Wahlen statt!

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