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Senat und Fakultätskonferenzen

Die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen finden in der Gruppe der Studierenden jährlich, und in den anderen drei Mitgliedergruppen alle zwei Jahre statt. Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Universität Bielefeld in der Fassung vom 15. Dezember 2021.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Zusammensetzung des Senats finden sich hier.

Die Wahlen erfolgen getrennt voneinander in den folgenden Mitgliedergruppen:

  • Gruppe der Hochschullehrer*innen
  • Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
  • Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
  • Gruppe der Studierenden

Das aktive und passive Wahlrecht kann nur in einer der oben aufgeführten Mitgliedergruppen ausgeübt werden.

Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Mitglieder der Universität, die am Stichtag der Wahlberechtigung einer der oben aufgeführten Mitgliedergruppen (gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 79 Abs. 4 HG NRW) angehören. Darüber hinaus müssen sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten für die entsprechenden Wahlen aufgeführt sein.

Wahl für den Senat


Wahl für die Fakultätskonferenzen


Gremienübergreifende Dokumente

 

Datenschutzhinweise - Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl

Wahl für den Senat

 

Wahl für die Fakultätskonferenzen


Gremienübergreifende Dokumente

 

Datenschutzhinweise - Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl

Der Listenvorschlag einer Mitgliedergruppe soll insgesamt so viele Kandidat*innen enthalten, dass die auf die Mitgliedergruppe entfallenden Sitze und die Positionen der Stellvertreter*innen besetzt werden können.

 

Bei der Aufstellung der Listen für den Senat und die Fakultätskonferenzen soll gemäß § 11b HG auf die geschlechtsparitätische Repräsentanz geachtet werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. (§ 9 Abs. 3 WO)

Gemäß Beschluss des Senats der Universität Bielefeld erfüllen Listenvorschläge die geschlechtsparitätische Repräsentanz, wenn auf den Listenvorschlägen

  • bei allen Wahlen die beiden ersten Plätze paritätisch besetzt sind,
  • bei den Wahlen zum Senat
    • in der Gruppe der Studierenden, der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und der akademischen Mitarbeiter*innen die ersten acht Plätze insgesamt,

    • in der Gruppe der Hochschullehrer*innen in den Wahlkreisen 1 und 2 jeweils die ersten acht Plätze insgesamt, im Wahlkreis 3 die ersten sechs Plätze insgesamt und im Wahlkreis 4 die ersten beiden Plätze,

  • bei den Wahlen zu den Fakultätskonferenzen in der Gruppe der Hochschullehrer*innen die ersten acht Plätze, in der Gruppe der Studierenden die ersten sechs Plätze und in den beiden anderen Gruppen die ersten vier Plätze paritätisch besetzt sind.


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