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  • FAQ

    Peter Prestel

FAQ

Ja, das Fachsprachenzentrum bietet Module für den individuellen Ergänzungsbereich an und in diesem Kontext ist es möglich, Leistungspunkte zu bekommen. In der Regel bekommt man für vier Unterrichtsstunden 5 Leistungspunkte. Jeweils zwei 5-LP-Module des FSZ lassen sich frei kombinieren zu einem Modul in der individuellen Ergänzung. Wenn die für den jeweiligen Studiengang relevante Prüfungsordnung keine Einschränkung vorgibt, dann können die 30 LP in der individuellen Ergänzung durch Sprachlehrveranstaltungen erworben werden.
In unseren Kursbeschreibungen steht die Leistungsangabe. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass sich die Zahl der Leistungspunkte an den Semesterwochenstunden orientiert, aber auch Workload und Selbststudium beinhaltet.

Die Sprachkurse sind teilnahmebeschränkte Veranstaltungen. Deswegen ist eine Online-Anmeldung über das eKVV erforderlich.
Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Online-Anmeldung im eKVV an der Online-Bedarfserhebung beteiligen, damit die Raumverteilung realistisch geplant werden kann. Danach kommt noch die verbindliche Anmeldung, mit der Sie Ihr definitives Interesse an Kursen zeigen. Dabei können Sie, wenn Sie mehrere Kurse angeben auch Priorität setzen. Achten Sie auf die angegebenen Voraussetzungen.
Unter folgendem Link kann man den Kalender der Lehrplanung an der Universität abrufen. Prüfen Sie nur noch kurz vor Semesterstart, ob Sie zugelassen sind.

Vorsicht! Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch ist eine Teilnahme an einer Spracheinstufung (C-Test) erforderlich, wenn Sie bei uns noch keinen Kurs erfolgreich besucht haben oder wenn der letzte Kursbesuch länger als 3 Semester zurück liegt.

Nein.

Es handelt sich dabei um die Bezeichnungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen(GERS) oder - Englisch - des "Common European Framework of Reference for Languages " (CEFR). Eine Kurzinfo findet sich hier.  Mit A1 fängt das Lernen an, C2 kennzeichnet ein (nahezu) muttersprachliches Niveau. Je nach Komplexität der Sprache und Ausgangsvoraussetzungen segmentiert man die Niveaus noch einmal in Teile, z.B. A1.1, A1.2, A2.1, A2.2.
 

Für Englisch, Französisch und Spanisch bieten wir eine Spracheinstufung (C-Test) an. Die Teilnahme an dieser Spracheinstufung ist erforderlich, sofern Sie noch keinen Kurs bei uns erfolgreich besucht haben oder der letzte Kursbesuch länger als drei Semester zurückliegt.
Die Einstufung dauert in der Regel 30 Minuten. Aktuelle Termine, um den C-Test abzulegen, finden Sie hier.

Je früher Sie den Test machen, desto eher vermeiden Sie Wartezeiten und erleichtern sich und uns die Organisation.

Nein. Melden Sie sich einfach im eKVV zu einem Anfängerkurs (A1) an.

Nein, das brauchen Sie nicht. Das Ergebnis des C-Tests bleibt für drei Semester gültig

Nein, solange der besuchte Kurs nicht länger als drei Semester zurückliegt, ist das nicht notwendig.

A) Für alle Kurse (außer den Anfängerkursen) gelten folgende Bedingungen:

Entweder wurde ein Vorgänger-Kurs erfolgreich abgeschlossen oder es erfolgte in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch eine Spracheinstufung.
Wer in den genannten Sprachen weder über die eine noch über die andere Zulassung verfügt, kann nicht an einem Kurs teilnehmen.
In den anderen Sprachen sprechen Quereinsteiger mit dem jeweiligen Dozenten über eine sinnvolle Einstufung.

B) Für die Anmeldung zu Kursen gilt:

  1. Die Priorität 1 wird zuerst berücksichtigt.
  2. Die folgenden Sondergruppen haben bei der Kurs-Anmeldung Vorrang:
    Europa Intensiv, DaF, Linguistik und Texttechnologie (in den für Sie jeweils relevanten Sprachen). Die Nominierung zur Teilnahme erfolgt im jeweiligen Fachbereich, eine eKVV-Eintragung ist in jedem Fall erforderlich.
  3. Ältere Matrikelnummern haben Vorrang.
  4. Master- und Promotionsstudierende haben Vorrang vor Bachelor-Studierenden.
  5. Ersthörer haben Vorrang.

Wir stehen gerne zur Verfügung, wenn Sie noch sprachbezogene Fragen haben. Melden Sie sich bitte bei den entsprechenden Koordinatorinnen und Koordinatoren.

Bei Fragen zur Platzverteilung wenden Sie sich bitte an Herrn Heye Voss.


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