
In der Fakultät für Erziehungswissenschaft suchen Sie als Studierende die Gutachter*innen für Ihre Abschlussarbeit selbst. So haben Sie die Möglichkeit, Personen auszuwählen, deren thematische oder methodische Schwerpunkte gut zu Ihrem Vorhaben passen. Tipps zur Suche passender Gutachter*innen sowie formale Hinweise finden Sie auf der Seite des BIE:
Wenn Sie keine Person für das Zweitgutachten finden, können Sie sich eine*n Zweitgutachter*in zuteilen lassen.
Bitte nutzen Sie dieses Formular (aus dem Uni-WLAN oder via VPN-Verbindung), um die Zuteilung einer Person für das Zweitgutachten anzufragen. Alle Anfragen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Sie erhalten weitere Informationen per E-Mail.
Zugeteilt werden Professor*innen und bereits promovierte, dauerhaft angestellte Mitarbeiter*innen der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Befristet beschäftigte und/ oder nicht-promovierte Mitarbeiter*innen sind von der zentralen Verteilung ausgenommen. Selbstverständlich können Sie diese Personen außerhalb des Verteilverfahrens individuell anfragen.
Den thematischen Schwerpunkt Ihrer Abschlussarbeit legen Sie eigenständig fest und konkretisieren diesen in Rücksprache mit Ihrer*m Erstgutachter*in. Für die Zuteilung einer Person für das Zweitgutachten ist nicht das genaue Thema entscheidend, sondern ein übergeordneter Themenbereich. Bitte wählen Sie diesen aus der vorgegebenen Liste aus.
Das passende Themenfeld ist insbesondere bei der Zuteilung eines Zweitgutachtens zu einer Masterarbeit relevant.
Nachdem Ihnen ein*e Zweitgutachter*in zugeteilt wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit dieser Person auf und besprechen die weiteren Schritte zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit.
Die Anmeldung der Arbeit muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Zuteilung erfolgen. Bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen kann diese Frist, nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises, verlängert werden. Wenn die Frist ohne triftigen Grund verstreicht, kann keine erneute Zuteilung für die Abschlussarbeit in Ihrem aktuellen Studiengang beantragt werden.
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft erprobt dieses Verfahren für die Zuteilung von Zweitgutachten im Sommersemester 2026 und im Wintersemester 2026/27. Anfragen, die bis spätestens 31.03.2027 eingehen, werden im Rahmen dieses Verfahrens bearbeitet.
Eine Zuteilung von Erstgutachter*innen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. In diesem Fall ist eine vorherige Beratung durch das BIE notwendig. Die weiteren Schritte werden im Beratungsgespräch erläutert