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  • Abschlussmodul Master BiWi und UFP

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Informationen zur Abschlussarbeit im M.Ed. BiWi und UFP

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Die Informationen auf dieser Seite richten sich ausschließlich an Masterstudierende, die ihre Abschlussarbeit in Bildungswissenschaften oder Unterrichtsfach Pädagogik schreiben wollen.

Als Studierende im Master of Education dürfen Sie sich aussuchen, in welchem Fach Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen. In diesen FAQ finden Sie alle allgemeinen Informationen zu einer Abschlussarbeit in den Bildungswissenschaften oder im Unterrichtsfach Pädagogik. Wir haben für Sie Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt, die sich Studierende im Zusammenhang mit den Abschlussmodulen, der Masterarbeit und dem Studienabschluss stellen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des BIE selbstverständlich zur Verfügung.

Nutzen Sie darüber hinaus auch die Homepage des Prüfungsamts Erziehungswissenschaft, um offene Fragen (v.a. zu formalen Themen) zu klären.

Die Abschlussarbeit ist in folgenden Modulen verankert: 25-MA-G (Grundschule und Grundschule ISP), 25-MA-GymGe (Gymnasium und Gesamtschule), 25-MA-HRSGe (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule) und 25-MA-UFP (Unterrichtsfach Pädagogik).


Abschlussmodule

Die Abschlussmodule 25-MA-G, 25-MA-GymGe, 25-MA-HRSGe und 25-MA-UFP bestehen formal ausschließlich aus der Masterarbeit als benotete Modulprüfung im Selbststudium. Aus den Modulbeschreibungen können die jeweiligen Umfänge und Voraussetzungen entnommen werden.

Für die Masterarbeit in Bildungswissenschaften oder im Unterrichtsfach Pädagogik gilt: Das VRPS-Modul von Bildungswissenschaften oder vom Unterrichtsfach Pädagogik muss abgeschlossen, d.h. im Transcript vollständig verbucht sein. In den anderen Fächern können andere Zugangsvoraussetzungen gelten. Diese können Sie den entsprechenden Modulbeschreibungen entnehmen.


Masterarbeit

Ihre:n Erstgutachter:in suchen Sie sich selbst. Im Folgenden finden Sie ein paar Empfehlungen, damit diese Suche gut gelingt:

Die Aufgabenstellung für die Masterarbeit wird von einer Person ausgegeben und betreut (= Erstgutacher:in). Diese und eine weitere Person (= Zweitgutachter:in) lesen und bewerten Ihre Arbeit. Die Masterarbeit wird von einem:r prüfungsberechtigten Lehrenden der Fakultät betreut und einem:r weiteren Lehrenden begutachtet. Als prüfungsberechtigt gelten in der Regel Lehrende, die mindestens eine Veranstaltung im fachwissenschaftlichen und/oder bildungswissenschaftlichen Studiengang anbieten. Die Personen müssen keinen Titel im Sinne eines Doktors oder eines professoralen Titels aufweisen.

Falls Sie in den 2. Master übergehen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Möglichkeit der Anerkennung der Masterarbeit.

Die Masterarbeit kann jederzeit im Verlauf des Abschlussmoduls angemeldet werden. Sie können Ihre Arbeit in der Vorlesungszeit oder in der vorlesungsfreien Zeit anmelden. Aber natürlich müssen Sie das mit den Personen für die Gutachten abstimmen.

Zeitliche Hinweise zur Anmeldung und Abgabe mit Blick auf den Beginn des anschließenden Referendariats stellt das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft zur Verfügung.

Das Anmeldeformular für die Masterarbeit und auch noch weitere Informationen zu den Formalia und dem Anmeldeverfahren sind auf der Homepage des Prüfungsamtes hinterlegt.

Die formalen Vorgaben zu Ihrer Masterarbeit finden Sie in den entsprechenden Modulbeschreibungen 25-MA-G, 25-MA-GymGe, 25-MA-HRSGe und 25-MA-UFP. Sie hat einen Umfang von 60-70 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate und beginnt mit der Ausgabe der Aufgabenstellung und dem sich daraus ergebenen vorläufigen Thema durch die Gutachter:innen. Die Bearbeitungszeit kann in begründeten Fällen verlängert werden, siehe dazu § 16, Abs.2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen

Für Gestaltung des Textbildes bzw. das Layout Ihrer Arbeit gibt es keine allgemeingültigen Formalia. Orientieren Sie sich bitte an den üblichen Standards für das Anfertigen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (z.B. klassische Schriftart, Schriftgröße 10,5 bis 12, eineinhalbfacher Zeilenabstand, ein breiterer Rand). Sie finden auch auf der Homepage des BIE unter „Studientechniken und Zitation“ allgemeine Informationen zum Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten sowie Handouts zum Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten. 

Die letzte Seite Ihrer Masterarbeit ist die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung. Ein Muster Deckblatt sowie eine Muster Eigenständigkeitserklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter Ihrem Studiengang.

Nachdem die Anmeldung im Prüfungsamt eingegangen und bearbeitet ist, werden das Start- und Abgabedatum in der Prüfungsverwaltung sichtbar. Details zur Abgabe der Masterarbeit entnehmen Sie der Homepage des Prüfungsamtes.

Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit (mit bis zu drei Studierenden) erstellt werden. In diesem Fall muss jede:r der Studierenden eine Eigenständigkeitserklärung beifügen und zusätzlich muss eine Teilungserklärung abgegeben werden, aus der eindeutig hervorgeht, wer welche Teile der Arbeit geschrieben hat. Eine Muster-Teilungserklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter Ihrem Studiengang.

Die Note der Masterarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der beiden Gutachter:innen gebildet. Mögliche Ausnahmefälle von dieser Regel finden Sie unter § 15, Abs.5 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen. Die Masterarbeit kann, wie andere Modulprüfungen auch, beliebig oft wiederholt werden (auch zur Verbesserung der Note).


Masterabschluss

Bitte bedenken Sie bei der Planung Ihrer Masterarbeit folgende Zeitkorridore: Für die Anfertigung Ihrer Masterarbeit stehen Ihnen 4 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung. Danach haben die Gutachter:innen nochmals 6 Wochen Zeit zur Begutachtung der Masterarbeit. Eine Abgabe der Arbeit vor Fristende ist möglich, es sollten aber mind. 4 Wochen zwischen Anmeldung und Abgabe liegen. Bitte kalkulieren Sie auch die Zeit der Zeugniserstellung mit ein. Für den Übergang in das Referendariat beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise der Bielefeld School of Education.

Um zum Abschluss Ihres Studiums Ihr Masterzeugnis zu erhalten, müssen Sie in den Prüfungsämtern aller Ihrer Fächer und in der Bielefeld School of Education einen Zeugnisantrag stellen. Diesen können Sie in Ihrer Prüfungsverwaltung erstellen lassen. Nähere Informationen zum Msterabschluss inklusive Zeugnisantrag und Zeitplan finden Sie auf der Homepage der Bielefeld School of Education.


Übergang in den Vorbereitungsdienst

Informationen zur fristgerechten Bewerbung und Übergang in den Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Homepage der Bielefeld School of Education.


Übergang in den zweiten Master (Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung)

Wenn Sie in den zweiten Master übergehen wollen, beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen in den Fächerspezifischen Bestimmungen sowie die Bewerbungs- und Umschreibefristen.

Zum Übergang in den zweiten Master wird regelmäßig eine Informationsveranstaltung angeboten. Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Handreichung.


Hinweis zum Stand

Letztmalige Bearbeitung: 26.07.2023

Wir informieren Sie nach bestem Wissen und heutigem Stand. Manche Angaben (insb. Fristen oder Sprechzeiten) können sich aber ändern. Deshalb bitten wir Sie, diese erneut zu prüfen, wenn Sie sie benötigen. Nutzen Sie hierfür die Homepage der Uni Bielefeld und/oder die spezifische Homepage der Anlaufstelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Mit diesen FAQ haben wir die rechtlichen Grundlagen aus den rechtlichen Rahmenregelungen und den Prüfungsordnungen für Sie so aufbereitet, dass sie gut verständlich und leichter nachvollziehbar sind. Natürlich finden Sie alle bindenden Regelungen in den entsprechenden Ordnungen.


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