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  • Fakultät für Erziehungswis­senschaft

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Bachelor Bildungswissenschaften Grundschule mit integrierter Sonderpädagogik


Allgemeine Informationen

Hier gelangen Sie zur Informationsseite des Studiengangs und hier zur Modulliste im Umfang von 60 Leistungspunkten. Durch Anklicken eines Moduls öffnet sich die Modulbeschreibung, die Sie über die Lehrinhalte, die zu erwerbenden Kompetenzen, Prüfungsformen und ggf. Zugangsvoraussetzungen für das jeweilige Modul informiert.

Weitere Informationen finden Sie in den fächerspezifischen Bestimmungen (jeweils auf den o.g. Seiten in der Navigationsleiste).

Die Planungshilfe für den Bachelor Bildungswissenschaften Grundschule mit Integrierter Sonderpädagogik bietet Ihnen eine Übersicht über die Struktur Ihres Studiengangs und soll Ihnen bei der Organisation Ihres Studiums helfen.


Kontakt zum Prüfungsamt

Für Anliegen zu Prüfungsleistungen im Studiengang Bachelor Bildungswissenschaften Grundschule mit Integrierter Sonderpädagogik steht Ihnen Ihre zuständige Ansprechperson während der Dauer Ihres Studiums zur Verfügung.


Hilfreiche Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit und zum Übergang in den Master of Education

Wie Sie der Modulliste des Bachelor Bildungswissenschaften Grundschule mit Integrierter Sonderpädagogik entnehmen können, ist die Bachelorarbeit verpflichtender Bestandteil des Studiengangs.

Der folgende Zeitplan soll Ihnen beim Übergang in den Masterstudiengang eine Orientierung geben:

Masterstudium mit Beginn der VPS-Seminare für das anschließende Praxissemester:

  • Anmeldung der Bachelorarbeit bis Mitte Mai / Mitte November im Prüfungsamt
  • Abgabe der Arbeit bis 10. August / 10. Februar (6 Wochen Gutachterzeit / ca. eine Woche Bearbeitungszeit im Prüfungsamt)
  • Zeugnisantrag stellen (nach Eingang der letzten Leistung oder nach Abgabe der Bachelorarbeit, falls dies die letzte Leistung ist)
  • Umschreibung in den Master of Education im Studierendensekretariat bis spätestens 30. September / 31. März

Masterstudium ohne Beginn der VPS-Seminare, Praxissemester findet zu einem späteren Zeitpunkt statt:

  • Anmeldung der Bachelorarbeit bis Ende Juni / Ende Dezember im Prüfungsamt
  • Abgabe der Arbeit bis 25. September / 25. März (6 Wochen Gutachterzeit / ca. eine Woche Bearbeitungszeit im Prüfungsamt)
  • Zeugnisantrag stellen (nach Eingang der letzten Leistung oder nach Abgabe der Bachelorarbeit, falls dies die letzte Leistung ist)
  • Umschreibung in den Master of Education im Studierendensekretariat bis spätestens 15. November / 15. Mai

Bachelorarbeit

Die Module 25-BiWi1_b Einführungsmodul BiWi, 25-BiWi2 Fachliches Grundlagenmodul und 27-BiWi3 Lernen und Entwicklung müssen vor der Anmeldung der Bachelorarbeit abgeschlossen und im Transcript sichtbar sein (grünes Häkchen).

Das Anmeldeformular ist von Ihnen (nicht von einem der Gutachter*innen!) nach der Unterschrift beider Gutachter*innen unverzüglich per Mail an Ihre zuständige Ansprechperson zu senden. Das vorläufige Thema, die Bestellung von Erst- und Zweitgutachter*in, das Startdatum (Datum Ausgabe der Aufgabenstellung durch die*den Erstgutachter*in) sowie das Abgabedatum werden sichtbar in der Prüfungsverwaltung angelegt. Darüber erhalten Sie eine Mitteilung von Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in per Mail.

Die fertige Bachelorarbeit senden Sie per E-Mail als PDF-Dokument an diese*n Schachbearbeiter*in und in derselben E-Mail an beide Gutachter*innen in cc. Wichtig ist, dass Sie hier wirklich nur eine einzige E-Mail verschicken. 

Maßgebliche Informationen rund um die Bachelorarbeit finden Sie auch auf dem Anmeldeformular, für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Zeugnisantrag und Zeugniserstellung

Der Zeugnisantrag wird online in der eKVV-Prüfungsverwaltung in Form eines PDF-Dokuments erstellt. Mit dem Antrag erklären und unterschreiben Sie, dass Sie alle notwendigen Leistungen erbracht haben und keine Leistungsveränderungen mehr vornehmen werden. Die Module sind zu diesem Zeitpunkt (bis auf das Modul 25-ISP10 Abschlussmodul ISP) vollständig, den Zeugnisantrag können Sie also stellen, nachdem Sie die Bachelorarbeit eingereicht haben, auch wenn die Note noch nicht verbucht wurde. Optional stellen Sie den Zeugnisantrag, wenn Sie die Note der Bachelorarbeit erhalten haben.

Bitte senden Sie ausschließlich die für uns relevanten (vier!) Seiten des Antrags per Mail an Ihre zuständige Ansprechperson. Diese Mail wird in der Regel nicht beantwortet, Sie erhalten aber eine Nachricht von uns, wenn die Note der Bachelorarbeit eingegangen ist. Die übrigen Seiten senden Sie jeweils an die zuständigen Prüfungsämter für Mathematische und Sprachliche Grundbildung und Ihr weiteres Fach. Wenn uns die Abschlüsse dieser Fächer von den Prüfungsämtern übermittelt wurde, beginnt der Prozess der Zeugniserstellung. Dieser kann bis zu vier Wochen dauern, die Dokumente erhalten Sie per Post an die auf dem Zeugnisantrag hinterlegte Anschrift. Sollte die Zeit bis zur geplanten Umschreibung in einen Masterstudiengang knapp werden, erstellen wir Ihnen eine Abschlussbescheinigung, mit der Sie sich vor Erhalt der Zeugnisdokumente umschreiben können, den erforderlichen Nachweis (beglaubigte Kopie des Zeugnisses) reichen Sie anschließend im Studierendensekretariat nach.


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