Achten Sie darauf, die für Sie gültigen Regelungen zu beachten, die davon abhängen, in welchem Semester Sie Ihr Masterstudium aufgenommen haben.
Informationen zum Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache und Germanistik finden Sie auf den offiziellen Studieninformationsseiten der Universität Bielefeld.
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!!! Achtung !!!
Master of Art Deutsch als Fremdsprache nach Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) vom 17.12.2012:
Auf den Studieninformationsseiten wird auch ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich.
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik vom 17.12.2012.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2024/2025 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2025 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.05.2022.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.05.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Studienberatung:
Modulverantwortliche*r:
Die Modulverantwortlichen für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache und Germanistik finden Sie unter dem jeweiligen Modul auf den offziellen Studieninformationsseiten der Universität Bielefeld.
Regelmäßige Informationsveranstaltungen:
Genauere Informationen zum Individuellen Ergänzungsbereich (inklusive des Modularisierten individuellen Kompetenz-Erwerbs, MiKE) im Rahmen des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache und Germanistik finden Sie hier, und zwar in Form eines Erklärvideos und der dazugehörigen PDF.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester:
15. Juli
Bewerbungsschluss für das Sommersemester:
15. Januar
Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig! Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können keine Bewerbungsanträge mehr bearbeitet werden.
Die Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität. Das Portal öffnet mit dem Start des Bewerbungszeitraums (01. Dezember für das Sommersemester und 01. Juni für das Wintersemester) und schließt automatisch mit dem Ablauf der Bewerbungsfrist. Informationen zum Bewerbungsablauf und den notwendigen Dokumenten sind hier hinterlegt:
https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/hochschulportal/masterbewerbung/
Der Masterstudiengang ist zwar zulassungsfrei, es ist aber ein Zulassungsverfahren vorgesehen, bei dem jede Bewerbung auf ihre fachliche Qualifikation geprüft wird, die für die Aufnahme des Studiums vorausgesetzt werden. Für eine erfolgreiche Zulassung müssen Sie mindestens drei der unteren Kriterien im vollen Umfang nachweisen.
Diese Kriterien sind wie folgt:
Kompetenz in Fremd-/Zweitsprachdidaktik oder Fremd-/ Zweitspracherwerbsforschung im Umfang von mindestens 6 SWS
Kompetenz in Deutscher Landeskunde und Literaturwissenschaft im Umfang von mindestens 6 SWS
Kompetenz in Sprachwissenschaft (mit germanistischen Anteilen) im Umfang von mindestens 6 SWS (Sprachkurse, die lediglich dem Erwerb der Sprachkenntnisse dienen, können hier nicht anerkannt werden.)
Einschlägige Berufsfelderfahrung; nachzuweisen durch Tätigkeiten oder Praktika auf den Gebieten Deutsch als Fremdsprache oder Germanistik in einem Umfang von mindestens 3 Monaten
Explizite Anforderungen finden Sie in den Fächerspezifischen Bestimmungen.
Weitere Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang DaF und Germanistik sind ein Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch auf dem Sprachniveau der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nach Maßgabe der Richtlinien der Universität Bielefeld und der Nachweis einer weiteren Fremdsprache auf dem Sprachniveau der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren vorangegangen qualifizierten Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, gilt Deutsch als weitere Fremdsprache.
Für internationale Bewerberinnen und Bewerber gilt, dass Sie einen Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache nach der Ordnung über den Zugang und die Zulassung internationaler Studienbewerberinnen und Studienbewerber zum Studium an der Universität Bielefeld haben. Konkrete Angaben dazu finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/studium-mit-abschluss/sprachkenntnisse/
Bei Fragen steht Ihnen unsere Masterbeauftragte, Frau Dr. Jana Häussler als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Diese Checkliste fasst alle Module (Veranstaltungen und Prüfungsleistungen) zusammen, die im Masterstudiengang Deutsch als Fremdspache und Germanistik belegt werden müssen. Dabei ist eine Regelstudienzeit von vier Semestern vorgesehen.
Checkliste für das Masterstudium bei Einschreibung ab Sommersemester 2023
Checkliste für das Masterstsudium bei Einschreibung bis einschließlich Wintersemester 2022/23