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FAQ - im Studium

Campus der Universität Bielefeld
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FAQ - im Studium

Organisatorisches

Sie erhalten eine Aufforderung zur Stundenplanwahl. In einem festgelegten Zeitraum können Studierende ihren Stunden wählen.

Härtefälle haben die Möglichkeit, bevorzugt ihren Stundenplan zu wählen. Nach Abschluss der Auswahlphase erfolgt die Zuteilung der Stundenpläne, die anschließend im eKVV einsehbar sind.

⚠️ Wichtig für Hochschulwechsler*innen:
Die Zusammenstellung des Stundenplans muss individuell mit der Studienverlaufsberatung (Frau Dr. Henriette Watermann) und dem Prüfungsamt abgestimmt werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit beiden Stellen in Verbindung.

Sie müssen sich selbstständig und aktiv zu allen Prüfungen anmelden.

Die Prüfungsveranstaltungen sowie die zugehörigen Anmeldefristen finden Sie im ekVV-Bereich „Prüfungsanmeldungen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Prüfungstermine und Fristen. Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur nach fristgerechter Anmeldung möglich.

Tipp: Prüfen Sie einige Tage vor der Prüfung nochmals die Angaben im ekVV – Raum- oder Zeitänderungen können organisatorisch bedingt kurzfristig erfolgen.

Bei Fragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Modulkoordination. Eine Übersicht der Ansprechpartner*innen finden Sie unter dem Menüpunkt "Beratungsangebote der Fakultät".

Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Studienleistungen im Modellstudiengang Medizin sind grundsätzlich unbegrenzt wiederholbar.

Ausnahme:
Wenn eine Prüfung als Äquivalenzleistung für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zählt (im Regelstudiengang als Physikum bekannt), gelten besondere Regelungen gemäß § 24 der Prüfungsordnung:

  • Es sind maximal drei Versuche pro Äquivalenzleistung zulässig – sowohl für den schriftlichen als auch den mündlich-praktischen Teil.
  • Nur die erstmals bestandene Prüfung wird für das Zeugnis gewertet – Wiederholungen zur Notenverbesserung sind nicht möglich.
  • Wird eine dieser Äquivalenzleistungen endgültig nicht bestanden, gilt der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als nicht bestanden. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation durch die Universität (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 HG NRW).

In der Regel werden pro Prüfung zwei Termine angeboten, um den Studienverlauf in der Regelstudienzeit zu ermöglichen.

Für die PJ-Reife-Prüfung wird ein Termin pro Semester angeboten.

Wird eine reguläre Prüfungsgelegenheit versäumt oder werden mehr Versuche benötigt, kann sich das Studium verlängern. Zudem kann der Zugang zu bestimmten Modulen nachrangig erfolgen, da die Studienstruktur nicht mehr planmäßig eingehalten wird.

Tipp: Bei Unsicherheiten oder Schwierigkeiten rund um Prüfungen hilft die Studienberatung gerne weiter.

Famulatur

Die Famulatur ist eine klinisch-praktische Pflichtausbildung im Medizinstudium. Sie soll dazu dienen, erste praktische Erfahrungen in der Patientenversorgung zu sammeln – in verschiedenen medizinischen Versorgungsbereichen. Sie ist gesetzlich geregelt in § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO).

Die Famulatur kann nach dem erfolgreichen Abschluss der „Famulatur-Reife“ begonnen werden. Diese wird durch das Bestehen des Moduls 5-I-MED-FMR erreicht.

Die Famulatur dauert insgesamt vier Monate und muss gemäß § 7 ÄApprO in vier Abschnitten à einem Monat in folgenden Einrichtungen absolviert werden:

  • Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung (z. B. ärztlich geleitete Praxis),
  • Krankenhaus oder stationäre Rehabilitationseinrichtung,
  • hausärztliche Praxis (Pflicht für alle Studierenden, die ab dem 11. Juni 2015 zur Prüfung zugelassen wurden),
  • frei wählbare Einrichtung aus den oben genannten oder aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens.

Die Famulatur muss während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolviert werden. Die Nachweise über alle vier Abschnitte müssen bei der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß Anlage 6 der ÄApprO eingereicht werden.

Ja, eine Famulatur im Ausland ist möglich und kann angerechnet werden, sofern sie in einer geeigneten Einrichtung der ambulanten ärztlichen Versorgung oder in einem Krankenhaus stattfindet. Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige Landesprüfungsamt.

Detaillierte Informationen zur Planung, Durchführung und Anerkennung der Famulatur erhalten Sie über den Moodle-Kurs "Famulatur" oder das Prüfungsamt.

Praktisches Jahr (PJ)

Das Praktische Jahr ist der dritte Abschnitt des Medizinstudiums gemäß ÄAppO (§§ 3 und 4). Es umfasst eine zwölfmonatige praktische Ausbildung in Vollzeit und dient der Vertiefung klinischer Kompetenzen in der unmittelbaren Patient*innenversorgung.

Laut § 3 Absatz 2 ÄApprO gliedert sich das PJ in drei Tertiale von jeweils vier Monaten:

1. Innere Medizin

2. Chirurgie

3. Ein Wahlfach aus einem klinisch-praktischen Gebiet (z. B. Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Gynäkologie, etc.)

Das PJ wird in folgenden Einrichtungen durchgeführt:

  • Universitätsklinikum OWL
  • Akademische Lehrkrankenhäuser
  • Akademische Lehrpraxen

In Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Stellen kann das PJ auch teilweise oder vollständig im Ausland absolviert werden – nach Überprüfung des ausländischen Krankenhauses durch das Landesprüfungsamt.

Ja. Während des PJ bleiben Sie regulär eingeschriebener Studierender der Universität Bielefeld – mit allen Rechten und Pflichten.

Vor Beginn des PJ müssen Sie:

  • eine Einstellungsuntersuchung absolvieren
  • und ggf. weitere formale Voraussetzungen erfüllen (z. B. Einhaltung der Meldefristen).
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