
Die Famulatur ist Teil der klinisch-praktischen Ausbildung im Medizinstudium und hat das Ziel, Medizinstudierende mit der praktischen ärztlichen Tätigkeit in unterschiedlichen Versorgungsbereichen vertraut zu machen. Sie wird in vier Abschnitten unter der Anleitung approbierter Ärztinnen und Ärzte absolviert.
Mindestens einer dieser Abschnitte muss in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Krankenversorgung stattfinden, um Studierenden einen Einblick in die ärztliche Patientenversorgung zu ermöglichen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Famulatur sind in § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt. Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamts Nordrhein-Westfalen (LPA NRW)
Die Famulatur umfasst insgesamt vier Monate und wird während der vorlesungsfreien Zeiten absolviert (Semesterferien, offizielle Ferienzeiten oder Beurlaubung).
Nach der Studien- und Prüfungsordnung 2021 ist sie im Zeitraum nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung der M1 und spätestens bis zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) durchzuführen.
Nach der Studien- und Prüfungsordnung 2025 ist vor Antritt der Famulatur die „Famulatur-Reife“ nachzuweisen (Modul: 5-I-MED-FMR). Diese gilt als erbracht, wenn vier der sechs Teilprüfungen im Modul 5-I-MED-M1 bestanden wurden. Bei regulärem Studienverlauf ist dies bereits am Ende des 4. Fachsemesters möglich.
Zur Anerkennung reichen Studierende den Laufzettel für die Famulatur gemeinsam mit den jeweiligen Famulaturzeugnissen beim Prüfungsamt ein. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt eine Rückmeldung zur Anerkennung der Famulatur.
Der Zeitpunkt der Einreichung liegt im Ermessen der Studierenden. Es ist sowohl möglich, einzelne Famulaturen jeweils nach Abschluss bestätigen zu lassen, als auch den Laufzettel gesammelt einzureichen.