Die Famulatur hat das Ziel, Medizinstudierende mit der praktischen ärztlichen Tätigkeit in unterschiedlichen Berufsfeldern vertraut zu machen. Sie wird in vier Abschnitten unter der Anleitung approbierter Ärztinnen und Ärzte absolviert.
Mindestens einer dieser Abschnitte muss in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Krankenversorgung stattfinden, um den Studierenden einen Einblick in die ärztliche Patientenversorgung zu ermöglichen.
Die rechtlichen Grundlagen der Famulatur sind in § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) festgelegt.
Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie auf der Webseite des LPAs Düsseldorf.
Die ärztliche Ausbildung umfasst eine Famulatur über einen Zeitraum von 4 Monaten und wird während der unterrichtsfreien Zeiten (Semesterferien, offizielle Ferien, Beurlaubung) zwischen dem bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und spätestens bis zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolviert.
Vor Antritt der Famulatur, muss die „Famulatur-Reife“ (5-I-MED-FMR) nachgewiesen werden.
Die Studierenden reichen den Laufzettel für die Famulatur gemeinsam mit den jeweiligen Famulaturzeugnissen beim Prüfungsamt ein. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten sie eine Rückmeldung zur Anerkennung der Famulatur.
Der Zeitpunkt der Einreichung liegt im Ermessen der Studierenden. Es ist sowohl möglich, jede Famulatur einzeln bestätigen zu lassen als auch den gesamten Laufzettel gesammelt einzureichen.