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Prüfungsamt

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Prüfungsamt Rechtswissenschaft

Aktuelles

Aufgrund von Personalausfällen und eines erhöhten Email-Aufkommens kann es derzeit leider zu Verzögerungen in der Beantwortung und Bearbeitung ihrer Anliegen und Emails kommen. Ihre Email wird gelesen und zum gegebenen Zeitpunkt bearbeitet. Wir bitten Sie daher, von erneuten (telefonischen) Rückfragen in der gleichen Angelegenheit abzusehen. Wir werden uns zu gegebenem Zeitpunkt bei Ihnen melden, oder Sie bei Rückfragen kontaktieren.

Antworten auf Fragen zur mündlichen Prüfung, Schreibterminen und vielem mehr finden Sie wie immer über die Homepage des Prüfungsamtes

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Zulassungsmails zu den SPB-Hausarbeiten und die Ladungen zu den SPB-Klausuren im Wintersemester 2025/2026 sind noch nicht versandt worden. Ihnen werden rechtzeitig entsprechende Mails übersandt.

Wir bitten, von entsprechenden Rückfragen, ob die Mails schon versandt wurden, abzusehen und danken für Ihr Verständnis.

Liebe Studierende,

am kommenden Montag, 17.11.2025, beginnt die Anmeldefrist für die Klausuren und Hausarbeiten im Schwerpunktbereich. Sie endet am Montag, 1.12.2025, 24 Uhr. Die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren und den Klausuren im Pflichtfachstudium beginnt am 1.12.2025. Sie erhalten hierzu eine gesonderte E-Mail.

1. Schreibtermine

Schwerpunktbereichsklausuren: 2. bis 7.2.2026. Die angebotenen Klausuren einschl. der Schreibtermine finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/aktuelle-prufungsangebote/.
Schwerpunktbereichshausarbeiten: Ausgabe am 9.2.2026. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und endet am 9.3.2026, 24 Uhr. Die angebotenen Hausarbeiten finden Sie auf o.g. Webseite.

2. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt sowohl für Klausuren als auch für die Hausarbeit jeweils über ein elektronisches Anmeldeformular.
Der Zugang zum Formular erfolgt über eine im eKVV eingetragene Veranstaltung. Bitte achten Sie darauf, dass das richtige Semester (WiSe 2025/2026) ausgewählt ist.

Klausuren "299040 Anmeldung SPB Klausuren" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=576645531)
Hausarbeiten "299041 Anmeldung SPB Hausarbeit" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=576646218)

Nehmen Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, die passende Veranstaltung in Ihren Stundenplan auf und klicken Sie dann auf "Lernraum (E-Learning)". Sie werden zur Moodle-Plattform weitergeleitet. Die Einzelheiten des Anmeldevorgangs entnehmen Sie den Anleitungen, die Sie auf der Webseite des E-Learning-Beauftragten unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/elearning/anleitungen/ finden.
Die Anmeldung wird erst mit Ablauf der Anmeldefrist wirksam. Bis dahin kann die Anmeldung geändert werden, indem der Anmeldevorgang wiederholt wird. Dadurch wird eine vorherige Anmeldung gegenstandslos. Informationen zur Änderung finden Sie in den Anleitungen.
Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 16 Abs. 2 StudPrO). Dies bedeutet, dass nach dem Ablauf der Anmeldefrist keine Nachholung der Anmeldung mehr möglich ist.


3. Informationen zur Anmeldung

Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Klausur oder Hausarbeit ist das Bestehen der Zwischenprüfung spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist sowie das Vorliegen der weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 StudPrO. Dies sind in den SPBs 2, 3, 5, 6 und 9 für die SPB-Hausarbeit und in den SPBs 7 und 8 für die SPB-Klausur(en). Zu den SPBs 1 und 10 siehe unten. Die weiteren Prüfungsleistungen sind für diejenigen nicht erforderlich, die die Zwischenprüfung bereits vor dem 1.10.2023 bestanden haben (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Schlüsselqualifikation ist keine Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich, aber für die Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses (§ 51 Abs. 1 StudPrO).
Besonderheiten im SPB 1: Für den SPB 1 ist zum 1.10.2025 eine Änderung in Kraft getreten. Danach sind in diesem SPB drei Klausuren zu je 120 Minuten in unterschiedlichen Veranstaltungen zu absolvieren (§ 35 Abs. 3 StudPrO n.F.). Das gilt nur für Studierende, die nicht bereits vor dem 1.10.2025 durch Anmeldung zu einer Prüfung zum SPB 1 angemeldet waren. Für diese gilt die bisherige Regelung, dass eine fünfstündige Klausur zu absolvieren ist. Es ist möglich, durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss auf diese Übergangsregelung zu verzichten (bis 31.3.2027). Im Falle eines Verzichts werden bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt; im Übrigen sind die Prüfungsleistungen entsprechend der geltenden Regelung zu erbringen. Die weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 StudPrO 2023 sind Voraussetzung für die Zulassung zur Hausarbeit (§ § 35 IV StudPrO). Das gilt unabhängig davon, ob bereits eine Anmeldung zum SPB 1 vorliegt.
Besonderheiten im SPB 5: Der SPB 5 ist durch Beschluss der Fakultätskonferenz vom 16.10.2024 eingestellt. Er kann nicht mehr neu gewählt werden. In diesem Semester besteht letztmalig die Gelegenheit, den SPB 5 abzuschließen.
Besonderheiten im SPB 10: Auch für den SPB 10 sind zum 1.10.2025 Änderungen in Kraft getreten. Die Prüfungsanforderungen sind gleich geblieben. Geändert hat sich der fachliche Zuschnitt (jetzt: Verfassung und Verwaltung, s. § 44 Abs. 1 StudPrO n.F.) sowie die Bedeutung der weiteren Prüfungsleistungen. Diese sind nunmehr Voraussetzung für die Zulassung zu den SPB-Klausuren (§ 44 V StudPrO n.F.) und nicht mehr, wie bislang, zur SPB-Hausarbeit. Für Studierende, die vor dem 1.10.2025 durch Anmeldung zu einer Prüfung bereits für den SPB 10 angemeldet war, gilt aber die bisherige Regelung weiter fort, d.h. für diese Studierenden setzt die Zulassung zur SPB-Hausarbeit das Vorliegen der weiteren Prüfungsleistungen voraus. Auf diese Übergangsregelung kann jedoch verzichtet werden (siehe die Ausführungen zum SPB 1). Dann sind die weiteren Prüfungsleistungen Voraussetzung für die Zulassung zu den SPB-Klausuren.
In der Anmeldung für eine Klausur oder eine Hausarbeit liegt zugleich die Anmeldung für den Schwerpunktbereich (§ 33 Abs. 2 StudPrO), soweit diese nicht schon früher durch eine Klausur- oder Hausarbeitsanmeldung erfolgt ist.
In Schwerpunktbereichen, in denen mehr als eine Klausur zu schreiben ist, darf insgesamt nur die vorgesehene Zahl von Klausuren geschrieben werden (SPB 1, 2, 8, 9: drei Klausuren; SPB 4, 6, 10: zwei Klausuren). Es ist nicht erlaubt, sich für mehr Klausuren anzumelden.

4. Abmeldung

Eine Abmeldung von einer Klausur oder Hausarbeit ist nur bis eine Woche vor dem Tag, an dem die Klausur stattfindet oder die Hausarbeit ausgegeben wird, möglich (§ 16 Abs. 2 S. 1 StudPrO).
Wie die Abmeldung erfolgt, hängt vom Zeitpunkt ab:

Bis zum Ablauf der Anmeldefrist (1.12.2025, 24 Uhr) erfolgt die Abmeldung durch eine erneute Durchführung des Anmeldevorgangs, indem dort die Felder derjenigen Klausur(en) bzw. Hausarbeit, von denen Sie sich abmelden möchten, nicht ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Anleitungen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch per E-Mail an das Prüfungsamt möglich (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de). Um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen, muss für die Abmeldung die persönliche @uni-bielefeld.de Mail-Adresse verwendet werden.

Nach dem Ablauf der Abmeldefrist ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grund möglich, der glaubhaft gemacht werden muss (§ 17 Abs. 1 StudPrO). Informationen zur Krankmeldung finden Sie unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/

5. Fragen

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den E-Learning-Beauftragten (elearning.rewi@uni-bielefeld.de). In dringenden Fällen können Sie ihn auch telefonisch erreichen (0521/10612778).
Bei prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de).
Allgemeine Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium und den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/beratungsstellen/studienbuero/; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses

 

--

Prof. Dr. Frank Weiler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
https://uni-bielefeld.de/weiler

 

Liebe Studierende,

zum 1.10.2025 sind Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten. Hierüber möchte ich Sie gerne kurz informieren. Sie finden die geänderte Fassung der StudPrO unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/ordnungen-und-dokumente/. Die Änderungsordnung vom 15.9.2025 ist im Verkündungsblatt der Universität veröffentlicht (https://verkuendungsblatt.uni-bielefeld.de/2/2/1/P000243508.pdf).

  1. Schwerpunktbereiche 1 und 10

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Schwerpunktbereiche 1
und 10.

Im Schwerpunktbereich 1 (Private Rechtsgestaltung und Prozessführung) gibt es eine Änderung bei den Klausuren. Bislang war eine fünfstündige Klausur zu absolvieren. Nunmehr sind es drei Klausuren im Umfang von jeweils 120 Minuten aus unterschiedlichen Veranstaltungen des Schwerpunkts. Anders als bisher sind die weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 StudPrO nunmehr Voraussetzung für die Zulassung zur Hausarbeit. Inhaltlich ist der SPB 1 unverändert geblieben.

Der Schwerpunktbereich 10 heißt jetzt „Verfassung und Verwaltung“ und ist damit inhaltlich erweitert (siehe näher § 44 Abs. 1 StudPrO). Unterschwerpunkte (Bereiche) gibt es nicht mehr. Nach wie vor sind neben der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung zwei Klausuren im Umfang von jeweils 150 Minuten aus unterschiedlichen Veranstaltungen des Schwerpunkts zu absolvieren. Nähere Informationen können Sie den Folien unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/studienangebot/staatsexamen/SPB-10-Vorstellung.pdf entnehmen.

Für diejenigen, die bereits mit dem Studium eines dieser beiden SPBs begonnen haben, gilt eine Übergangsregelung (§ 57 Abs. 8 StudPrO). Wer vor dem 1.10.2025 durch (nicht wieder zurückgezogene) Anmeldung zu einer Schwerpunktbereichsprüfung oder auf andere Weise zum Schwerpunktbereichsstudium zugelassen wurde, kann die Schwerpunktbereichsprüfung einschließlich der Wiederholungsversuche und des Verbesserungsversuchs bis zum 31.3.2027 nach den bislang geltenden Vorschriften abschließen. Es besteht aber die Möglichkeit, durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss (über das Prüfungsamt) auf die Inanspruchnahme dieser Übergangsregelung zu verzichten. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt.

  1. Schwerpunktbereiche 4 und 5

Die bereits durch Beschlüsse der Fakultätskonferenz eingestellten Schwerpunktbereiche 4 (Öffentliches Wirtschaftsrecht in der Europäischen Union) und 5 (Umwelt-, Technik- und Planungsrecht in der Europäischen Union) sind aus der StudPrO gestrichen worden. Für den Schwerpunktbereich 5 gilt die  o.g. Übergangsregelung bis zum 31.3.2026.

  1. Weitere Leistungen (Hausarbeit)

Die nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO erforderliche Hausarbeit kann jetzt auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Verfahrenssimulation, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 S. 3 JAG NRW erfüllt, ersetzt werden (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 n.F.)

  1. Zeitpunkt der mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich

Nach § 47 Abs. 2 S. 1 StudPrO n.F. soll die mündliche Prüfung im dritten Monat nach dem Monat, in dem die Abgabefrist endet, stattfinden.

  1. Zeitlicher Rahmen für den Verbesserungsversuch im Schwerpunktbereich

Ein Verbesserungsversuch im Schwerpunktbereich muss nunmehr innerhalb von vier Semestern nach der Anmeldung abgeschlossen werden (bislang: zwei Jahre), andernfalls ist er nicht bestanden, § 52 Abs 2 S. 3 StudPrO n.F.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan und Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Allgemein:

Für den einleitenden Vortrag sind mindestens 10 Minuten und höchstens 20 Minuten vorzusehen.
Das Prüfungsgespräch hat eine Dauer von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten.

 

Zugelassene Hilfsmittel und weitere Hinweise:

Nach §§ 47 Abs. 3 iVm § 20 Abs. 1 Nr. 1 StudPrO 2023 legt der*die Veranstalter*in die zulässigen Hilfsmittel und weitere Einzelheiten fest.
Die Anonymität ist nach Bekanntgabe der Noten aus der Hausarbeit aufgehoben, sodass die Studierenden Kontakt zum Lehrstuhl aufnehmen und die Gegebenheiten selbst erfragen dürfen.

Beschluss der Fakultätskonferenz vom 16.10.2024

Gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 StudPrO 2023 wird der SPB 5 mit Wirkung zum 31.3.2025 endgültig eingestellt. Er kann letztmalig im Wintersemester 2024/25 gewählt werden und muss dann bis zum 31.3.2026 abgeschlossen werden; andernfalls ist ein Wechsel in einen anderen Schwerpunktbereich erforderlich. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.

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