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Antworten auf Fragen zur mündlichen Prüfung, Schreibterminen und vielem mehr finden Sie wie immer über die Homepage des Prüfungsamtes
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Liebe Studierende,
seit Montag, 26.5.2025 läuft die Frist für die Anmeldung für die Zwischenprüfungsklausuren, die Klausuren im Pflichtfachstudium und den Fremdsprachennachweis. Die Frist endet am Dienstag 10.6.2025, 24 Uhr.
1. Klausurtermine
Die Termine der Klausuren finden Sie unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/aktuelle-prufungsangebote/.
Die Zwischenprüfungsklausuren werden vom 30.6.-4.7.2025 geschrieben.
Die Klausuren im Pflichtfachstudium (einschl. Fremdsprachennachweis) werden vom 14.-26.7.2025 geschrieben.
2. Anmeldung zu den Klausuren
Für alle Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaft Staatsexamen ist eine fristgerechte Anmeldung für eine Teilnahme an den Klausuren zwingend erforderlich (§ 16 Abs. 1 S. 1 StudPrO). Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist (§ 16 Abs. 1 S. 3 StudPrO). Bei einer Fristversäumung ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ausgeschlossen (16 Abs. 1 S. 4 StudPrO), d.h. eine nachträgliche Zulassung ist nicht möglich.
Die Anmeldung erfolgt im eKVV durch Aufnahme der Klausur (nicht der Veranstaltung!) in den Stundenplan.
Sie erhalten nach der Aufnahme in den Stundenplan eine Bestätigungsmail. Bitte bewahren Sie diese auf!
3. Abmeldung von einer Klausuranmeldung
Die Abmeldung kann nur bis eine Woche vor dem Tag, an dem die Klausur stattfindet, erfolgen (§ 16 Abs. 2 S. 1 StudPrO), indem die Klausur wieder aus dem Stundenplan genommen wird.
In der Woche vor der Klausur ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grund (insb. Krankheit) möglich (§ 17 Abs. 1 S. 1 StudPrO). Informationen zur Krankmeldung finden sich unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/. Der wichtige Grund muss unverzüglich schriftlich und substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht werden (§ 17 Abs. 1 S. 2 StudPrO).
Wenn Sie sich nicht abgemeldet haben, nicht wirksam zurückgetreten sind und auch kein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt, wird die Klausur, zu der Sie nicht erschienen sind, mit ungenügend (0 Punkte) bewertet (§ 17 Abs. 3 S. 1 StudPrO).
4. Wiederholungsklausuren
Die Wiederholungsklausuren finden voraussichtlich vom 6.-10.10.2025 statt. Die Anmeldung wird vom 8.-22.9.2025 möglich sein.
An den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung kann auch teilnehmen, wer an den Zwischenprüfungsklausuren im Juli 2025 nicht teilgenommen oder diese nicht bestanden hat (§ 26 Abs. 2 S. 4 StudPrO). Eine Teilnahme zur Notenverbesserung ist hingegen nicht möglich (§ 25 Abs. 2 S. 2 StudPrO).
Bei den Klausuren im Pflichtfach werden Wiederholungsklausuren nur für Veranstaltungen angeboten, die im Wintersemester 2025/26 nicht angeboten werden (§ 26 Abs. 2 S. 1 StudPrO). An diesen Wiederholungsklausuren können nur Studierende teilnehmen, die von der Klausur aus wichtigem Grund nach Ablauf der Abmeldefrist zurückgetreten sind oder aus wichtigem Grund nicht an ihr teilgenommen haben (§ 26 Abs. 2 S. 5 StudPrO).
5. Informationen zur beschränkten Wiederholbarkeit von Klausuren und zum endgültigen Nichtbestehen
Zwischenprüfungsklausuren können im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden (§ 25 Abs. 2 S. 1 StudPrO). Wird eine Zwischenprüfungsklausur dreimal nicht bestanden, ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden (§ 25 Abs. 3 S. 2 StudPrO).
Klausuren für die Zulassung zur Zwischenprüfung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 StudPrO) können im Fall des Nichtbestehens jeweils nur zweimal wiederholt werden (§ 25 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 StudPrO). Die Zwischenprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn eine für die Zulassung zur Zwischenprüfung erforderliche Prüfungsleistung endgültig nicht mehr erbracht werden kann (§ 25 Abs. 3 S. 4 Alt. 2 StudPrO). Ob eine Zulassungsklausur in diesem Sinne "erforderlich" ist, beurteilt sich danach, ob durch andere Klausuren noch die Zulassung zur Zwischenprüfung erreicht werden kann:
Für die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht müssen zwei von drei Klausuren gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 StudPrO bestanden werden. Wurde einer dieser drei Klausuren dreimal nicht bestanden, ist die Zwischenprüfung noch nicht endgültig nicht bestanden, wenn bei denen beiden anderen Klausuren noch jeweils ein Versuch offen ist.
Für die Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht gilt das Gleiche: Drei Klausuren sind erforderlich (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 StudPrO), die Zwischenprüfung ist erst endgültig nicht bestanden, wenn bei zwei Klausuren keine Versuche mehr gegeben sind.
Für die Zwischenprüfung im Strafrecht müssen zwei von vier Klausuren gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 StudPrO bestanden werden. Wurde eine oder zwei dieser Klausuren dreimal nicht bestanden, ist die Zwischenprüfung noch nicht endgültig nicht bestanden, wenn bei den beiden anderen Klausuren noch jeweils ein Versuch offen ist.
Für die Versuchszählung bleiben unberücksichtigt:
Prüfungsleistungen, die vor dem Inkrafttreten der StudPrO 2020 nicht bestanden wurden, also Prüfungsleistungen vor dem 1.4.2020.
Prüfungsleistungen, die zwar nicht bestanden wurden, aber aufgrund der Corona-Regelungen als nicht unternommen gelten (zu erkennen am Vermerk COR in der Leistungsübersicht).
Für die weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 1 StudPrO und für den Fremdsprachennachweis besteht keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeit.
6. Fragen
Fragen zum Studium und zu den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://uni-bielefeld.de/rewi-studienbuero; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).
Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
--
Prof. Dr. Frank Weiler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
https://uni-bielefeld.de/weiler
Liebe Studierende,
am kommenden Montag, 12.5.2025, beginnt die Anmeldefrist für die Klausuren und Hausarbeiten im Schwerpunktbereich. Sie endet am Montag, 26.5.2025, 24 Uhr. Die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren und den Klausuren im Pflichtfachstudium beginnt am 26.5.2025. Sie erhalten hierzu eine gesonderte E-Mail.
1. Schreibtermine
Schwerpunktbereichsklausuren: 14. bis 19.7.2025. Die angebotenen Klausuren einschl. der Schreibtermine finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/aktuelle-prufungsangebote/.
Schwerpunktbereichshausarbeiten: Ausgabe am 21.7.2025. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und endet am 18.8.2025, 24 Uhr. Die angebotenen Hausarbeiten finden Sie auf o.g. Webseite.
2. Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt sowohl für Klausuren als auch für die Hausarbeit jeweils über ein elektronisches Anmeldeformular.
Der Zugang zum Formular erfolgt über eine im eKVV eingetragene Veranstaltung. Bitte achten Sie darauf, dass das richtige Semester (SoSe 2025) ausgewählt ist.
Klausuren "299040 Anmeldung SPB Klausuren" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=529334545)
Hausarbeiten "299041 Anmeldung SPB Hausarbeit" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=529335097)
Nehmen Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, die passende Veranstaltung in Ihren Stundenplan auf und klicken Sie dann auf "Lernraum (E-Learning)". Sie werden zur Moodle-Plattform weitergeleitet. Die Einzelheiten des Anmeldevorgangs entnehmen Sie den Anleitungen, die Sie auf der Webseite des E-Learning-Beauftragten unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/elearning/anleitungen/ finden.
Die Anmeldung wird erst mit Ablauf der Anmeldefrist wirksam. Bis dahin kann die Anmeldung geändert werden, indem der Anmeldevorgang wiederholt wird. Dadurch wird eine vorherige Anmeldung gegenstandslos. Informationen zur Änderung finden Sie in den Anleitungen.
Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 16 Abs. 2 StudPrO). Dies bedeutet, dass nach dem Ablauf der Anmeldefrist keine Nachholung der Anmeldung mehr möglich ist.
3. Informationen zur Anmeldung
Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Klausur oder Hausarbeit ist das Bestehen der Zwischenprüfung spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist sowie das Vorliegen der weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 StudPrO (in den SPBs 2, 3, 5, 6, 9 und 10 für die Hausarbeit und in den SPBs 1, 7 und 8 für die Klausur(en)). Die weiteren Prüfungsleistungen sind für diejenigen nicht erforderlich, die die Zwischenprüfung bereits vor dem 1.10.2023 bestanden haben (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Schlüsselqualifikation ist keine Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich, aber für die Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses (§ 51 Abs. 1 StudPrO).
In der Anmeldung für eine Klausur oder eine Hausarbeit liegt zugleich die Anmeldung für den Schwerpunktbereich (§ 33 Abs. 2 StudPrO), soweit diese nicht schon früher durch eine Klausur- oder Hausarbeitsanmeldung erfolgt ist.
In Schwerpunktbereichen, in denen mehr als eine Klausur zu schreiben ist, darf insgesamt nur die vorgesehene Zahl von Klausuren geschrieben werden (SPB 2, 8, 9: drei Klausuren; SPB 4, 6, 10: zwei Klausuren). Es ist nicht erlaubt, sich für mehr Klausuren anzumelden.
4. Abmeldung
Eine Abmeldung von einer Klausur oder Hausarbeit ist nur bis eine Woche vor dem Tag, an dem die Klausur stattfindet oder die Hausarbeit ausgegeben wird, möglich (§ 16 Abs. 2 S. 1 StudPrO).
Wie die Abmeldung erfolgt, hängt vom Zeitpunkt ab:
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist (26.5.2025, 24 Uhr) erfolgt die Abmeldung durch eine erneute Durchführung des Anmeldevorgangs, indem dort die Felder derjenigen Klausur(en) bzw. Hausarbeit, von denen Sie sich abmelden möchten, nicht ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Anleitungen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch per E-Mail an das Prüfungsamt möglich (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de). Um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen, muss für die Abmeldung die persönliche @uni-bielefeld.de Mail-Adresse verwendet werden.
Nach dem Ablauf der Abmeldefrist ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grund möglich, der glaubhaft gemacht werden muss (§ 17 Abs. 1 StudPrO). Informationen zur Krankmeldung finden Sie unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/
5. Fragen
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den E-Learning-Beauftragten (elearning.rewi@uni-bielefeld.de). In dringenden Fällen können Sie ihn auch telefonisch erreichen (0521/10612778).
Bei prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de).
Allgemeine Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium und den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/beratungsstellen/studienbuero/; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).
Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
--
Prof. Dr. Frank Weiler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
https://uni-bielefeld.de/weiler
Allgemein:
Für den einleitenden Vortrag sind mindestens 10 Minuten und höchstens 20 Minuten vorzusehen.
Das Prüfungsgespräch hat eine Dauer von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten.
Zugelassene Hilfsmittel und weitere Hinweise:
Nach §§ 47 Abs. 3 iVm § 20 Abs. 1 Nr. 1 StudPrO 2023 legt der*die Veranstalter*in die zulässigen Hilfsmittel und weitere Einzelheiten fest.
Die Anonymität ist nach Bekanntgabe der Noten aus der Hausarbeit aufgehoben, sodass die Studierenden Kontakt zum Lehrstuhl aufnehmen und die Gegebenheiten selbst erfragen dürfen.
Beschluss der Fakultätskonferenz vom 16.10.2024
Gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 StudPrO 2023 wird der SPB 5 mit Wirkung zum 31.3.2025 endgültig eingestellt. Er kann letztmalig im Wintersemester 2024/25 gewählt werden und muss dann bis zum 31.3.2026 abgeschlossen werden; andernfalls ist ein Wechsel in einen anderen Schwerpunktbereich erforderlich. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.
SPB-Klausuren:
SPB-Hausarbeiten