
Die SPB-Hausarbeiten werden Ihnen nach Verbuchung der Leistung ohne Antrag in der elektronischen Prüfungsakte zur Vorbereitung auf die abzulegende mündliche Prüfung hochgeladen und freigegeben. Darüber erhalten Sie systemseitig automatisch eine Mitteilung.
Die Einsichtnahme in die SPB-Klausuren ist gem. § 53 Abs. 1 StudPrO 2023 spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Gesamtentscheidung (§ 50) beim Prüfungsamt zu beantragen. Hierfür teilen Sie bitte die Veranstaltung sowie Ihre Kennziffer mit per E-Mail ans Prüfungsamt mit.