Für den Antrag auf Einsichtnahme ist die Mitteilung der Veranstaltung nebst Ihrer Kennziffer sowie Ihrer Uni-Mailadresse erforderlich.
Die SPB-Klausuren werden Zug um Zug eingescannt, so dass bzgl. der Übersendung um ein wenig Geduld gebeten wird.
Die SPB-Klausuren und -Hausarbeiten werden über die Prüfungsverwaltung digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Den Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses können Sie formlos per E-Mail unter Mitteilung Ihrer Matrikelnummer stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 59 Abs. 3 Satz 3 StudPrO 2020 mit dem Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses der Verbesserungsversuch ausgeschlossen ist.
Bitte formulieren Sie ihre Mail daher deutlich als Antrag.