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Revisionsrechtsprechung

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Revisionsrechtsprechung

Aktuelles Projekt zur Revisionsrechtsprechung der Strafsenate im Jahr 2022

Um strukturelle sowie auch aktuelle Forschungsdefizite hinsichtlich der Praxis der Revisionsrechtsprechung auszugleichen, ist eine eigene empirische Studie in Angriff genommen worden. Ziel dieser Untersuchung ist es, möglichst umfassend aussagekräftige und aktuelle Daten zur Revisionsrechtsprechung der Strafsenate des BGH zu erheben. Als wesentlicher Teil dieser Studie ist eine eigene Kodierung aller mit Gründen versehenen Entscheidungen der Strafsenate des BGH erfolgt, die dort 2022 eingingen und auf der Homepage unter „Entscheidungen“ veröffentlich wurden.

Insgesamt wurde so das Schicksal von 1454 Revisionen erfasst. Überwiegend handelte es sich dabei um Revisionen, die für Angeklagte eingelegt wurden (1248), daneben um insgesamt 162 StA-Revisionen, 33 Revisionen von Nebenklägern und 11 von Einziehungsbeteiligten. Diese 1454 Revisionen stellen aber keinesfalls die Gesamtheit der 2022 durch die BGH-Strafsenate entschiedenen Revisionen dar. Es fehlen dieser Sammlung alle ohne inhaltliche Begründung ergangenen Revisionen. In der Praxis geschieht dies nicht selten; betroffen sind dabei ausschließlich solche Revisionen, die als offensichtlich unbegründet gemäß § 349 Abs. 2 StPO angesehen werden. Vom Präsidium des BGH wurden Daten über die Gesamtheit der 2022 eingegangenen Revisionen zur Verfügung gestellt, aufgeschlüsselt nach Beschwerdeführern und Senaten – jedoch nicht nach Erledigungsformen. Ferner hat die Generalbundesanwaltschaft Daten zu den von den Bundesanwälten hinsichtlich der 2022 eingegangenen Revisionen mitgeteilt.

Es wird beabsichtigt, die aus diesem Datenmaterial hervorgehenden Ergebnisse schrittweise zu publizieren.

Es liegen folgende Publikationen vor bzw. sind im Druck:

  • Barton, Sie machen den Weg frei. Anträge der Bundesanwaltschaft in Revisionsverfahren aus justizstatistischer Sicht; in: Schoop/Waider (Hrsg.), Strafverteidigung im Wandel der Zeit. 50 Jahre Deutsche Strafverteidiger e.V., 2024, S. 219 ff (PDF)
  • Kombinierte Entscheidungen in der Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen (Der Beitrag wurde am 11.07.2024 an die Redaktion von HRSS abgegeben)
  • Unzulässige Revisionen in der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH und die Kompensation unwirksamer Strafverteidigung, in: Brögeler/Putzke/Scheinfeld (Hrsg.), Überzeugung und Zweifel - Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025, S. 907 ff. (PDF)
  • Komplettaufhebungen - Schieflagen in der Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen (StV Heft 12/2025, S. 819ff., vgl. dazu auch die Grafiken unter dem nachfolgenden Punkt: Materialien)

Ferner sind folgende Materialien online gestellt:

  • Grafiken zur Ergänzung der Publikation "Komplettaufhebungen - Schieflagen in der Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen", StV Heft 12/2025, S. 819ff. 
  • Anträge der Bundesanwaltschaft in Revisionsverfahren aus dem Geschäftsjahr 2022 (PDF)
    • Originaldaten des GBA für die Revisionsanträge 2022 zur Ergänzung des Beitrags "Sie machen den Weg frei" (s.o.)
  • Zahlen des Präsidiums des BGH (PDF)
    • Originaldaten des BGH für Revisionseingänge 2022 zur Ergönzung der Beiträge in den o.g. Publikationen 

Ältere empirische Studien zur Revisionsrechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs:

DFG-Projekt (BGH Jahrgänge 1981 bis 1996) sowie weitere Studien (insbesondere BGH Jahrgang 2005)

Die Mitglieder des Instituts für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik haben sich schon länger mit der Justizforschung beschäftigt und dazu empirische Studien erstellt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet seit mehr als 25 Jahren die Rechtswirklichkeit der Revision in Strafsachen. Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft konnte eine umfassende Untersuchung zur Rechtsprechung des BGH in Strafsachen durchgeführt werden:

  • Barton, Die Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen. Eine empirische Untersuchung der Rechtspraxis, 1999, Luchterhand Verlag, Neuwied

Die Studie zeigt, dass aus der früheren „Rechtsbeschwerde“ ein Instrument der strafrechtlichen Sozialkontrolle geworden ist.
Im Anschluss an diese Untersuchung erfolgten weitere publizierte Studien zur Revision im Strafverfahren für die Jahre bis 2016.

  • Barton, Entgrenzte Revisionsrechtsprechung, in: Herzog/Schlothauer/Wohlers (Hrsg.), Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte. Gedächtnisschrift für Edda Weßlau, 2016, S. 33 – 49

  • Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz? StRR 2014, S. 404 ff.

  • Barton, Beschlussverwerfung durch den Bundesgerichtshof - effektiver Rechtsschutz? In: FS für Kühne, 2013, S. 139 – 153

  • Barton, Ist das ein sachgerechter Umgang mit Justizressourcen? in: Strafverteidigervereinigungen (Hrsg.), Abschied von der Wahrheitssuche, 35. Strafverteidigertag, 2012, S. 37 – 61

  • Barton, Außerrechtliche Einflüsse auf Revisionsentscheidungen - eine rechtstatsächliche Betrachtung; in: Niggli/Jendly (Hrsg.), Strafsystem und Öffentlichkeit: Zwischen Kuscheljustiz und Scharfrichter; Bern 2012, S. 65 – 88

  • Barton, Absolute Revisionsgründe, Rechtspraxis und Verfahrensgerechtigkeit; in: FS für Mehle, 2009, S. 17 ff.

  • Barton, Die erweiterte Revision in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, in: FS für Fezer, 2008, S. 333 ff.

  • Barton, Von Storchen, Fröschen und Mücken, in: Jahn/Nack (Hrsg.), Strafprozessrechtspraxis und Rechtswissenschaft – getrennte Welten? 2008, S. 77 ff.

  • Berenbrink, Zu den Grenzen eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts im Bereich der Rechtsfolgen, GA 2008, 625 ff.

  • Krawczyk, Die Relativierung der absoluten Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (§ 274 StPO) in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, 2008, Bielefelder Rechtsstudien, Band 23, Peter Lang Verlag, Frankfurt

  • Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung. Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim? StV 2004, 332 ff.

Hier auch als PDF zum Download

Grafik 1a zu Tabelle 1: Komplettaufhebungen und Beschwerdeführer (N)

Grafik 1b zu Tabelle 1: Komplettaufhebungen und Beschwerdeführer (N und %)

Grafik 2 zu Tabelle 2: Komplettaufhebungen und Revisionsgründe (N)

Grafik 3 zu Tabelle 3: Durchgreifende Revisionsgründe bei Totalerfolgen – Kontrastierung StA vs. Angeklagte (N)

Grafik 4 zu Tabelle 4: Komplettaufhebungen und Senate (N)

Grafik 5a zu Tabelle 5: Aufhebungsgründe bei Angeklagten- und StA-Revisionen im Senatsvergleich (N)

Grafik 5b zu Tabelle 5: Aufhebungsgründe bei Angeklagten- und StA-Revisionen im Senatsvergleich (N)

Grafik 6 zu Tabelle 6: Urteilsaufhebungen bei Verurteilungen und Freisprüchen: Relationen (%)

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