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Europäisierung der e-Privacy

Strukturwandel des Privaten – Europäisierung der e-Privacy

Die Digitalisierung der Kommunikationsinfrastruktur begründet neue Leistungen, neue Herausforderungen und neue Gefährdungen von Privatheit. Der Begriff „e-Privacy“ reagiert darauf, indem er die speziellen Herausforderungen des Privatheitsschutzes im Internet in den Blick nimmt.

In dem ebenfalls von der Volkswagenstiftung geförderten Vorgängerprojekt „Strukturwandel des Privaten“ (2014-2017) wurde diesen Herausforderungen aus der Perspektive der Informatik, der Medien-, Politik- und Rechtswissenschaft nachgegangen. Dabei konnten die bislang lediglich disziplinär generierten Erkenntnisse über Bedeutung, Wert und Grenzen des Privaten erstmals zusammengeführt werden. Dem Ziel des Projektes, eine konzeptionelle Neubestimmung des Privaten zu liefern, die u.a. als Grundlage für politisches Handeln und Rechtsnormen dienen und nicht zuletzt eine differenzierte gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit der Privatheit ermöglichen kann, wurde in drei großen Jahrestagungen, sowie diversen inner- und interdisziplinären Publikationen nachgegangen.

Das abermals großzügig von der Volkswagenstiftung unterstützte und von den gleichen Kooperationspartner(inne)n verfolgte Forschungsprojekt „Strukturwandel des Privaten – Europäisierung der e-Privacy“ widmet sich der Transformation des Privatheitsschutzes hin zu einer e-Privacy mit Blick auf die europäischen Dimension. Die gegenwärtig auf politischer und rechtlicher Ebene zu beobachtende Europäisierung des Privatheitsschutzes strebt dabei die Entwicklung von zu einem gewissen Grade vereinheitlichter Schutzstandards an. Gleichzeitig versteht sich die EU als Gemeinschaft mit gemeinsamen Zielen und Werten. Andererseits ist die europäische Privatheitslandschaft seit jeher durch eine große kulturelle und rechtliche Vielfalt gekennzeichnet. Diesem Spannungsverhältnis widmet sich das erste der beiden interdisziplinären Kooperationsfelder „Einheit und Vielfalt der Ressourcen“. Das zweite, mit „System- und Eigenverantwortung als Herausforderung“ überschriebene interdisziplinäre Kooperationsfeld nimmt dagegen die Frage der Verantwortung für den Privatheitsschutz in den Blick. Während die Einzelnen sind hierzu regelmäßig nur unzureichend in der Lage sind, besteht bei einer staatlichen oder supranationalen Regulierung die Gefahr eines privatheitsgefährdenden Datenpaternalismus.

Das an diesem Lehrstuhl angesiedelte rechtswissenschaftliche Teilprojekt „Europäisches Privatheitsregime – Zwischen gemeinsamen Verfassungstraditionen und kultureller Heterogenaität“ soll zu beiden Kooperationsfeldern beitragen, indem es die rechtswissenschaftlichen Grundlagen für ein europäisches Konzept der e-Privacy legt.

gefördert von:


Homepage: http://www.strukturwandeldesprivaten.de/struktur.htm

 

Projektmitarbeiter:

Wiss. Mit. Dr. Johannes Eichenhofer

 

Kooperationspartner:

Prof. Dr. Rüdiger Grimm, Informatik

Prof. Dr. Sandra Seubert, Politikwissenschaften

Prof. Dr. Sabine Trepte, Kommunikationswissenschaften


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