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Strukturwandel des Privaten

Was heißt Privatsphäre? Was ist an dieser (heute noch) schützenswert? Und wie kann ein erfolgreicher Schutz derselben aussehen?

Um diese Fragen beantworten zu können, bedarf es einer Revision des hergebrachten Verständnisses der Beziehung von Privatheit und Öffentlichkeit, die traditionell als dualistisch beschrieben wird. Infolge technischer und damit einhergehender kultureller Entwicklungen – staatliche und wirtschaftliche Akteure sammeln personenbezogene Daten immer exzessiver, die Informationstechnik unterstützt sie in ihrer Sammelwut und Personen scheinen „ihre“ Daten immer offener preiszugeben –, die zunehmend als bedrohlich empfunden werden, stellen sich die eingangs gestellten Fragen umso dringlicher.

Im Rahmen des interdisziplinären Projekts „Strukturwandel des Privaten“, welches von der Volkswagenstiftung gefördert wird, soll ebendiese Revision erfolgen. Hierzu sollen Erkenntnisse bezüglich Bedeutung, Wert und Grenzen des Privaten innerhalb der Disziplinen Informatik, Medien-, Politik- sowie der Rechtswissenschaft neu bestimmt und zusammengeführt werden, um schließlich eine erforderliche konzeptionelle Neubestimmung, die u.a. als Grundlage für politisches Handeln und Rechtsnormen dienen kann und nicht zuletzt eine noch intensivere und differenziertere gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit der Privatheit zu ermöglichen, vorzunehmen.

Projektlaufzeit: 2014 - 2018

gefördert von: Volkswagen Stiftung

Im Kontext des Projekts wird u.a. zu zwei im Schwerpunkt rechtswissenschaftlichen Teilprojekten geforscht.

Projekt 1: Vom quantitativen zum qualitativen Datenschutz

Innerhalb dieses Teilprojekts wird untersucht, inwiefern sich vor dem Hintergrund gewandelter informationstechnischer und gesellschaftlicher Bedingungen sowie verfassungsrechtlicher und
-gerichtlicher wie auch supranationaler und internationaler Vorgaben die Anforderungen an den bzw. des Datenschutzes verändert haben und damit möglicherweise ein Übergang vom quantitativen zum qualitativen Datenschutz verbunden ist. In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, ob sich neue Inhalte und Wirkungsweisen des Datenschutzes entwickelt haben bzw. entwickelt werden müssen. In dieser Hinsicht stellt sich auch die Frage, wie Recht Informationsverarbeitung zu steuern und anderseits die Informationstechnik rechtliche Vorgaben umzusetzen vermag. Voraussetzung für eine gewinnbringende Zusammenarbeit der Disziplinen Informatik und Rechtswissenschaft ist die Überwindung bestehender Kommunikationsschwierigkeiten durch die Entwicklung einer verallgemeinerungsfähigen Terminologie, die bis heute noch nicht besteht. Insbesondere aufgrund dieser Fragestellung ergibt sich eine vertiefte Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner des Projekts aus der Informatik.

Projektbearbeiterin: Laura Schulte

Abschlussveröffentlichung: Laura Schulte, Vom quantitativen zum qualitativen Datenschutz, 2018

Projekt 2: Projekt 2: e-privacy als Desiderat

Hier wird zu den rechtlichen Möglichkeiten des Privatheitsschutzes im Internet geforscht. Gefragt wird nach hinreichend legitimierten und zugleich effektiven Gestaltungsmöglichkeiten, welche dem Konzept der e-privacy eine Grundlage geben können. Regulierungslösungen, die für Unternehmen und Techniker hinreichend operationalisierbar sein müssen, sollen dabei v.a. auch in ihrer politisch-gesellschaftlichen Dimension kritisch untersucht werden.

Projektbearbeiter: Dr. Johannes Eichenhofer

 

Kooperationspartner:

Prof. Dr. Rüdiger Grimm, Informatik h

Prof. Dr. Sandra Seubert, Politikwissenschaften 

Prof. Dr. Sabine Trepte, Kommunikationswissenschaften 


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