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migsst

Migration und Sicherheit in der Stadt - Akronym: migsst

Segregation ist ein weit verbreitetes Phänomen, das insbesondere durch die Flüchtlingskrise an Aufmerksamkeit gewonnen hat. Sie kann als ungleiche Verteilung von Bevölkerungsgruppen zwischen Stadt- oder Ortsteilen beschrieben werden, verbunden mit unterdurchschnittlicher Integration in die Mehrheitsgesellschaft und überdurchschnittlicher Selbstregulation der dort wohnenden Gruppen. Dabei kann man zwischen ethnischer und sozialer Segregation unterscheiden. Ist eine Bevölkerungsgruppe in einem städtischen Teilgebiet überproportional häufig vertreten, spricht man von „Konzentration“. Der Begriff der Segregation ist zumeist negativ konnotiert und wird umgangssprachlich häufig mit dem Begriff der „Parallelgesellschaften“ verbunden. Die ethnische Segregation als residenzielle (= wohnortbezogene) Dimension ist im Vergleich zu ihrem sozialen Pendant bislang weniger erforscht. Das gilt hinsichtlich ihrer Entstehung, ihrer sozialen Binnen- und Außenbeziehungen, der Mitglieder solcher Gruppen als potentielle Täter und als Opfer von Kriminalität. Wenig untersucht ist auch die bisweilen erkennbare Tendenz einzelner Ethnien, soziale Konflikte selbst, nach eigenen Normen und ggf. durch eigene Instanzen, informell und ohne Mitwirkung des staatlichen Sektors zu regulieren. Diese Umstände sind Anlass für das Forschungsprojekt „migsst“.


In diesem interdisziplinären Forschungsprojekt geht es in einem ersten Schritt um die Erfassung von Segregation aus ethischer, kommunikationswissenschaftlicher, rechtssoziologischer bzw. kriminologischer Perspektive. Durch Auswertung der vorhandenen Literatur, durch Interviews und Befragungen, quantitative und qualitative Interviews und statistische Auswertungen zu Integration und Segregation wird eine Analysegrundlage geschaffen. Im Vordergrund steht die Frage nach Erkenntnis-, Kenntnisdefiziten und Handlungsnotwendigkeiten von Behörden und öffentlichen Stellen. Daneben stehen Fragen nach ihren Aktions- und Interaktionsformen im Vordergrund, ihren Bedingungen und Hindernissen aus der Sicht unterschiedlicher Disziplinen.


Die sozialwissenschaftlich-empirische Arbeit wird u.a. durch rechtswissenschaftliche Untersuchungen angeregt, ergänzt und gerahmt. Für das Bielefelder Teilprojekt geht es in mehreren Schritten darum zu fragen,


- welche Rechtsnormen unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Entstehungsbedingungen von ethnischer Segregation nehmen.
- welche rechtlichen Möglichkeiten und Hindernisse bestehen, nachteiligen Folgen ethnischer Segregation (namentlich: Kriminalität) präventiv entgegenzuwirken;
- welche öffentlichen Akteure und Stellen bei der Entstehung, dem Management und der Bewältigung nachteiliger Folgen vorhandener ethischer Segregation beteiligt sind und welche rechtlichen Bedingungen und Hindernisse einer wirksamen interadministrativen Kooperation gelten.


Das Bielefelder Team beschäftigt sich dabei mit den öffentlich-rechtlichen Aspekten.


Teilprojektleiter:
Prof. Dr. Christoph Gusy


Teilprojektmitarbeiter:
Wiss. Mit. Marcus Kutscher


Weitere Projektpartner:


Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Münster
Deutsche Hochschule der Polizei, Münster – FG Kommunikationswissenschaften
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Bundeskriminalamt (BKA), Wiesbaden
Eberhard Karls Universität Tübingen – Juristische Fakultät
Eberhard Karls Universität Tübingen – Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften


Laufzeit: 2018-2021.
Förderinstitution: BMBF.


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