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  • "Schweizerisches Verfassungsrecht seit 1798"

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"Schweizerisches Verfassungsrecht seit 1798"

Am Lehrstuhl wird seit 2021 an einem weiteren verfassungshistorischen Projekt gearbeitet. Hierbei geht es um ein mehrphasiges Vorhaben, dessen Kristallisationspunkt die Publikation sämtlicher schweizerischen Verfassungen seit 1798 und deren im Laufe der Zeit erfahrenen Modifikationen bilden. Hier erhalten Sie einige Informationen und Einblicke:

Projektinhalt

Das Projekt "Schweizerisches Verfassungsrecht seit 1798" wird vom hiesigen Lehrstuhl zusammen mit Prof. Dr. Urs Saxer, LL.M. (Universität Zürich/Schweiz) durchgeführt. Im Rahmen dessen soll erstmals anhand der dann ausnahmslos verfügbaren Verfassungstexte die Entwicklung der „Staatswerdung“ der Schweiz und ihrer Kantone von der „Helvetik“ bis in die heutige Zeit gezeichnet werden.

Das Vorhaben dient der vollständigen Aufarbeitung des gesamten formellen Verfassungsrechts der Schweiz und unterteilt sich in folgende Projektschritte:

  • Recherche,
  • Textbeschaffung,
  • Textreproduktion,
  • Textkontrolle und
  • inhaltliche Auswertung.

Es werden sämtliche Verfassungstexte der Kantone recherchiert und – in oft aufwendiger Recherchearbeit – aus Bibliotheken und Archiven beschafft. Dabei wird größter Wert darauf gelegt, dass diese ausschließlich aus den zeitgenössischen offiziellen („originalen“) Publikations- und Verkündigungsorganen stammen, da nur so Authentizität der betreffenden Editionstexte gewährleistet werden kann. Damit einher geht die Erstellung eines entsprechenden Verfassungsregisters, das alle in Betracht kommenden Verfassungstexte enthält. Hierbei leistet das Projekt wahre Pionierarbeit, dringt es doch in Bereiche vor, in welchen viele rechtliche Zeitzeugnisse der Vergessenheit entrissen und somit neu zugänglich gemacht werden. In vielen Fällen erweisen sich Recherchen vor Ort als unabdingbar, da aufgrund der fehlenden Digitalisierung und des teilweisen schlechten konservatorischen Zustandes der Originalvorlagen keine andere Möglichkeit des Zugriffs darauf besteht. Sodann werden die Verfassungen systematisch zusammengestellt und authentisch, streng orientiert an den Originalvorlagen, nach festgelegten wissenschaftlichen Regeln digitalisiert bzw. in die „heutige Schriftform“ transkribiert. Hierbei werden selbst die im Original vorhandenen Rechtschreib- und sonstigen Fehler eins zu eins übernommen. Auf diese Weise entstehen hunderte von authentischen Abschriften der Originale. Diese werden schließlich nach bestimmten Kriterien geordnet und inhaltlich ausgewertet in einer auf mehrere Bände angelegten Publikation erscheinen.

Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A.

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, und Verfassungsgeschichte (Universität Bielefeld)

+49 521/106-6886

sekretariat.kotulla@uni-bielefeld.de

 

Prof. Dr. Urs Saxer, LL.M. (Columbia)

Titularprofessor für Völker-, Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht (Universität Zürich)

+41 (44) 269 40 00

urs.saxer@uzh.ch


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