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  • "Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918"

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"Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918"

Am Lehrstuhl wird seit September 1999 an einem längerfristig angelegten verfassungshistorischen Projekt gearbeitet. Hierbei geht es um ein mehrphasiges Vorhaben, dessen Kristallisationspunkt die deutschen Verfassungen und Verfassungsentwürfe in der Zeit von 1806 bis 1918 bilden.

Hier erhalten Sie nähere Informationen sowie einige Einblicke:

Projektinhalt

Das deutsche Verfassungsrecht zwischen 1806 und 1918 ist eines der intensivsten Forschungsfelder des Lehrstuhls. Ziel soll sein, das gesamte Verfassungsrecht aller deutscher Einzelstaaten, welche im besagten Zeitraum existierten, in alphabetischer Reihenfolge wissenschaftlich fundiert darzustellen. Bisherige Publikationen und Forschungen beschäftigen sich lediglich fragmentarisch mit einzelnen Bereichen, darin abgedruckte Dokumente sind in ihrer originalgetreuen Wiedergabe oft fragwürdig.

Der Begriff „Verfassungsrecht“ wird dabei im zeitgenössischen Sinne ausgelegt, so dass nicht nur die Verfassungen im eigentlichen Sinne, sondern dazu auch eine Vielzahl anderer Gesetze mit Verfassungsbezug einbezogen werden.

Angesichts des oft schlechten Zustandes oder des geringen Bestandes der zeitgenössischen Publikationen ist das „konservatorische Element“ dieses Projektes durch die originalgetreue Wiedergabe nicht hoch genug zu bewerten, gehört doch zur Vorstufe der digitalen Transkription oft das Abfotografieren oder Kopieren der Texte. So bleiben wichtige Dokumente auch der wissenschaftlichen Nachwelt erhalten.

Die umfangreichen Einführungen, die in der Publikation jedem einzelnen Staat vorangestellt werden, geben nicht nur einen Überblick über die Geschichte des bzw. der Geschehnisse, sondern orientieren sich auch an den aufgeführten Dokumenten, so dass diese  für den Leser durch die zahlreichen Querverweise entsprechend eingeordnet werden können.

Es werden sämtliche Verfassungstexte der Einzelstaaten recherchiert und – in oft mühevoller
Recherchearbeit – aus Bibliotheken und Archiven angefordert. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass diese ausschließlich aus den zeitgenössischen („originalen“) Publikations- und Verkündigungsorganen stammen, da nur so Authentizität
gewährleistet werden kann.

Einher geht die Erstellung eines Registers, in welches alle in Betracht kommenden Gesetze aufgenommen werden, versehen mit weitergehenden Informationen bspw. zum Quellenfundus.

Hierbei leistet das Projekt wahre Pionierarbeit, dringt es doch in Bereiche vor, in welchen viele rechtliche Zeitzeugnisse der Vergessenheit entrissen und somit neu zugänglich gemacht werden. In vielen Fällen sind auch Recherchen vor Ort nötig, da aufgrund des teilweise schlechten konservatorischen Zustandes der Medien kein Verleih möglich ist.

Sodann werden die Verfassungen systematisch zusammengestellt und authentisch, streng orientiert an den Originalvorlagen, nach festgelegten wissenschaftlichen Regeln digitalisiert bzw. in die „heutige Schriftform“ per Hand transkribiert. Rechtschreib- und sonstige Fehler des Originals werden eins zu eins übernommen und in Fußnoten vermerkt.

Das Ergebnis ist eine authentische Abschrift des Originals.

Als Ergebnis der Forschungen kann mittlerweile auf sechs bereits erschienende Bände verwiesen werden. Hierin sind nicht nur die jeweiligen Verfassungstexte abgedruckt, sondern auch mit einer umfangreichen historischen Einführung zu den betroffenen Einzelstaaten versehen, die in Wechselbeziehung zu den Dokumenten immer wieder auf diese verweist. So wird dem Leser nicht nur bei der Einordnung in den historischen Kontext verholfen, vielmehr sind solch umfassende Darstellungen mit dieser Gewichtung für die Staaten bislang nicht existent gewesen.

Insgesamt werden im Rahmen des Projekts mehr als 10 Bände
entstehen.

Band 1: Gesamtdeutschland, die Anhaltischen Staaten und Baden

Auf dem Bild ist das Buchcover zu Band 1 der Reihe zu sehen.

Der vorliegende 1. Band enthält für sich genommen nahezu 390 Verfassungsrechtsdokumente nebst den dazugehörigen "Historischen Einführungen". Im Mittelpunkt stehen die im Zeitraum zwischen 1806 und 1918 existierenden Verfassungsrechtsdokumente von gesamtdeutscher Bedeutung. Überdies trägt der Band aber auch mit dem in ihm niedergelegten Verfassungsrecht der Anhaltischen Herzogtümer (Anhalt, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen) und Badens dem Verfassungsrecht der deutschen Einzelstaaten Rechnung.

Mehr Informationen zu Band 1 finden Sie bei Springer.

Band 2: Bayern

Auf dem Bild ist das Buchcover zu Band 2 der Reihe zu sehen.

Band 2 macht nahezu 340 Verfassungsdokumente (einmalig in diesem Umfang) zugänglich, die für Bayerns Entwicklung zu einem monarchisch-konstitutionellen Staat prägend wurden. Begleitet wird die Textedition durch eine ausführliche historische Einführung.

Mehr Informationen zu Band 2 finden Sie bei Springer.

Band 3: Berg und Braunschweig

Auf dem Bild ist das Buchcover zu Band 3 der Reihe zu sehen.

Band 3 beinhaltet eine Edition nahezu des gesamten Verfassungsrechts des Großherzogtums Berg und des Herzogtums Braunschweig. Dabei werden die relevanten Dokumente aus (verfassungs-)rechtlicher, zeitlicher, territorial übergreifender und entwicklungsgeschichtlicher Perspektive betrachtet. Enthalten sind insgesamt ca. 450 teilweise sehr heterogene Verfassungsdokumente (einmalig in dieser Zusammenstellung und Fülle!), welche zum einen den nur kurzen Zeitraum des Bestehens des Großherzogtums Berg, zum anderen die Verfassungsentwicklung des Herzogtums Braunschweig vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des 1. Weltkriegs prägten. Jeweils ausführliche historische Einführungen ergänzen die Textedition.

Mehr Informationen zu Band 3 finden Sie bei Springer.

Band 4: Bremen

Auf dem Bild ist das Buchcover zu Band 4 der Reihe zu sehen.

Der nunmehr vorliegende 4. Band widmet sich dem Verfassungsrecht der Freien Hansestadt Bremen, das sich schon aufgrund seines republikanischen Charakters von dem Verfassungsrecht der ganz überwiegend monarchischen Staaten Deutschlands grundlegend unterschied. Mehr als 700 abgebildete Dokumente nebst einer ausführlichen Einführung vermitteln ein überaus anschauliches Bild von der verfassungsrechtlichen Entwicklung Bremens im Zeitraum zwischen 1806 und 1918.

Mehr Informationen zu Band 4 finden Sie bei Springer.

Band 5: Elsass-Lothringen

Auf dem Foto ist das Buchcover zu sehen.

Der vorliegende 5. Band präsentiert das sich aus insgesamt mehr als 450 Dokumenten zusammensetzende Verfassungsrecht des sog. Reichslandes Elsass-Lothringen im Zeitraum zwischen 1870 und 1918. Flankiert wird diese Textedition durch eine deren historischen wie rechtlichen Kontext gleichermaßen beleuchtende ausführliche Einführung.

Mehr Informationen zu Band 5 finden Sie bei Springer.

Band 18: Nassau

Auf dem Bild ist das Buchcover zu Band 18 der Reihe zu sehen.

In dem vorliegenden 18. Band ist das aus insgesamt mehr als 500 Dokumenten bestehende Verfassungsrecht des lediglich in dem Zeitraum zwischen 1806 und 1866 bestehenden Herzogtums Nassau zusammengefasst. Die Komplementierung findet dieser stattliche Dokumentenfundus durch eine dessen historischen wie rechtlichen Kontext gleichermaßen beleuchtende ausführliche Einführung.

Mehr Informationen zu Band 18 finden Sie bei Springer.

 


 

Das konstitutionelle Verfassungswerk Preußens (1848-1918) — Eine Quellensammlung mit historischer Einführung

Auf dem Foto ist das Buchcover zu sehen.

Das Buch thematisiert die Entwicklung des konstitutionellen preußischen Verfassungswerks seit den Märzereignissen des Jahres 1848. Es gliedert sich in zwei Teile: Der Hauptteil ist als Quellenedition ausgestaltet. In ihm sind neben den eigentlichen Verfassungstexten und den ihnen bis zum Untergang der Monarchie widerfahrenen Änderungen diverse weitere in den Kontext gehörende Vorschriften und Entwurfstexte sowie die zuletzt im Jahre 1918 geltende Fassung der preußischen Verfassung authentisch in chronologischer Reihenfolge abgedruckt. Namentlich die dort vorgenommene erstmalige Transkription der z.Zt. im Original auffindbaren (handschriftlichen) Verfassungsentwürfe erlaubt allen sich mit der preußischen Verfassungsgeschichte Beschäftigenden einen tieferen Einblick in die längst noch nicht lückenlos aufgeklärte Entstehungsgeschichte der beiden Verfassungen. Diesem Quellenteil vorangestellt ist eine historische, die Hintergründe der Entstehung der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 und der revidierten Nachfolgerin vom 31. Januar 1850 erklärende Einführung.

Mehr Informationen finden Sie bei Springer.

Thüringische Verfassungsurkunden — Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute

Auf dem Foto ist das Cover zum Buch zu sehen.

Das vorliegende Werk widmet sich der Verfassungsgeschichte Thüringens vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die Zeit des heutigen Bundeslandes. Hierfür werden sämtliche Verfassungsurkunden, die in diesem Zeitraum ergangen sind, einschließlich der ihnen widerfahrenen Änderungen, abgedruckt.  Dabei spannt sich der Bogen von den monarchischen Verfassungen der thüringischen Klein- und Kleinststaaten des 19. Jahrhunderts über die republikanischen Verfassungen ab dem zweiten Fünftel des 20. Jahrhunderts bis hin zu der jetzt gültigen Landesverfassung. Die authentisch transkribierten Urkunden sind nicht nur untereinander in Bezug gesetzt, sodass Verweise und Querverbindungen der mitunter eng verwobenen Dokumente sichtbar werden, sondern werden auch von einer umfangreichen historischen Einleitung begleitet. Mit diesem Werk wird ein einzigartiger Beitrag zur Aufarbeitung der thüringischen Verfassungsgeschichte geleistet.

Mehr Informationen finden Sie bei Springer.


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