zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

FFA

© Universität Bielefeld

FFA

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung kurz FFA, kann neben oder anstelle des Fremdsprachennachweises (FSN) absolviert werden. Ihr Aufbau und Ablauf ist in der FFA-Ordnung geregelt. Hier kurz zusammengefasst:

Abschluss

  • Nach besuchen von 16 Lehrveranstaltungsstunden und erfogreichem Absolvieren von acht Teilprüfungsleistungen
  • Es wird beim Abschluss ein Zeugnis ausgestellt (mehr dazu unter "Beantragung eines Abschlusszeugnisses")
  • Es muss mind. eine Teilprüfungsleistung als Übersetzung und eine als mündliche Prüfung absolviert worden sein
  • Mögliche Anrechnung eines Freisemesters bei erfolgreichem FFA Abschluss (muss allerdings rechtzeitig bei dem JPA beantragt werden, wo das Examen absolviert werden soll!)

Voraussetzung für die Teilnahme an der FFA

  • Bestandener Eingangstests (je Sprache) oder Befreiung (mehr dazu unter "FFA Eingangstest")

Zuätzliche Infos

  • Kombination aus mehreren Sprachen ist möglich
  • Teilprüfungsleistungen können als Übersetzung, Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfung angeboten 


 

FFA Veranstaltungen

samt Termin- und Raumangaben

Alle Veranstaltungstermine und -räume können Sie hier dem eKVV entnehmen. Die Angebote finden Sie am Ende der Webseite unter dem entsprechenden Reiter "Fremdsprache FFA 2021".

Englisch

Dozent Miller

Dozentin Mohana LL.M. (London)

Mehr zu den Angboten, finden Sie im eKVV.

Französisch

Herr Sabatzki (Lehrbeauftragter)

Frau Dr. Teubert (Lehrbeauftragte)

Mehr zu den Angboten, finden Sie im eKVV.

Russisch

Dozentin Dr. h. c. Paul

Dozent Totiauri

Mehr zu den Angeboten, finden Sie im eKVV.

Türkisch

Professorin Dr. Aygörmez LL.M. (Bielefeld)

Dozent Demir

Mehr zu den Angeboten, finden Sie im eKVV.

Maître en droit oder Licence en droit

durch eine Kooperation mit der Université de Lorraine erhalten

Sie möchten an der französischen FFA teilnehmen, besuchen bereits Kurse oder haben sie wohlmöglich schon erfolgreich absolviert? Dann passsen Sie gut auf, denn mit ERASMUS ermöglicht Ihnen die Universität Bielefeld das Absolvieren eines Maître en droit oder einer Licence en droit!

Und das Beste? Mit ERASMUS wir Ihnen der Auslandsaufenthalt finaziert und Sie bekommst zusätzlich noch ein ERAMUS-Stipendium!!

Was ist ein Maître en droit?

Der Maître en droit ist ein französischer Hochschulabschluss, den Jurastudierenden nach einem fünfjährigen Studium erhalten. Er ist international bekannt und berechtigt Dich zur Promotion.

Was ist die Licence en droit?

Die Licence en droit ist die französische Bezeichnung des europäischen Bachelor Abschlusses.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Für die Licence en droit eine erfolgreich absolvierte französische FFA an der Uni Bielefeld und für den Maître en droit eine erfolgreich absolvierte französische FFA an der Uni Bielefeld sowie ein abgeschlossenes Schwerpunktsbereichsstudium.

Nutzen Sie dieses besondere ERAMUS-Abkommen, um einen einmaligen unvergesslichen Auslandsaufenthalt im schönen Metz zu erleben und zusätzlich einen französischen Universitätsabschluss zu erarbeiten!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann finden Sie mehr Informationen auf der Seite des ERASMUS-Büros.

 

 

 

 

Die Termine für die Eingangstests geben wir rechtzeitig bekannt.

FFA - Eingangstest

Allgemein

Für die Teilnahme an der FFA sind vertiefte Grundkenntnisse der Grammatik und ein guter Grund- und Aufbauwortschatz der jeweiligen Sprache erforderlich.

Darüber muss ein Nachweis in Form eines bestandenen Eingangstests erbracht werden. Wir bieten die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen von den Eingangstest befreien zu lassen (siehe "Befreiung vom Eingangstest").

Der Eingangstest ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Teilprüfung und wird mindestens einmal im Semester, oder nach Absprache mehrmals während der Veranstaltung, in der jeweiligen Sprache angeboten.

Befreiung vom Eingangstest

Es besteht die Möglichkeit sich von dem Erforderniss des Eingangstests befreien zu lassen. Die Befreiung muss im Fremdsprachenbüro unter Nachweis beantragt werden. Folgende Umstände begründen eine Befreiung:

  • mind. sechsmontiger studienbezogener Auslandsaufenthalt
  • in dem entsprechendem Abiturprüfungsfach erbrachten Leistung, die mit mind. zehn Punkten bewertet wurde
  • Sprachzertifikat in der jeweiligen Sprache (Bsp. TOEFL-Test, Cambridge-Certificate, DELF/DALF-Diplom)
  • Zusätzliche Möglichkeit für die französische FFA: Bestandener französischer Fremdsprachennachweis, die Übersicht des Leistungsnachweises reicht

Unter Nachweis bedeutet, dass die Studierenden ihren befreiungsbegründenden Umstand im Original vorzeigen müssen. Dafür können unsere Sprechzeiten genutzt oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.

Wird der Nachweis als Befreiung anerkannt, erhalten die Studierenden ein entsprechendes Befreiungsschreiben.


 

Formular des Eingangstest

Wenn Sie mit dem/der jeweiligen Dozent/in einen Termin zum Absolvieren des Tests vereinbart haben, müssen Sie das folgende Formular ausgefüllt mit zum Test bringen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie selbst und auch der/die jeweilige/r Dozent/in den Test unterschreiben und der/die jeweilige Dozent/in ankreuzt, ob Sie den Test bestanden haben oder nicht! Das ist sehr wichtig, da der Test ansonsten unvollständig ist und wir Ihnen kein Bestätigungsschreiben ausstellen können.

Anmeldeformular-FFA-2021-Eingangstest-+-Bescheinigung.pdf

 

Wie beantrage ich mein Abschlusszeugnis?

Über das Bestehen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung wird ein Zeugnis erteilt.
Um das Zeugnis zu erhalten, muss dieses vorher bei uns im Fremdsprachenbüro per E-Mail (fremdsprachen.rewi@uni-​bielefeld.de) beantragt werden. Eine formlose E-Mail reicht, muss aber folgende Daten enthalten:

  • Namen der Person
  • aktuelle Adresse
  • entsprechende Matrikelnummer

 

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Zeugnisses Zeit beansprucht und Ihnen das Zeugnis deswegen nicht direkt nach der Beantragung zu gesendet werden kann. Benötigen Sie also das Zeugnis für die Examensanmeldung, sollten Sie sich rechtzeitig um die Beantragung kümmern. Am besten beantragen Sie ihr Zeugnis sobald Sie alle Abschlussvoraussetzungen der FFA erfüllt haben.

FAQ

Freisemestern

Inwiefern kann ein FFA-Freisemester im Rahmen der Corona-Freisemester bewilligt werden?

Um ein Freisemester für eine erfolgreich abgeschlossene Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) erhalten zu können, müssen die Studierenden mindestens an Vorlesungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden teilgenommen haben. Keine dieser 16 Semesterwochenstunden darf in einem der Corona-Freisemester, also SS 2020 – WS 2021/2022, absolviert worden sein.
Haben die Studierenden die 16 Semesterwochenstunden alle bis zum Wintersemester 2019/2020 besucht und nur die Prüfungen lagen später, kann ein Freisemester bewilligt werden. Wurden auch nach dem Wintersemester 2019/2020 noch Kurse für die FFA besucht, kann ein Freisemester nicht bewilligt werden. 

Studienordnung (FFAO 2021)


Wie sehen die Prüfungen aus?


Am Ende jedes Semesters können Teilprüfungen abgelegt werden. Für den FFA Abschluss müssen insgesamt müssen 8 Teilprüfungen verschiedener Kurse absolviert werden. Teilprüfungen können in folgenden Formaten stattfinden: Aufsichtsarbeiten, Übersetzungsarbeiten, mündliche Prüfungen und Hausarbeiten.
 

Was muss ich bei den Prüfungen beachten?


Zu den acht Teilprüfungen gehört mindestens eine Übersetzungsarbeit und eine mündliche Prüfung. Bei einer mehrsprachigen FFA gilt diese Regelung für jede gewählte Sprache.
 

Wie viele Teilprüfungsleistungen muss ich pro Semester ablegen?


Die Studierenden können selbst entscheiden, wie viele Leistungen sie in einem Semester ablegen möchten. Dies liegt u.a. daran, dass man nun mehrere Leistungen in verschiedenen Sprachen absolvieren kann.
 

Kann ich auch mehr als acht Teilprüfungsleistungen erbringen?


Es können auch mehr Prüfungen erbracht werden, allerdings werden nur acht Teilleistungen auf dem Zertifikat vermerkt. Die restlichen Leistungen sind dann auf der Leistungsübersicht abgebildet. Sollten allerdings 16 Teilleistungen erbracht worden sein, so besteht die Möglichkeit zwei vollwertige FFA-Zertifikate zu erlangen.

Besteht weiterhin eine Anwesenheitspflicht?


Nein, allerdings ist die Teilnahme hinsichtlich des Interesses am andersprachigen Recht und des erfolgreichen Absolvieren der Teilprüfung sehr zu empfehlen.
 

Muss ich alle Rechtsgebiete abgedeckt haben?


Nein, nach der FFAO können auch dieselben Rechtsgebiete in verschiedenen Sprachen absolviert werden. Wichtig ist das Bestehen der acht Teilprüfungen.
 

Was passiert, wenn ich in einem Semester nicht teilnehmen kann?


Die Leistungen können in verschiedenen Semestern abgelegt werden. So können auch Auslandssemester zwischen den FFA-Semestern absolviert werden. Zudem besteht die Möglichkeit Leistungen aus dem Ausland anrechnen zu lassen.
 

Bekomme ich einen Fremdsprachennachweis, wenn ich nur einen Teil der FFA absolviere?


Die Anrechnungen der Leistungen für das Staatsexamen obliegt dem JPA.
 

Bekomme ich ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der FFA?


Ja. Dies muss allerdings bei uns beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Zeit beansprucht.
 

Wie sieht das Zeugnis aus?


Das Zeugnis enthält die acht Teilprüfungen mit Angaben der Sprachen, der absolvierten Rechtsgebiete, der einzelnen Benotungen sowie der Teilleistungsart.
 

Kann ich mit dem Zeugnis ein Freisemester beantragen?


Ja, die Anrechnung erfolgt über das zuständige JPA.

Zum Seitenanfang