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Anerkennung von Leistungen

Von einer Anerkennung oder Anrechnung wird gesprochen, wenn bereits außerhalb des aktuell studierten Studiengangs passende Leistungen erbracht wurden und diese in den Studiengang eingebracht werden sollen.

Beratung zur Antragstellung u.a. übernimmt das Studienbüro.


Anerkennung von Leistungen für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung)

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bei Antragstellung per E-Mail:

Fakultätsassistentin:

christiane.gross@uni-bielefeld.de

bei Antragstellung per Post:

Universität Bielefeld

Fakultät für Rechtswissenschaft

z. Hd. Christiane Groß

Postfach 100131

33501 Bielefeld

Antragsformulare

Die Anerkennungsformulare sind nach Fakultäten sortiert. Ein Anerkennungsantrag besteht aus

  • dem fakultätsspezifischen Antragsformular, das unterschrieben werden muss und
  • der ausgefüllten Tabelle.

Antrag und Tabelle findest Du hier.
--- Hinweis: Die Online-Eingabehilfe ist nicht für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung) zu verwenden.

Einreichung des Anerkennungsantrags

Der Anerkennungsantrag ist bei der Fakultätsassistentin rechtzeitig einzureichen. Dieses kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Die Leistungsnachweise sollten in beglaubigter Kopie vorliegen. Originale werden nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt. Die Tabelle über die erbrachten Leistungen muss ausschließlich per E-Mail (Anhang) als Word-Dokument (.doc) bei der Fakultätsassistentin eingereicht werden.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Fristberechnung u.ä. ist das Datum der Anerkennungsentscheidung und nicht das der Antragstellung.

Die Anerkennung kann auch vor der Einschreibung beantragt werden. Die Leistungen werden erst verbucht, wenn eine Matrikel-Nummer der Universität Bielefeld vorliegt.

Fehlversuche sind bei der Antragstellung mit anzugeben und werden auch anerkannt!

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet. 

Sachstandsanfragen werden nicht beantwortet! 


Anerkennung von Leistungen für den Studiengang Rechtswissenschaft als Nebenfach (B.A.) und Recht und Management (B.A.)

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bei Antragstellung per E-Mail:

Nebenfach: Fakultätsassistentin

christiane.groß@uni-bielefeld.de

Recht und Management: Akademische Studienberatung

ba-beratung.rewi@uni-bielefeld.de

bei Antragstellung per Post:

Universität Bielefeld

Fakultät für Rechtswissenschaft

z. Hd. Christiane Groß (Nebenfach) bzw. Akademische Studienberatung Recht und Management

Postfach 100131

33501 Bielefeld

Antragsformulare

Die Anerkennungsformulare sind nach Fakultäten sortiert. Ein Anerkennungsantrag besteht aus

  • dem fakultätsspezifischen Antragsformular, das unterschrieben werden muss und
  • der ausgefüllten Tabelle.

Antrag und Tabelle findest Du hier.

Einreichung des Anerkennungantrags

Der Anerkennungsantrag und die dazugehörige Tabelle sind über die Online-Eingabehilfe der Universität Bielefeld zu erstellen. Dort ist der Studiengang zu wählen, für welchen die Anerkennung erfolgen soll und die entsprechenden Eingabefelder auszufüllen.

Nach erfolgter Eingabe sind die von der Eingabehilfe automatisch generierten PDF-Dateien bei den zuständigen Anlaufstellen Anerkennung der Fakultät einzureichen:

Der Anerkennungsantrag kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Die Leistungsnachweise sollten in beglaubigter Kopie vorliegen. Originale werden nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Fristberechnung u.ä. ist das Datum der Anerkennungsentscheidung und nicht das der Antragstellung.

Die Anerkennung kann auch vor der Einschreibung beantragt werden. Die Leistungen werden aber erst verbucht, wenn eine Matrikel-Nummer der Universität Bielefeld vorliegt.

Die Fristen für den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester sind der 15.2. bzw. 15.8. für das jeweilige darauf folgende Semester.

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet. 

Sachstandsanfragen werden nicht beantwortet! 


Checkliste

Folgende Angaben und Unterlagen sind nötig:

  • Angabe, für welchen (Teil-)Studiengang (Studiengangsvariante) eine Anerkennung erfolgen soll
  • Angabe, ob zugleich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt wird (diese entfällt beim Wechsel innerhalb der Staatsexamensstudiengänge)
  • Die tabellarische Übersicht der erbrachten Leistungen, für die die Anerkennung beantragt wird
  • Nachweise (in beglaubigter Kopie) über bestandene sowie nicht-bestandene Leistungen (Transcript, Leistungsnachweise o.ä.)
  • Angabe, ob Anerkennungsanträge bei anderen Fächern gestellt wurden
  • Vorlage der Originalklausuren nur auf Verlangen (nur für Bachelor-Studierende, die sich Leistungen für den Staatsexamensstudiengang anrechnen lassen wollen)
  • Wenn nötig: Erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltungen und der Module

 


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