Das StuPa kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Kommissionen und Ausschüsse bilden (Art. 6 der Satzung der Studierendenschaft), in einigen Fällen, wie dem des Haushaltsausschusses (§ 54 II Hochschulgesetz NRW, Art. 6 I, 39 der Satzung), ist es dazu verpflichtet.
Zudem gibt es Universitätsgremien, wo das StuPa aufgefordert wird, studentische Vertreter*innen zu benennen oder zu wählen.
Diese Gremien sind wichtig, um Entscheidungen, die die ganze Universitätsgemeinschaft betreffen, mitbeeinflussen zu können. Leider sind studentische Vetreter*innen in vielen Universitätsgremien unterrepräsentiert.
Wenn Du Dich in einem dieser Gremien engagieren willst, schreibe gerne dem StuPa-Vorsitz und frag ob gerade Plätze zu vergeben sind! In der Einladung zur nächsten Sitzung findest Du außerdem, ob Nominationen oder Wahlen auf der Tagesordnung stehen. Infos zu den Gremien kannst Du auch bei den aktuellen Gremienvertreter*innen erfragen. Wir freuen uns auf dich!
Der Ältestenrat wird in der konstituierenden Sitzung des StuPa für ein Jahr bestellt. Jede im StuPa vertretene Liste kann eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Er ist das unabhängige, streitschlichtende und beratende Organ der Studierendenschaft. Er kann zur Auslegung der Satzung und zu vom StuPa beschlossenen Ordnungen Stellung nehmen; er entscheidet über Wahlanfechtungen und ist Wahlprüfungsgremium für die Wahlen der SprecherInnen des ISR. Anrufen kann ihn jede/r Studierende der Uni Bielefeld. Seine praktische Bedeutung in der "Verfassungswirklichkeit" der Studierendenschaft ist allerdings eher gering.
Zur konstituierenden Sitzung des Ältestenrats lädt der StuPa-Vorsitz ein.
Das StuPa setzt den Haushaltsausschuss in seiner konstituierenden Sitzung ein. Er wird, wie alle Ausschüsse des StuPa, nach d´Hondt besetzt. Seine Mitglieder dürfen nicht dem AStA angehören.
Nach der Satzung obliegt ihm die Kontrolle des AStA in allen Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Zehn Wochen vor Beginn eines Haushaltsjahres (derzeit das Kalenderjahr) ist dem Ausschuss der Entwurf des Haushaltsplanes vorzulegen, den er berät und zu dessen Ansätzen er im Einzelnen Stellung nimmt. Die Mitglieder sind berechtigt, zu einzelnen Ansätzen oder zum Haushaltsplan insgesamt Sondervoten abzugeben. Auf dieser Grundlage berät und beschließt das StuPa über die einzelnen Haushaltsansätze. Dieses Verfahren gilt auch für Nachtragshaushalte.
Zur Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle einer StuPa-Wahl setzt das StuPa eine Wahlkommission ein. Für das Verfahren maßgeblich ist die Wahlordnung (Änderung der Wahlordnung vom 1. April 2021). Jede ins StuPa gewählte Liste benennt ein Mitglied der Wahlkommission sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sollte eine Liste keine Kandidatin oder keinen Kandidaten benennen, so verringert sich die Anzahl der Mitglieder entsprechend.
Die Wahlkommission wählt aus ihren Reihen die Wahlleiterin oder den Wahlleiter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter sichert in Abstimmung mit der Hochschulverwaltung die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahl und führt die Beschlüsse der Wahlkommission aus.
Die Kommission für Finanzangelegenheiten und Ressourcen (FiKo) berät Senat und Rekorat zur internen Verteilung der Mittell, die die Universität Bielefeld vom Land NRW zugewiesen bekommt.
Aktuelle Termine und die Mitglieder der FiKo findet ihr hier.
DIe Universitätsentwicklungskommission (UEKo) berät Senat und Rektorat zu Aufgaben der Universitätsentwicklung, wie Struktur, Informationstechnologie, Planung und Bauangelegenheiten, und Internationales.
Aktuelle Termine und die Mitglieder der UEKo findet ihr hier.
Die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FoKo) berät Senat und Rektorat bei der Planung und Förderung von Forschungsaktivitäten zur Qualifizierung und Karriereentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Aktuelle Termine und die Mitglieder der FoKo findet ihr hier.
Die Lehrkommission (LeKo) berät Senat und Rektorat bei der Zertifizierung und (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen.
Aktuelle Termine und die Mitglieder der LeKo findet ihr hier.
Die Gleichstellungskommission (GleiKo) berät zu Gleichstellungsthemen der Universität (leider nur Gleichstellung von Mann und Frau) und überprüft die Einhaltung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Gleichstellung.
Aktuelle Termine und die Mitglieder der GleiKo findet ihr hier.
Die Bibliothekskommission (BibKo) entscheidet über Neuanschaffung oder Reduzierung des Bestandes an Literatur in der Bibliothek.
Die Mitglieder der BibKo findet ihr hier.
Die Qualitätsverbesserungskommission (QueKo) berät das Rektorat zur Qualitätsverbesserung.
Aktuelle Termine und die Mitglieder findet ihr hier.
Die Universitätsgesellschaft ist ein Verein zur Förderung von Forschung und Lehre an der Uni Bielefeld. Sie vergibt Preise (Karl-Peter-Grotemeyer-Preis, Dissertationspreise, Jörg Schwarzbich Inventor Award) und Stipendien, und unterstützt Studierende z.B. bei kulturellen Projekten. Informationen zur Antragstellung findet ihr hier.
Die aktuellen Mitglieder des Kuratoriums findet ihr hier.
Die studentischen Mitglieder der Jury des Karl-Peter-Grotemeyer-Preises werden auch vom StuPa benannt.
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Kontrollorgan des Studierendenwerks Bielefeld. Er bespricht z.B. den Wirtschaftsplan, die Preise der Mensa und den Bau von neuen Wohnheimen.