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Fördermittelübersicht

Gründerstipendium - NRW

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Das Gründerstipendium NRW unterstützt Gründungsvorhaben, die ein Produkt oder ein Verfahren beinhalten, das innovativ und zukunftsweisend Charakter hat. Die Förderdauer beträgt 12 Monate und neben einer monatlichen Zahlung von 1000€ pro Gründer*innen (maximal drei Personen pro Team) wird das Stipendium auch von Coachings und der Einbindung in ein Gründungs-Netzwerk begleitet. Die Beantragung erfolgt durch das Gründerteam mit der Einreichung eines Ideenpapiers und einer erfolgreichen Präsentation vor einer Jury. Während der Förderzeit muss der Wille zur Unternehmensgründung vorhanden sein oder eine Gründung darf schon erfolgt sein, solange diese nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Außerdem müssen die Gründer*innen ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in NRW haben.

Weiterführende Infos: https://www.gruenderstipendium.nrw/gruenden

Das EXIST-Gründerstipendium ermöglicht die Finanzierung des Lebensunterhalts für 12 Monate für drei Gründer*innen pro Team. Die Zahlung staffelt sich nach Abschluss und reicht dabei von 1.000€, für Studierende, bis zu 3.000€ pro Monat für Promovierte. Zusätzlich werden pro Gründer Sachausgaben in Höhe von 10.000€ pro Person(also maximal 30.000€) finanziert und ein Coaching-Budget von 5.000€ zur Verfügung gestellt. Das Gründungsvorhaben muss dabei innovativ technologieorientiert oder eine wissensbasierte Dienstleistung mit signifikanten Alleinstellungsmerkmal aufweisen. Nach 10 Monaten muss ein Businessplan vorgelegt werden und nach der Förderphase soll die Vorbereitung zur Gründung erfolgt sein. Die Gründung darf nicht vor Förderbeginn erfolgt sein.

Die Beantragung läuft über den Gründungsservice der Universität Bielefeld und beinhaltet die Abgabe eines ausführlichen Ideenpapiers. Ein fachlicher Mentor (Hochschullehrer) aus der Universität Bielefeld wird für die Antragstellung benötigt. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftlern*innen, Studierende und Hochschulabsolventen*innen.

Weiterführende Infos: https://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html

Der EXIST-Forschungstransfer unterteilt sich in zwei Phasen. Die Gründungsvorhaben müssen herausragend und forschungsbasiert sein und müssen aufwändige und risikoreiche Entwicklungsvorhaben beinhalten. Die Fördermaßnahme richtet sich dabei an Forschungsteams von Hochschulen und mindestens einer Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Die Antragsstellung erfolgt durch die Universität Bielefeld.

Die erste Phase dauert 18 Monate und kann unter Umständen sogar auf 36 Monate verlängert werden. Während dieser Zeit werden vier Personalstellen und Sachausgaben (dazu zählen auch studentische Hilfskräfte) in Höhe von 250.000€ finanziert. Es muss eine Projektskizze eingereicht werden und bei positiver Bewertung im Anschluss vor einer Jury präsentiert werden. Während der Förderphase müssen Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit vollzogen, ein Prototyp entwickelt und ein Businessplan ausgearbeitet werden, um im Anschluss das Unternehmen zu gründen.

Die zweite Phase dauert höchstens 18 Monate und beinhaltet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 75% in maximaler Höhe von bis zu 180.000€.

Weiterführende Infos: https://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Forschungstransfer/inhalt.html

Das Bielefelder Startup-Paket unterstützt Kleinunternehmen deren Produkte und Dienstleistungen auf technologischen, betriebswirtschaftlichen, sozialen oder nachhaltigen Innovationen beruhen. Die Förderdauer beträgt 36 Monate und beinhaltet ein Mietkostenzuschuss der monatlichen Nettokaltmiete von 50% bis zu 500€ oder 1.000€, je nach Nutzung des Mietobjekts. Zusätzlich wird eine Vernetzung, Vermarktung und Qualifizierung angeboten. Weitere Benefits von Kooperationspartnern sind z.B. ein kostenloses Firmenkonto bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh oder eine Gesundheitsberatung inklusive Versicherungscheck bei der Barmer Krankenkasse.

Die antragstellenden Unternehmen dürfen nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben, nicht länger als 3 Jahre am Markt tätig sein und müssen ihren Sitz in Bielefeld haben.

Die Beantragung erfolgt bei der WEGE, der Wirtschaftsförderung in Bielefeld.

Weiterführende Infos: https://wege-bielefeld.de/fuer-gruenderinnen-und-gruender/startup-paket/

Das START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität hat als Schwerpunkt die Themenfelder: „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“. Gefördert werden Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind und die Förderdauer beträgt 18 bis 36 Monate.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen mit verschiedenen Zielgruppen:

Modul 1:

Für Modul 1 muss weder eine Gründung erfolgt sein, noch ist eine Gründung während der Förderung notwendig. Die Förderung richtet sich an innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad und das Verwertungspotenzial zu erhöhen.

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.

Modul 2:

Beim Vorhaben für Modul 2 muss dieses durch ein Start-up initiiert sein und auch die Fördersumme von maximal 400.000€, muss zu mindestens 50% den beteiligten Start-ups zugutekommen.

Die Förderung richtet sich an risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Förderfähig sind in Modul 2: Tandem-Vorhaben von Hochschule/Forschungseinrichtungen und jungen Start-ups, Einzelvorhaben eines Start-ups sowie Verbundvorhaben von mehreren Start-ups, anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Unternehmen

Weiterführende Infos unter: https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/start-interaktiv

Der Start-up Transfer.NRW ist ein Förderwettbewerb im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Ziel des Programms ist es, gründungswilligen Absolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, ihre innovativen Ideen mit hohem Anwendungspotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept zur Marktreife zu führen. Die Förderdauer beträgt bis zu 24 Monate und die Fördersumme eine Höhe von bis zu 270.000€ mit einer Förderquote von 90%. Fördervorhaben und geschäftliche Tätigkeit sind dabei streng zu trennen und Kosten die unmittelbar mit der Gründungsakt zusammenhängen sind nicht förderfähig. Die Beantragung erfolgt durch eine Forschungs- oder Bildungseinrichtung des Landes NRW, welche auch den Arbeitsplatz und die Infrastruktur stellen muss.

Weiterführende Infos unter: https://www.ptj.de/start-up-transfer-nrw

Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen.

Dabei gibt es zwei Phasen: 

Die erste Phase (Sondierungsphase) beinhaltet eine Fördersumme von 100.000€ beinhaltet und dauert 12 Monate. Diese Phase ist obligatorisch und kann nicht übersprungen werden.

Die zweite Phase (Machbarkeitsphase) beinhaltet eine Fördersumme von 500.000€ und dauert 24 Monate.

Im Rahmen von GO-Bio initial soll ein Reifegrad der Forschungsresultate erzielt werden, der eine Weiterführung in anderen etablierten Förderprogrammen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z.B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio, ermöglicht. Übergeordnetes Ziel ist somit der lückenlose Transfer vielversprechender Ideen in die Anwendung. 

Die Förderung richtet sich an Masteranden, Doktoranden, Postdocs und industrieerfahrene Personen, die eine neue Perspektive suchen.

Die Einreichung der Skizze kann jährlich am 15. Februar erfolgen.

Weitere Informationen hier.

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Der Aufenthalt bei einem erfahrenen Unternehmer ermöglicht den Erfahrungsaustausch und hilft dem neuen Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten zur Leitung eines Kleinunternehmens. Als neuer Unternehmer erhalten Sie gewissermaßen eine innerbetriebliche Ausbildung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land. Dadurch wird Ihnen der erfolgreiche Einstieg in die Selbstständigkeit bzw. die erfolgreiche Leitung Ihres neuen Unternehmens leichter fallen. Sie profitieren außerdem von Zugang zu neuen Märkten, internationaler Kooperation und der Chance auf Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern.

Der Gastunternehmer profitiert von einer neuen Perspektive auf sein eigenes Unternehmen und hat die Möglichkeit, neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und neue Märkte kennen zu lernen.

Weitere Informationen hier.


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