
Das Rektorat hat nachfolgende familienfördernde Maßnahmen für die Dauer von drei Jahren (2026-2029) beschlossen.
Es werden unterstützt:
Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Maßnahmen. Bei den Verwaltungsleitungen Ihrer Fakultät erhalten Sie weitere Informationen über die Beantragung.
Für Ihre Fragen und weitere Informationen steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung!
Für Studierende und Mitarbeitende.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an familie@uni-bielefeld.de. Sie erhalten dann eine Kontaktliste mit Babysitter*innen, welche auch Hinweise zur Qualifikation und Erfahrungen der Babysitter*innen beinhalten.
Im Anschluss nehmen Sie mit der*dem gewünschten Babysitter*in persönlich Kontakt auf.
Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie ebenfalls gerne den Familienservice.
Unter folgenden Voraussetzungen können studierende Eltern eine Erstattung der Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung beantragen:
Bitte beachten Sie:
Ablauf der Erstattung von Kinderbetreuungskosten für (Promotions-)Studierende:
1. Bitte reichen Sie den Antrag per E-Mail an familie@uni-bielefeld.de ein.
2. Sie erhalten in der Regel zeitnah zu Ihrem Antrag eine Rückmeldung durch den Familienservice.
3. Das Babysitting kann unmittelbar nach der Bewilligung stattfinden.
4. Zur Erstattung Ihrer Kosten reichen Sie nach Abschluss des Babysitting folgende Dokumente per E-Mail an familie@uni-bielefeld.de ein:
5. Danach erfolgt die Erstattung Ihrer beantragten Betreuungskosten (in der Regel innerhalb von 3 Wochen).
Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.
Wenn Sie weitere Informationen benötigten, kontaktieren Sie gerne den Familienservice.
Die Universität möchte Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Familienaufgaben mehr Zeit für ihre Forschung durch Forschungsunterstützung oder Entlastung in der Lehre ermöglichen. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:
Pro Person können Hilfskraftmittel für SHK/WHF (nicht für WHK!) für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monaten beantragt werden.
Den Antrag stellen Sie bitte formlos über die Verwaltungsleitung ihrer Fakultät.
Die Fakultäten prüfen die Anträge und entscheiden über die Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.