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  • Bewerbung &­ Beratung

    © Universität Bielefeld

FAQ zur Vergabe von Studienplätzen

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu:

  • Bewerbung
  • Bewerbungsunterlagen
  • Betreuung
  • Promotionsbedingungen
  • Auswahl und Aufnahme
  • Promotionsprogramm
  • Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Familie

 


Bewerbung

Sie müssen einen Studienabschluss in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach, vorzugsweise in den Fächern Geschichtswissenschaft, Soziologie, Anthropologie oder Politikwissenschaften nachweisen können. Da die Veranstaltungen des Promotionsprogramms entweder in englischer oder in deutscher Sprache angeboten werden, sind sichere Kenntnisse in mindestens einer der beiden Sprachen erforderlich.

Für eine Aufnahme zum Sommersemester (Beginn 1. April eines jeden Jahres) endet die Bewerbungsfrist am 15. Januar, für eine Aufnahme zum Wintersemester (Beginn 1. Oktober eines jeden Jahres) endet die Frist am 15. Juni.  


Bewerbungsunterlagen

1. Motivationsschreiben (max. 400 Wörter): Bitte vermerken Sie in Ihrem Motivationsschreiben, ob Sie sich um Zulassung zum Promotionsstudiengang der Geschichtswissenschaft bzw. der Soziologie an der BGHS oder zur studiengangsfreien Promotion bewerben
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Abiturzeugnis
4. Alle Hochschulabschlusszeugnisse und Transkripte (BA + MA): Bitte fügen Sie eine Kopie der Originalzeugnisse und eine Übersetzung bei, wenn Zeugnisse nicht in englischer oder deutscher Sprache abgefasst sind
5. Exposé mit Literaturverzeichnis, Arbeits- und Zeitplan (max. 4.000 Wörter): Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Anfertigung eines Exposés
6. Betreuungszusage einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie oder der Fakultät für Soziologie: Die Betreuungszusage kann über das BGHS-Bewerbungsportal hochgeladen oder per E-Mail direkt an die BGHS geschickt werden
7. Nennung von zwei Referenzpersonen
8. Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche
9. Antrag auf Zulassung (nur im Fall internationaler MA-Zeugnisse einzureichen)
10. Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (betrifft nur HistorikerInnen)

 

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen entweder in deutscher oder in englischer Sprache ein.

Historiker*innen verfügen idealerweise über nachweisbare Kenntnisse der lateinischen, der englischen und der französischen Sprache. Zwei dieser Fremdsprachen können durch andere ersetzt werden, wenn diese für die fachliche Spezialisierung und die Arbeit an der Dissertation funktionsgerecht sind.
Die Fremdsprachenkenntnisse sollten einschlägig eingeschätzt und beglaubigt worden sein. Als beglaubigte Nachweise können das Abiturzeugnis, akademische Abschlusszeugnisse und Transkripte sowie Sprachzertifikate dienen.

Die BGHS hat Hinweise zusammengestellt, die Ihnen bei der Erstellung von Projektbeschreibungen behilflich sein können.

 

Für die Online-Bewerbung sind Scans Ihrer Urkunden und Zeugnisse erforderlich, die im PDF-Format hochgeladen werden müssen. Falls Ihre Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen Sie eine Übersetzung der Unterlagen in einer der beiden Sprachen beifügen. Falls Sie einen Studienplatz erhalten sollten, müssen Sie amtlich beglaubigte Kopien des Hochschulabschlusses (Urkunde und Zeugnis) bei der Einschreibung einreichen.

Nein. In diesem Fall wären die Bewerbungsunterlagen unvollständig und würden nicht berücksichtig werden. Die Anbahnung eines Betreuungsverhältnisses muss im Vorfeld durch die Bewerberin/den Bewerber selbstständig auf den Weg gebracht werden.

Zum Zeitpunkt der Deadline (also zum 15. Januar oder zum 15. Juni des jeweiligen Jahres) brauchen wir entweder Ihr Masterzeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes. Auf dieser müssen nicht nur alle von Ihnen erbrachten Studienleistungen, sondern auch die Gesamtnote inkl. der Note Ihrer Masterarbeit aufgeführt sein. Ohne benotete Masterarbeit und vollständig absolviertes Masterstudium können Sie sich also nicht bewerben. Sofern Sie ein Zeugnis von einer Universität außerhalb Deutschlands erhalten werden, geben Sie bitte unbedingt in der jeweiligen Landessprache an, welchen Abschluss Sie erwerben.


Betreuung

Ja. Die Betreuungszusage einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers für Ihr Forschungsprojekt ist notwendige Voraussetzung für eine Bewerbung. Die Professorin/der Professor füllt das Formular „Betreuungszusage“ aus und unterschreibt es.
Ohne Betreuungszusage sind die Bewerbungsunterlagen unvollständig und können nicht berücksichtigt werden. Eine Liste möglicher Betreuerinnen und Betreuer finden Sie hier.

 

Hilfreiche Hinweise zur Anbahnung einer Betreuung können Sie dem Leitfaden für die Betreuung von Promotionen entnehmen. Bitte lesen Sie den Leitfaden sorgfältig, bevor Sie Kontakt zu einer potenziellen Betreuungsperson aufnehmen. Eine Übersicht über potenzielle Betreuungspersonen ist hier zu finden.

Nein, die BGHS übernimmt nicht die Vermittlung von Betreuungsverhältnissen. Der Kontakt zu einer potenziellen Betreuungsperson muss von der Bewerberin/dem Bewerber selbst hergestellt werden.

An der BGHS werden Promovierende von zwei Personen betreut. Die erste Betreuungsperson muss der Gruppe der Hochschullehrer*innen der an der BGHS beteiligten Einrichtungen, also der Fakultät für Soziologie oder der Abteilung Geschichtswissenschaft der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, angehören. Sie ist die primäre Betreuungsperson, die über eine ausreichende fachliche Nähe zum Promotionsthema sowie über genügend zeitliche Ressourcen für die Betreuung verfügen muss.

Die Zweitbetreuung kann universitätsintern oder -extern und über Fächergrenzen hinweg erfolgen.

Die erste Betreuungsperson muss in der Regel ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Soziologie oder der Abteilung Geschichtswissenschaft der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie der Fakultät sein. Im Ausnahmefall kann auf Antrag des oder der Promovierenden die Betreuung von einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter der jeweiligen Fakultät übernommen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät für Soziologie oder die Kommission für Promotionen der Abteilung Geschichtswissenschaft.

Die zweite Betreuungsperson sollte in der Regel ebenfalls der Gruppe der Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer angehören, jedoch kann die Zweitbetreuung auch von habilitierten oder promovierten Personen erfolgen, sofern sie an der Hochschule oder der Forschungseinrichtung, an der sie beschäftigt sind, Prüfungsrecht besitzen. Auch hier entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät für Soziologie oder die Kommission für Promotionen der Abteilung Geschichtswissenschaft.


Promotionsbedingungen

Ja. Parallel zur Arbeit am eigenen Forschungsprojekt durchlaufen Sie ein curricular organisiertes Ausbildungsprogramm, das forschungsorientierte Veranstaltungen mit Angeboten aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen kombiniert. Alle Informationen zum Studienprogramm sind auf der Webseite unter der Rubrik Programm zu finden.


Auswahl und Aufnahme

Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in trifft der Promotionsausschuss der Fakultät für Soziologie bzw. die Kommission für Promotionen der Abteilung Geschichtswissenschaft.

Die Zulassungsschreiben zu den Promotionsstudiengängen werden spätestens acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist verschickt.

Ja. Nach Erhalt des Zulassungsschreibens müssen Sie sich umgehend in den Promotionsstudiengang Soziologie oder den Promotionsstudiengang Geschichtswissenschaft einschreiben. Informationen zum Einschreibeverfahren finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats der Universität Bielefeld.

Nach Eingang Ihres Einschreibeantrags erhalten Sie die Aufforderung, einen Semesterbeitrag in Höhe von ca. 300 Euro (Stand: Wintersemester 2020/2021) zu entrichten. Nach Überweisung des Semesterbeitrags erhalten Sie einen Studierendenausweis, der Sie u.a. zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in NRW berechtigt. Der Semesterbeitrag fällt jedes Semester erneut an.

 

Nein. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Unterzeichnung einer Betreuungsvereinbarung durch die Doktorandin/den Doktoranden, die erste Betreuungsperson und die BGHS. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich Promovierende und Betreuende u. a. zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, zu regelmäßig stattfindenden Betreuungsgesprächen und zu einer jährlichen Berichterstattung gegenüber der BGHS.


Promotionsprogramm

Parallel zur Arbeit am eigenen Forschungsprojekt durchlaufen Sie ein curricular organisiertes Ausbildungsprogramm. Das Studienprogramm besteht aus einem verpflichtenden Programmteil und einem frei wählbaren Bereich. Der obligatorische Part umfasst den Besuch von Forschungswerkstätten, Theorie- und Methodenseminaren und von Kursen im Bereich Schlüsselqualifikationen. Weitere Informationen zum Studienprogramm sind auf der Webseite unter der Rubrik Curriculum zu finden. Die aktuellen Veranstaltungen sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis eKVV aufgeführt. Art und Umfang der zu erbringenden Studienleistungen regelt die Studienordnung des Promotionsstudiengangs Soziologie bzw. die Studienordnung des Promotionsstudiengangs Geschichtswissenschaft.

Ja. Mit Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung verpflichten Sie sich, der BGHS binnen eines halben Jahres nach Zulassung einen Arbeitsbericht mit aktualisiertem Arbeitsplan. Diesen Bericht schicken Sie auch an die Betreuungsperson, die ihrerseits eine Stellungnahme dazu an die BGHS schickt. Die nächsten Arbeitsberichte erfolgen  in jährlichem Abstand. Weitere Verpflichtungen sind der Betreuungsvereinbarung zu entnehmen.


Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Familie

Ja. Die BGHS fördert die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Lebensgestaltung mit unterschiedlichen Angeboten, z.B. durch eine Teilzeitregelung der Promotion und die Bereitstellung eines Eltern-Kind-Zimmers.

Generell bemüht sich die Universität Bielefeld um die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf. Mit ihrem Familienservice bietet sie studierenden und an der Hochschule angestellten (werdenden) Eltern und pflegenden Angehörigen eine umfassende Beratung und unterstützende Angebote.

 


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