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Erasmus+ und andere Kooperationsprogramme

© Universität Bielefeld

Studierende in Kooperationsprogrammen

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Informationsblätter für Erasmus+/Kooperationsstudierende:

Sie möchten im Rahmen eines Kooperationsprogrammes wie Erasmus+ oder einer anderen Hochschulpartnerschaft weltweit einen Studienaufenthalt an der Universität Bielefeld durchführen? Dann finden Sie auf diesen Seiten und im Factsheet (siehe Downloadbereich) wichtige Informationen.

Zulassung für ein Kooperationsstudium

Für Kooperationsstudierende ist ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorgesehen. Partneruniversitäten nominieren die Studierenden innerhalb eines Kooperationsprogrammes. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Universität Bielefeld ein Partner Ihrer Heimathochschule ist oder bereits wissen, dass eine Kooperation existiert und Sie sich um einen Platz bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an das International Office Ihrer ​Heimathochschule. Wenn Sie einen Platz an der Universität Bielefeld erhalten, werden Sie von Ihrer Heimatuniversität offiziell als Teilnehmer*in nominiert.

Nach Ende des Nominierungszeitraums erhalten Sie vom International Office Bielefeld (IO) eine Infomail mit der Aufforderung, sich im Mobility Online-Portal der Universität Bielefeld anzumelden. Im Online-​Portal wird der weitere Ablauf beschrieben und Sie können sich für den Wohnservice und den Deutsch-​Intensivkurs anmelden.


Wohnen

Die Universität Bielefeld hat für internationale Studierende in Kooperationsprogrammen ein Zimmerkontingent in Studierendenwohnheimen reserviert. Je nach Verfügbarkeit erhalten Sie ein einmaliges Zimmerangebot. Vermieter ist das Studierendenwerk Bielefeld.

Wer gilt als Kooperationstudierende*r?
Studierende (BA, MA, PhD) von Partneruniversitäten, die für ein oder zwei Semester zum Studium oder Praktikum anreisen.

Voraussetzungen für die Zimmeranmietung:

  • Einschreibung an der Universität Bielefeld
  • Zahlung des Semesterbeitrags
  • Vorabüberweisung der Reservierungsgebühr an das Studierendenwerk

 

Standort: Die Wohnheime befinden sich in verschiedenen Stadtteilen Bielefelds und sind gut an die Universität angebunden

Einzelapartments: Die Verfügbarkeit ist begrenzt – eine Garantie kann daher nicht übernommen werden.

Haustiere: Sind in den Wohnheimen nicht erlaubt.

Barrierefreiheit: Nicht alle Wohnheime bieten barrierefreie Zimmer. Bei Bedarf bitte frühzeitig uns kontaktieren.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass keine Wohnheimzimmer mehr verfügbar sind. In diesem Fall müssen Sie eigenständig auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einer Unterkunft suchen. Informationen und Hilfestellung dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite

 

Wie bewerbe ich mich für ein Zimmerangebot?
Ihre Heimatuniversität muss Sie per E-Mail an die Universität Bielefeld nominieren. Danach erhalten Sie einen Registrierungslink für das Portal Mobility Online, in dem Sie sich für den Wohnservice anmelden können. Nachdem Sie zugelassen wurden, wird Ihnen ein Zimmerangebot per E-Mail gesendet.

Wann erfahre ich, ob ich ein Zimmerangebot erhalte?
Sie erhalten das Zimmerangebot per E-Mail:

  • bis zum 15. Januar (für das Sommersemester)
  • bis zum 15. August (für das Wintersemester)

Sie haben dann 7 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen.

Wie nehme ich das Zimmerangebot an?

  1. Überweisen Sie die Reservierungsgebühr von 300 €
  2. Registrieren Sie sich beim Vermieter (Studierendenwerk) u.a. mit Angabe Ihrer persönlichen Daten und VO-Nummer

Wozu dient Reservierungsgebühr?
Die Reservierungsgebühr von 300 € sichert das Zimmer für Ihren Ankunftsmonat. Nach der Anreise und Vertragsunterzeichnung wird sie in eine Kaution umgewandelt. Die Kaution dient zur Deckung möglicher Schäden oder notwendiger Reinigungen im Zimmer.

Kann ich mit einer befreundeten Person zusammenwohnen?
Die Zimmervergabe erfolgt automatisiert. Aufgrund der begrenzten Anzahl an WG-Zimmern ist eine gemeinsame Unterbringung leider nicht möglich. 

Gibt es barrierefreie Zimmer?
Nicht alle Wohnheime verfügen über barrierefreie Zimmer. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld, damit wir dies bei der Zimmervergabe berücksichtigen können.

Was passiert, wenn ich nicht anreisen kann?
Sollten Sie nicht anreisen können, sprechen Sie uns an.

Kann ich meinen Mietvertrag kündigen? 
Der Mietvertrag ist für den vereinbarten Zeitraum bindend. Kündigung oder Zwischenmiete ist ausgeschlossen

Kann ich meinen Mietvertrag verlängern? 
Die Zimmer werden semestral an neuanreisende Gast-Studierende vermietet. Eine Verlängerung ist daher i.d.R. nicht vorgesehen.

 

 

 

 

Wie lange kann ich das Zimmer mieten und welche Kosten entstehen?
Die Zimmer werden semesterweise vermietet.

Die Mietzeiträume und Mietkosten sind:

  • a) März-Juli (5 Monate): 1600€
  • b) September-Februar (6 Monate): 1920€
  • c) September-August (12 Monate): 3.840€
  • Zusätzlich 300€ Reservierungsgebühr bzw. Kaution (einmalig)

Welcher Kosten sind im Mietpreis enthalten?  

  • Kaltmiete
  • Heizung, Strom, Wasser
  • Internet (Kabel und/oder WLAN)
  • Hausmeisterservice (Sprechstunde und 24h Notfallnummer)
  • Müllentsorgung

Welche Ausstattung und Services sind in den Studierendenwohnheimen enthalten?

  • Nutzung der Gemeinschaftsräume
  • Möblierung: Bett, Matratze, Schreibtisch, Stuhl, Kleiderschrank, Regal
  • Küche mit Kochgelegenheit, Kühlschrank (teilweise Besteck)      
  • Waschraum mit Waschmaschinen (ggf. Nutzungsbeitrag)
  • Bettwäsche, Kopfkissen

Gibt es Internet im Wohnheim?
Ja. Verbindung durch LAN-Kabel oder WLAN.

Gibt es eine Waschmaschine?
Ja. Jedes Wohnheim verfügt über Waschmaschinen. Für deren Nutzung kann ein kleiner Beitrag anfallen.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?  

  • Monatlicher Rundfunkbeitrag pro WG oder Einzelapartment
  • Ersatz bei Schlüsselverlust
  • Kosten bei grober Fahrlässigkeit oder Schäden
  • Reinigungskosten bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe des Zimmers

Können meine Familie oder Freund*innen bei mir wohnen?
Die Zimmer sind für eine Person vorgesehen. Besuch ist für ca. sechs Wochen erlaubt. In einer WG sprechen Sie dies bitte vorher mit den Mitbewohner*innen ab.

Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
​Eine Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Sie deckt Schäden ab, die Dritten (z. B. Mitbewohner*innen oder dem Vermieter) entstehen.

 

 

 

 

Wann und wo erhalte ich meinen Schlüssel und den Mietvertrag?
Sie erhalten den Schlüssel und den Vertrag an den Anreisetagen des Orientierungsprogramm.

Ort: Student Service Center – Infopunkt International (Raum A0-307).

Sollten Sie außerhalb des Orientierungsprogramms anreisen, können Sie den Schlüssel dort während der Öffnungszeiten Montag-Freitag: 11.00-13.00 Uhr abholen.

Anreise zur Universität Bielefeld hier

Was passiert, wenn ich spät abends oder am Wochenende in Bielefeld ankomme?
In diesem Fall buchen Sie bitte eine kurzfristige Unterkunft (Hotel/Hostel) in Bielefeld. Kommen Sie am nächsten Werktag zur Sprechstunde des Infopunkt International.

Wann wird die erste Miete eingezogen?
Die erste Miete wird von Ihrem Konto eingezogen, nachdem Sie die Einzugsermächtigung mit Ihren Bankdaten an das Studierendenwerk gegeben haben. Das müssen Sie direkt nach Anreise und Vertragsunterschrift tun. In den Folgemonaten wird die Miete jeweils zu Beginn des Monats von Ihrem Konto eingezogen. 

Was tun bei Schäden oder fehlender Ausstattung im Zimmer?
Wenden Sie sich an den Hausmeister des Wohnheims. Entweder persönlich zur Sprechstunde oder per Notiz im Briefkasten mit Ihrem Namen, Zimmernummer und Anliegen.

Wer reinigt das Zimmer und die Gemeinschaftsräume?
Sie sind für die Reinigung Ihres Zimmers verantwortlich. In einer WG reinigen alle Mitbewohner*innen gemeinschaftlich die Küche

Gibt es Verpflegung im Wohnheim?
Nein, in den Wohnheimen gibt es keine Verpflegung. Sie können selbst kochen oder in der Mensa/Cafeteria essen.

Wo entsorge ich meinen Müll?
In jedem Wohnheim gibt es Müllcontainer in der Nähe. Hausmeister oder Nachbar*innen helfen Ihnen gern weiter.

Darf ich Besuch empfangen?
Kurzfristige Besuche sind erlaubt. In einer WG bitte vorher mit den Mitbewohner*innen absprechen.

Ich bin Raucher*in. Darf ich in meinem Zimmer rauchen?
Nein, alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.

Ich habe Konflikte mit meinen Mitbewohnern, kann ich mein Zimmer wechseln?
Ein Zimmerwechsel ist aufgrund der angespannten Wohnsituation und des hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich. Bitte versuchen Sie, Konflikte im Gespräch zu lösen.

Ich habe meinen Schlüssel im Zimmer vergessen bzw. verloren. Was mache ich?
Wenden Sie sich an den Hausmeister. Bei Verlust in der Nacht kontaktieren Sie die Notfallnummer. Beachten Sie, dass Ihnen für die Türöffnung und den Ersatz des Schlüssels Extrakosten entstehen. 

Darf ich eine Party feiern?
Ja, aber informieren Sie Ihre Mitbewohner*innen und Nachbar*innen im Voraus. Ab 22 Uhr gilt Zimmerlautstärke. Bei Lärmbelästigung kann die Polizei gerufen werden.

Was tun im Notfall (z. B. Brand, Wasserschaden)?

  • Feuerwehr/Krankenwagen: 112
  • Polizei: 110

 

Muss ich meinen Mietvertrag extra kündigen bevor ich Abreise?
Nein. Der Vertrag und das SEPA-Mandat endet automatisch am letzten Tag der Mietdauer.

Wann muss ich abreisen?
Am letzten Tag des Mietzeitraums bis spätestens 24 Uhr.

Wie funktioniert die Zimmerübergabe?
Vereinbaren Sie für die letzte Woche vor Ihrer Abreise einen Termin zwecks Zimmerübergabe mit dem Hausmeister.  Er prüft den Zustand des Zimmers und bespricht mögliche Schäden mit Ihnen.

Abreise und Schlüsselübergabe

  • Kühlschrank leeren
  • Müll entsorgen (Müllcontainer)
  • Persönlichen Gegenstände mitnehmen
  • Zimmer fegen und wischen
  • Reinigungsmaterial aufhängen zum trocknen
  • Schlüssel und Kautionszettel beim Hausmeister abgeben oder in den Briefkasten werfen

Wann und wie erhalte ich die Kaution zurück?
Wenn das Zimmer sauber und ohne Schäden übergeben wird, erstattet das Studierendenwerk die Kaution ca. 2 Monate nach Mietende.

Voraussetzungen:

  • Gereinigtes Zimmer (inkl. leerem Kühlschrank und Mülleimer)
  • Schlüsselübergabe an den Hausmeister
  • Angabe Ihrer Bankverbindung an das Studierendenwerk

Nach der Ankunft

Die Einschreibung wird zu Beginn der Begrüßungswochen vorgenommen, die jedes Semester für Erasmus+ und andere Kooperationsstudierende durchgeführt werden. Für die Einschreibung ist ein Nachweis über die Krankenversicherung erforderlich.

Wenn alle Formalitäten für die Einschreibung erledigt sind, erhalten Sie nach ca. einer Woche den sog. Leporello mit Immatrikulationsbescheinigungen und Ihrem persönlichen E-Mail-Passwort. Damit können Sie in der zentralen Leihstelle der Universitätsbibliothek der Studierendenausweis erhalten, der für die Benutzung der Bibliothek, der öffentlichen Verkehrsmittel, für die Ausstellung eines internationalen Studentenausweises, aber auch für Ermäßigungen bei Kino- und Theatervorstellungen und vieles mehr benötigt wird.

Ein neues Land, eine neue Stadt, eine neue Universität und kaum bekannte Gesichter...  Um den Einstieg in das Leben und Studieren in Bielefeld zu erleichtern, organisiert das International Office ein Orientierungsprogramm, begleitend zum Intensivsprachkurs Deutsch vor Vorlesungsbeginn. Auch in den ersten Wochen der Vorlesungszeit werden noch Veranstaltungen angeboten. Das Orientierungsprogramm soll neu angereisten Studierenden helfen sich einzuleben und bietet Gelegenheit, andere Studierende kennen zu lernen.

Weitere Informationen

Anmeldung im Rathaus (Bürgerberatung)

  • Sobald Sie eine Adresse in Bielefeld haben, müssen Sie sich als BürgerIN Bielefelds melden. Die Anmeldung findet im Rathaus statt. Dazu benötigen Sie Ihren Mietvertrag und Ihren Pass.
  • Falls Sie einen Mentor/eine Mentorin haben, ist es bestimmt hilfreich, wenn Sie ihn/sie bitten, zusammen mit Ihnen ins Rathaus zu gehen und Sie dabei ein wenig zu unterstützen.

Aufenthaltserlaubnis (Ausländerbehörde)

  • Etwa 2 Tage nachdem Sie sich als Bürger Bielefelds gemeldet haben, können Sie bei der Ausländerbehörde im Rathaus eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit:
    • Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld
    • Finanzierungsnachweis
      Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 659€ monatlich zur Verfügung stehen. Dazu können Sie eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen oder auch eine Erklärung Ihrer Eltern vorlegen, in der diese sich verpflichten, Sie für die Dauer des Studiums zu finanzieren. Die dritte Möglichkeit ist, dass eine Person in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung Ihres Studiums übernimmt. In diesem Fall muss diese Person eine Bescheinigung vorlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
  • Pass (und Visum)
Ausländerbehörde (Photo)

Ausländerbehörde

Adresse
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Tel.
0521 51 0
E-Mail
auslaenderbehoerde@bielefeld.de

Girokonto

Ein Girokonto ist die praktischste Art alltägliche Geldüberweisungen zu tätigen:

  • Ihr Gehalt oder Stipendium wird hierauf überwiesen.

  • Für regelmäßige Zahlungen mit festen Summen (z.B. Ihre Miete) können Sie einen "Dauerauftrag" einrichten lassen, dann wird das Geld automatisch zu bestimmten Terminen überwiesen.

  • Mit einem Überweisungsformular können Sie Geld auf andere Konten transferieren.

  • Sie können jemandem die Erlaubnis ("Einzugsermächtigung") geben, Beträge von Ihrem Konto abzuheben. Dieser Vorgang wird "Lastschriftverfahren" genannt und ist praktisch, wenn regelmäßige Beträge in variabler Höhe an bestimmte Dienstleister zu bezahlen sind, wie zum Beispiel die Telefongebühren oder Stromkosten. Dem Empfänger wird schriftlich eine "Einzugsermächtigung" erteilt.

Banken unterscheiden sich kaum in ihren Angeboten und Leistungen, wohl aber hinsichtlich der Gebühren, die sie erheben. Ein Vergleich lohnt sich daher. Im Welcome Centre können Sie eine Liste mit Banken in Bielefeld bekommen.

Bei der Eröffnung eines Girokontos müssen Sie Ihren Pass vorlegen und ihre Adresse angeben. Zu diesem Girokonto erhalten Sie eine EC-Karte, mit der sie an den Geldautomaten der eigenen Bank kostenlos und an Geldautomaten anderer Banken gegen Gebühren Geld abheben können.
Sie erhalten mit der EC-Karte außerdem eine "Geheimnummer" (PIN-Nummer), die Sie sich gut merken müssen, da Sie diese bei den meisten Transaktionen mit der Karte angeben müssen.

Die Banken sind meist montags bis freitags zwischen 8.30 und 16 Uhr geöffnet. Zugang zu den Geldautomaten besteht in der Regel rund um die Uhr.

Online-Banking

Die meisten Banken bieten auch das so genannte "Homebanking", "Online-Banking" oder "Telebanking" an, was besonders praktisch ist, wenn Sie lange arbeiten. Damit können Sie Ihre Bankgeschäfte nämlich von zu Hause aus per Computer oder per Telefon erledigen. Fragen Sie am besten Ihre Bank nach mehr Informationen.

Einkaufen mit Bargeld und EC-Karte

In den meisten Geschäften und Tankstellen kann man mit EC-Karte oder Kreditkarte zahlen. Allerdings bezahlt man Einkäufe bis zu 10 Euro in der Regel mit Bargeld.

In Deutschland gilt für Studierende eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
Zur Einschreibung an der Universität Bielefeld muss also ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Studierende aus Ländern der EU
    Wenn Sie in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, müssen Sie nur die EHIC ( European Health Insurance Card) bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Sie bekommen dort eine Bestätigung dafür, dass Ihr Versicherungsschutz ausreicht, um sich zu immatrikulieren.
  • Studierende aus Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht
    (Bsp: Schweiz, Türkei)
    Wenn Sie in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, fordern Sie bitte dort bei ihrem Versicherungsbüro bei der Versicherung das E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6- Formular an. Dieses können Sie einer deutschen Krankenkasse vorlegen, die Ihnen bestätigt, dass Ihr Versicherungsschutz ausreichend für die Einschreibung ist.
  • Studierende, die privat versichert sind
    Sie benötigen eine schriftliche Bescheinigung ihrer Versicherungsgesellschaft (auf Deutsch oder Englisch), die bestätigt, dass Ihr Versicherungsschutz für einen Studienaufenthalt an einer deutschen Universität gültig ist.

Bitte Beachten Sie: Eine gewöhnliche Reisekrankenversicherung wird nicht akzeptiert.

Mit dieser Bestätigung gehen Sie zu einer deutschen Krankenkasse. Wird Ihre private Versicherung anerkannt, wird Ihnen die Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen, die Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Mit dieser können Sie sich einschreiben.

Bitte beachten Sie: Sie können für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, nachdem Sie einmal von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden.

  • Für Studierende, die keine gültige Krankenversicherung haben
    Sie können eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung tritt für Studierende ein, die das 14. Fachsemester nicht überschritten und nicht älter als 30 Jahre alt sind. Der Beitrag liegt bei ca. 75 Euro im Monat. Er ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen in etwa gleich. Das Angebot an privaten Versicherungen für internationale Studierende ist vielfältig. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen des Deutschen Studentenwerks.
    Bitte beachten Sie: Sie können für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, nachdem Sie einmal von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden.
  • Für Studierende, die älter als 30 Jahre alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder für Doktorand*innen
    Sie können keine vergünstigten Konditionen für Studierende mehr in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich daher beraten, welche Versicherung für Sie am besten geeignet ist.

 

 

Deutschkurse für Kooperationsstudierende

Die Universität Bielefeld bietet in jedem Semester studienbegleitende Deutschkurse für Erasmus+ und Kooperationsstudierende an, die allerdings für Anfängerinnen und Anfänger nicht geeignet sind. Außerdem werden vor Beginn der Vorlesungszeit mehrwöchige Intensivsprachkurse kombiniert mit einem Orientierungsprogramm angeboten, die im September bzw. März beginnen.

Internationale Sommerkurse

Die Universität Bielefeld veranstaltet Sommerkurse im August.

Darüber hinaus bieten auch andere deutsche Hochschulen Sommersprachkurse an. Sie sind auf den Seiten des DAAD aufgeführt.

 

Anrechnung von Studienleistungen

Wenn Kooperationsstudierende ihr Studienprogramm, das zuvor zwischen Gast- und Heimathochschule vereinbart wurde, erfolgreich absolviert haben und an ihre Heimathochschulen zurückkehren, findet der sogenannte "credit transfer" statt. Kredit- bzw. Leistungspunkte (ECTS/LP) wurden eingeführt, um die Anerkennung von Studienleistungen transparenter zu gestalten und somit zu erleichtern. Sie werden einzelnen Lehrveranstaltungen zugeordnet, um studentische Leistung zu beschreiben und definieren den Arbeitsaufwand für jeweils eine Lehrveranstaltung im Verhältnis zum gesamten Arbeitsaufwand eines Studienjahres.

In der Regel sind 60 Kreditpunkte für ein akademisches Jahr vorgesehen, 30 Punkte für ein Semester. Erasmus+ und andere Kooperationsstudierende können auch weniger ECTS/LP erwerben, entsprechend ihren Sprachkenntnissen und der Absprache mit der Heimatuniversität. Das Transcript of Records dokumentiert die besuchten Veranstaltungen und ist die Grundlage für den Transfer von Credits und die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimatuniversität. Kooperationsstudierende erhalten es in der Regel von ihrem (Erasmus+) Programmbeauftragten (Koordinator/in) an der Fakultät. Es ist wichtig, dass Studierende vor der Abreise an die Heimatuni mit dem Koordinator/der Koordinatorin in Bielefeld klären, wie und wann das Transcript erstellt werden kann.

Notensystem  
Sehr gut 1,0; 1,3
Gut 1,7; 2,0; 2,3
Befriedigend 2,7; 3,0; 3,3
Ausreichend 3,7; 4,0
Nicht bestanden / ungenügend 5,0
Bestanden / Passend (ohne Note)

Weitere Informationen

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