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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Praktikum

Es ist nicht möglich, ein studienbedingtes Pflichtpraktikum mit dem Europa Intensiv-Praktikum zu verbinden. Damit die besondere Qualifikation durch das Programm gewährleistet wird, ist das Europa Intensiv-Praktikum als eine eigenständige Leistung, für die sogar Leistungspunkte verbucht werden, zu verstehen. Somit dürfen keine anderen Studienleistungen doppelt abgedeckt oder zum Programm portiert werden.

 

Es ist zwar nach den Erfahrungen der früheren Studierenden sehr empfehlenswert, das Praktikum in Brüssel zu absolvieren - dies ist aber keine Verpflichtung. Das Praktikum kann auch an anderem Ort absolviert werden. Wichtig ist nur, dass ein hinreichender Bezug des Praktikums zum Programm Europa Intensiv besteht.

 

Ja, das Europa Intensiv-Praktikum ist ein Pflichtpraktikum. Eine entsprechende Bescheinigung für Ihren Praktikumsgeber können wir Koordinatoren Ihnen auf Nachfrage gerne ausstellen.

 

Das Praktikum ist am Stück und ohne Unterbrechungen abzuleisten. Eine Verlängerung des Praktikumszeitraums ist dagegen möglich. Kann bei Ihrem Praktikumsgeber an bestimmten Wochentagen nicht gearbeitet werden, sodass Sie die vorgesehenen Wochenstunden nicht einhalten können, verlängert sich die Dauer Ihres Praktikums entsprechend.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Praktikum unmittelbar nach dem zweiten Europa Intensiv-Semester, also in der vorlesungsfreien Zeit im Februar/März zu absolvieren (etwa wegen der eigenen Studienpläne oder fehlenden Kapazitäten beim Praktikumsgeber), dann können Sie das Praktikum in die folgende vorlesungsfreie Zeit im Sommer im Juli/August/September oder ausnahmsweise einen anderen Zeitpunkt verschieben, wenn Sie dies vorher mit uns Koordinatoren besprechen und wir Ihnen dies bestätigen.

 

Grundsätzlich ist das Europa Intensiv-Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Wenn das Praktikum aber mit keinen anderen Pflichtveranstaltungen aus dem Studium kollidiert und keine weiteren Verzögerungen im Studienablauf erfahren werden, sind Teilzeitpraktika im Semester möglich. Halten Sie in diesem Fall bitte Rücksprache mit uns.

Ja, Auslandsaufenthalte zu Praktikumszwecken können finanziell gefördert werden. Es gibt dafür spezielle Stipendien, auf die man sich gesondert bewerben muss. Dafür zuständig ist das International Office. Je nach Dauer des Praktikums können unterschiedliche Stipendienprogramme in Betracht kommen.

Für Praktika mit einer Dauer von 6 Wochen ist etwa ein PROMOS-Stipendium möglich.

Ab einer Praktikumsdauer von 2 Monaten ist eine Förderung über Erasmus+ denkbar.

Bitte informieren Sie sich dazu näher beim International Office.

Sie finden die Vorgaben hier.

Sie finden die Bestätigung hier. Bitte reichen Sie sie per Mail oder ausgedruckt bei uns ein.

Ja, Sie können uns den Bericht entweder gedruckt oder als PDF-Datei per E-Mail zukommen lassen.

Teilnahme an Seminaren, Kolloquien und Workshops

Aufgrund der großen Bandbreite an Studiengängen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Europa Intensiv studieren, können wir leide keine Rücksicht auf die Planung der individuellen Stundenpläne nehmen. Bei den Einführungsseminaren und Kolloquien besteht Anwesenheitspflicht, selbst bei Kollisionen mit Veranstaltungen des eigenen Studiums.

Trotz Anwesenheitspflicht in den Kolloquien und Einführungsseminaren kann die Nichtteilnahme an einzelnen Terminen in engem Umfang selbstverständlich entschuldigt werden. Allerdings dürfen Sie sowohl bei den Kolloquien als auch bei den Einführungsseminaren nicht öfter als zweimal pro Semester fehlen, damit die Veranstaltung insgesamt noch als besucht gewertet werden kann.

Für die Workshops besteht Anwesenheitspflicht. Wenn Sie aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit, Teilnahme an einer universitären Prüfung) nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, den Workshop durch eine anderweitige Leistung auszugleichen. Am besten eignet sich dafür die Teilnahme am verpassten Workshop im darauffolgenden Jahrgang von Europa Intensiv.

Studienfahrt nach Brüssel

Ja, die Teilnahme an der Studienfahrt ist verpflichtend. Die Fahrt ist als Teil der Workshops zu betrachten. Eine Leistungsverbuchung für die Workshops setzt daher auch eine Teilnahme an der Brüsselfahrt voraus.

Ja, Sie als Teilnehmer*in beteiligen sich an den Kosten für die Brüsselfahrt. Der Beitrag umfasst Anreise, Übernachtung, Frühstück und das geführte Programm durch Brüssel und die europäischen Institutionen. In der Vergangenheit lagen die Kosten meist zwischen 100 und 120 Euro.

Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen

Siehe oben unter "Praktikum".

Anrechnungsmöglichkeiten für Sprachkurse bestehen ausschließlich für Studierende der Rechtswissenschaft (siehe unten unter "Welche Anrechnungsmöglichkeiten bestehen für Studierende der Rechtswissenschaft?").

Andere Studierende können sich keine Sprachkurse aus dem Rahmen ihres regulären Studiums anrechnen lassen, damit eine eigenständige Leistungserbringung für "Europa Intensiv" gewahrt bleibt.

Folgende Anrechnungsmöglichkeiten bestehen:

Für den im Rahmen von Europa Intensiv zu besuchenden Sprachkurs können Sie sich Ihre Fremdsprachenqualifikation aus dem rechtswissenschaftlichen Studium anrechnen lassen (z.B. "Einführung in die Französische Rechtssprache"). Eine umgekehrte Anrechnung eines für Europa Intensiv bereits besuchten Sprachkurses des FSZ im Rahmen Ihres rechtswissenschaftlichen Studiums ist dagegen nicht möglich.

Für die im Rahmen von Europa Intensiv zu besuchende Vertiefungsveranstaltung können Sie sich eine Leistung zu einer Veranstaltung mit europarechtlichem Schwerpunkt anrechnen lassen (z.B. Europarecht, Europäisches Privatrecht, Asylrecht).

Verbuchung von im Programm erworbenen Leistungen

Wie auch die sonstigen universitären Veranstaltungen ist das Europa Intensiv-Programm ein Modul, das seine Veranstaltungen mit ekVV-Belegnummern kennzeichnet. Zum Ende der jeweiligen Europa Intensiv-Semester werden die Leistungspunkte nur dann auf dem Transkript verbucht, wenn Sie die jeweiligen Veranstaltungen bereits in Ihren ekVV-Stundenplan aufgenommen haben. Die Veranstaltungen finden Sie hier.

Workshops werden erst nach dem zweiten Programmsemester für beide Semester gemeinsam verbucht, da alle zu besuchenden Workshops nur gemeinsam eine Studienleistung darstellen. Beachten Sie bitte, dass auch die Studienfahrt nach Brüssel zu den Workshops zählt und für eine Verbuchung besucht werden muss.

Praktika werden nach Einreichen des Praktikumsberichts verbucht und nur, wenn Sie das Praktikum ebenfalls als Veranstaltung in Ihren Stundenplan aufgenommen haben.

Für die Verbuchung der Vertiefungsveranstaltungen sind primär die Dozenten und Dozentinnen der jeweiligen Veranstaltung bzw. das für sie zuständige Sekretariat zuständig. Bitte wenden Sie sich also zunächst an diese. Sollten Sie die Probleme aber nicht mit den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten lösen können, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir eine Lösung im Einzelfall finden.

Ausnahmen bestehen für Veranstaltungen von Herrn Hruschka, Herrn Eichenhofer und Herrn Bielefeldt. Teilnehmende dieser Vertiefungsveranstaltungen wenden sich bitte direkt an die Koordinatoren von Europa Intensiv - wir können die Verbuchung direkt selbst vornehmen!

 

Eine Korrigierung der Modul-Zuordnung sollten Sie im Normalfall selbst vornehmen können. Ist Ihnen dies nicht möglich, kontaktieren Sie bitte das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsamt. Wir Koordinatoren von Europa Intensiv haben leider keine Möglichkeit, selbstständig Modul-Zuordnungen vorzunehmen.

Eine Ausnahme besteht für manche Vertiefungsveranstaltungen sowie die FSZ-Sprachkurse. Sollten diese nicht richtig unter dem Europa Intensiv-Modul aufgeführt werden, können wir Ihnen die Alternativveranstaltungen "Anerkennung der Vertiefungsveranstaltung für Europa Intensiv" (298013) sowie "Anerkennung des Sprachkurses für Europa Intensiv" (298012) unter Vorlage des Transkripts verbuchen.


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