Anerkennung von Studienleistungen
Die teilnehmenden Hochschulen verpflichten sich, für erfolgreich abgeschlossene Kurse und erworbene Leistungsnachweise volle akademische Anerkennung zu gewähren.
Hierzu wurde der ECTS-Anerkennungsmodus eingeführt (ECTS = European Community Credit Transfer System). Für im Ausland erbrachte Studienleistungen gibt es ECTS-Punkte, anhand derer in Bielefeld die Anerkennung vollzogen wird. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Programmbeautragten und das Prüfungsamt.
Teilstipendien und BAföG
Im Rahmen von ERASMUS+ werden Teilstipendien vergeben, die unabhängig von Studienleistungen sind. Die monatliche Stipendienrate richtet sich nach drei Ländergruppen und wird wie folgt vergeben:
Zusätzlich zum ERASMUS+ Teilstipendium können BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger Auslands-BAFöG beantragen. Wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen beim Auslands-BAFöG anders sind als beim Inlands-BAFöG. Der Antrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFöG-Amt zu stellen. Informationen erhalten Sie im Internet unter BAFöG. Weitere Informationen finden sie hier.
Erleichterung des Studiums
Für ERASMUS+ Studierende fallen keine Studiengebühren an und in der Regel ist auch die Einschreibeprozedur vereinfacht. Darüber hinaus werden vielerorts weitere Unterstützungen angeboten, z. B. Einführungstage, Sprachkurse für ERASMUS+ Studierende oder Hilfe bei der Wohnungssuche. Während eines Auslandsstudiums muss an der Uni Bielefeld kein Semesterbeitrag gezahlt werden (bei Beurlaubungen).
Sonderförderung
Für Studierende mit Kindern und für Studierende mit Behinderung kann eine Sonderförderung beantragt werden.
Schritt für Schritt zum Erasmus+ Semester
Die wichtigste Anlaufstelle für Studierende, die beabsichtigen mit ERASMUS+ in einem anderen Land zu studieren, ist der/die jeweilige Programmbeauftragte. Die Programmbeauftragten in den Fakultäten sind verantwortlich für die Entsendung von Studierenden an die Partneruniversitäten und sie informieren über Studienangebote der Partnerhochschulen.
Auch die Bewerbung für die Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfolgt über die Programmbeauftragten. Die Bewerbungsmodalitäten sowie das weitere Verfahren sind mit ihnen genau abzusprechen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bewerbungsfristen, die von Fakultät zu Fakultät variieren. Generell gilt: Fristen liegen zwischen Januar und April für das folgende Winter- und Sommersemester. Zur Bewerbung werden meistens folgende Dokumente verlangt: Motivationsschreiben, Nachweis des bisherigen Studienverlaufes, Nachweis von Sprachkentnissen.
Zu den Auswahlkriterien gehören ein überzeugendes Motivationsschreiben sowie ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1) in der Unterrichtssprache an der Gasthochschule.
Sobald Sie von Ihrem Programmbeauftragten eine Zusage bekommen haben, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Gastuniversität über die Anmeldebedingungen und die Anmeldefrist. Bitte melden Sie sich an der Gastuniversität fristgerecht an. Der ERASMUS+ Code für die Universität Bielefeld ist: D BIELEFE 01. Außerdem sollten Sie sich im Anschluss an die Nominierung auch in Mobility Online registrieren. Hierzu erhalten Sie demnächst eine Mail mit Registrierungslink von uns.
Sie erhalten dann ein Bestätigungsschreiben, das Sie u.a. für Behörden verwenden können.
Hier finden Sie die Checkliste "Vor der Abreise" zum Herunterladen und Ausdrucken
Kontakt zur Gasthochschule
Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig Ihre Gasthochschule, um Fragen zu Unterkunft, Studienbeginn, Sprach- und Vorbereitungskursen zu erfragen. Oft finden Sie die wichtigsten Informationen, Kontaktdaten und Anmeldeformulare auf der Webseite der Hochschule. Falls dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie bitte das International Office oder ERASMUS+ Büro der Universität. Bitte beachten Sie die dortigen Fristen!
Online-Registrierung und ERASMUS+ Bestätigung
Bitte registrieren Sie sich möglichst bald auf der Internetseite des International Office, damit wir Ihnen eine offizielle Bescheinigung über Ihren ERASMUS+ Status zukommen lassen können und das Stipendium rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Die Bescheinigung wird nach Eingang der unterschriebenen Dokumente versendet und Sie können das Dokument bei ämtern vorlegen (z.B. BAFöG-Amt, Studierendensekretariat, Kindergeldkasse usw.) Falls Sie die Bescheinigung schon eher benötigen (Nominierungsbriefe auch in engl. oder frz.), können Sie sich gern an uns wenden. Hier geht es zur Online-Registrierung. Die Registrierung sollte spätestens bis zum 15. Juni abgeschlossen sein.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten. In einer ersten Rate zu Beginn des Auslandsaufenthaltes werden die Mittel für die von Ihnen in der Online-Registrierung angegebenen Monate abzüglich eines Monats überwiesen. Die zweite Rate bekommen Sie erst nach Ihrer Rückkehr und nach Vorlage der notwendigen Dokumente. Die zweite Rate wird entsprechend des in der Confirmation angegebenen Zeitraums ausgezahlt.
Sprachliche Vorbereitung
Manche Universitäten verlangen einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Für so einen Nachweis sollten Sie sich an das Fachsprachenzentrum wenden. Aber auch wenn Sie keinen Sprachnachweis vorlegen müssen, sollten Sie die Angebote des Fachsprachenzentrums nutzen, um sich mithilfe von Sprachkursen auf Ihren Aufenthalt vorzubereiten.
Verpflichtender Online-Sprachtest
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest zur Verfügung. Sie bekommen vor Beginn Ihrer ERASMUS+ Zeit eine E-Mail mit den Zugangsdaten zum obligatorischen Online-Sprachtest von uns. Dieser Test ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm ERASMUS+, sondern dient der Dokumentation Ihres Sprachstandes. Nach Beendigung Ihrer Auslandszeit bekommen Sie eine erneute Einladung zum Sprachtest und können so Ihren Fortschritt dokumentieren.
Sprachliche Förderung - Online-Sprachkurse
Weiterhin stellt die Europäische Kommission kostenfrei tutorierte Online-Sprachkurse zur Verfügung, wenn zuvor der obligatorische Sprachtest durchgeführt worden ist. Nach Absolvierung des Sprachtests erhalten Sie von uns einen Zugang und können den Sprachkurs jederzeit online besuchen.
Auslands-BAföG
Zusätzlich zum ERASMUS+ Teilstipendium können BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger Auslands-BAFöG beantragen. Wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen beim Auslands-BAFöG anders sind als beim Inlands-BAFöG. Der Antrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFöG-Amt zu stellen. Informationen erhalten Sie im Internet unter BAFöG.
Learning Agreement
Um sicher zu stellen, dass die Studienleistungen, die Sie an der Gasthochschule erbringen, nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, sollten Sie alle Kurse, die Sie dort belegen möchten, in das Learning Agreement eintragen. Am besten besprechen Sie die Kurswahl zusammen mit Ihrem ERASMUS+ Programmbeauftragten. Das Learning Agreement muss vor der Abreise von Ihnen, Ihrem Programmbeauftragten und dem/der Anerkennungsbeauftragten in der Bielefelder Fakultät und dem/der Erasmus-Koordinator*in an der Gasthochschule unterschreiben werden. Nach der Ankunft im Gastland können noch Änderungen am Learning Agreement vorgenommen werden.
Krankenversicherung
Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte für gesetzlich Versicherte bzw. sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über den Versicherungsschutz im Ausland, falls Sie privat versichert sind. Es wird außerdem empfohlen, zusätzlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen (dies ist über den DAAD möglich).
Beurlaubung/Rückmeldung an der Universität Bielefeld
Sie können sich für die Zeit Ihres Aufenthalts beurlauben lassen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Beurlaubung Antrag auf Beurlaubung vom Studierendensekretariat und die Bestätigung über die ERASMUS+ Nominierung, die Sie vom International Office per Post erhalten. Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung ist nicht möglich, wenn Sie in dem Semester, in dem Sie im Ausland studieren, an der Universität Bielefeld eine Prüfung ablegen oder ihr Studium beenden wollen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Rückmeldung und Beurlaubung
Informationsveranstaltung des IO
Im April/Mai bietet das International Office einen Informationstag speziell für ERASMUS+ Studierende an, bei dem Sie viele zusätzliche Informationen bekommen und die Möglichkeit haben, sich mit ehemaligen ERASMUS+ Studierenden auszutauschen.
Übersetzung des Transcripts
Wenn Ihre Gasthochschule ein Transcript in englischer Sprache benötigt, kann die Übersetzung vom International Office geprüft und gestempelt werden. Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zu der Übersetzung. Vorlage zum Transkript hier herunterladen.
Zwischenmiete
Falls Sie Ihr WG-Zimmer oder Ihre Wohnung während Ihres Auslandsaufenthalts nicht aufgeben wollen, gibt es die Möglichkeit Ihren Wohnraum an internationale Studierende zu vermieten, die während Ihrer Abwesenheit einen Auslandsaufenthalt in Bielefeld absolvieren. Das Formular und weitere Kontaktdaten finden Sie hier.
International Mentoring Programme
Wer schon ein wenig ERASMUS+ Atmosphäre "schnuppern" möchte, kann im International Mentoring Programme Erasmus+ Studierende betreuen, die zur Zeit ein oder zwei ERASMUS+ Semester in Bielefeld verbringen. Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.
Erfahrungsberichte
Es gibt sicherlich viele Dinge, die Sie gern über Ihren zukünftigen Wohnort und die Universität wissen möchten. Um schon einen kleinen Einblick zu bekommen und die Vorfreude zusätzlich zu steigern, lohnt es sich, Erfahrungsberichte ehemaliger ERASMUS+ Studierender zu lesen. Diese finden Sie hier. Leitfaden für Erfahrungsberichte
"Confirmation of Participation"
Bitte lassen Sie sich möglichst bald nach Ihrer Ankunft Ihr Ankunftsdatum bescheinigen. Die „Confirmation of Participation” muss von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich auch das Ende des Aufenthalts bestätigen lassen.
Learning Agreement
Passen Sie ggf. das Learning Agreement an: Änderungen Ihres ursprünglichen Studienplans müssen sowohl mit dem akademischen Koordinator/der akademischen Koordinatorin an der Gasthochschule als auch mit dem Programmbeauftragten an der Universität Bielefeld abgesprochen werden.
"Transcript of Records"
Bitten Sie Ihre Gasthochschule, am Ende Ihres Studienaufenthalts ein "Transcript of Records" (ToR) auszustellen (die meisten Hochschulen machen dies automatisch). Das ToR enthält eine Übersicht über die von Ihnen besuchten Veranstaltungen und die Resultate. Sie benötigen das ToR für die Anerkennung der Studienleistungen. Bitte reichen Sie nach Ihrer Rückkehr auch eine Kopie im International Office ein.
Bei Problemen: IO
Sollte es an der Gasthochschule Probleme geben, können Sie sich jederzeit an uns (das International Office) wenden.
Einreichen der Dokumente
Bitte laden Sie 14 Tage nach Ihrer Rückkehr (spätestens jedoch bis zum 15. August!) folgende Dokumente in der Datenbank hoch:
Bitte beachten Sie: Erst wenn die zwei erst genannten Dokumente unterschrieben im International Office vorliegen, wird die Abschlussrate überwiesen!
Sie sind verpflichtet, nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes einen Erfahrungsbericht einzureichen. Sie erhalten hierzu eine Aufforderung per E-Mail.
Länderbotschafter_innen
LänderbotschafterInnen sind AnsprechpartnerInnen für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im selben Land planen. Bei länder- und unispezifischen Fragen geben sie nützliche Tipps rund um die Gastuniversität, die Stadt und das Land des Auslandsaufenthalts. Außerdem können sie Studierende, die sich noch nicht entschieden haben, für einen Auslandsaufenthalt begeistern. Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich im Weltbüro in D0-140 oder schreiben Sie eine E-Mail an
auslandsaufenthalt@uni-bielefeld.de.
International Mentoring Programme
Sie möchten auch weiterhin Kontakt zu internationalen Studierenden haben? Wie wäre es mit einem ehrenamtlichen Engagement im International Mentoring Programme? In diesem Mentoring-Programme können Bielefelder Studierende sich ganz persönlich um internationale Studierende kümmern, sie während Ihres Aufenthalts in Bielefeld unterstützen und so internationale Kontakte knüpfen. Mehr Informationen und die Anmeldung zum International Mentoring Programme finden Sie hier.
Für Praktika kommen u.A. diese Einrichtungen in Frage:
Im Rahmen von ERASMUS+ können Praktika an diesen Institutionen nicht gefördert werden:
Eine Bewerbung für eine Erasmus+ Praktikumsförderung ist jederzeit möglich. Bitte laden Sie die Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn (12 Wochen bei Praktika im Vereinigten Königreich) vollständig im Bewerbungsportal hoch:
Auswahlkriterien für die Vergabe der ERASMUS-Stipendien sind:
Die Höhe Ihres ERASMUS-Stipendiums richtet sich nach der genauen Dauer und dem Zielland des Praktikums. Die monatlichen Fördersätze können von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen.
Akad. Jahr 2020/21:
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten:
Der OLS (Online Linguistic Support) gehört zum ERASMUS+ Programm und unterstützt Sie dabei, Ihre Sprachkenntnisse zu beurteilen und zu vertiefen.
Vor Beginn und gegen Ende Ihres Auslandsaufenthaltes absolvieren Sie einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache Ihres Praktikums. Die Teilnahme an diesem Test ist verpflichtend, das Ergebnis hat jedoch keine Auswirkung auf Ihre Förderung oder Ihren Praktikumsplatz.
Zusätzlich können Sie nach dem ersten Sprachtest einen kostenlosen Online-Sprachkurs absolvieren.
Weitere Informationen zum OLS finden Sie hier.
Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen sowie Studierende mit
Behinderung (GdB mind. 30) können zusätzlich zu ihrer ERASMUS-Praktikumsförderung eine Sonderförderung beantragen.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an erasmus-praktikum@uni-bielefeld.de .
International Office
Anna Rusche
erasmus-praktikum@uni-bielefeld.de
Tel.: 0521-106 67818
Sprechzeiten: Dienstag, 11-12 Uhr, D0.116