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Campus Support

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Noch Fragen?

Sie haben Fragen rund um die BIS-Anwendungen, die hier noch nicht beantwortet wurden?

Sprechen Sie uns an!

bissupport@uni-bielefeld.de

Das PEVZ ("Personen- und Einrichtungsverzeichnis") nimmt die dienstlichen Kontaktdaten aller Mitarbeiter*innen auf und zeigt sie online an. Es bildet auch alle Fakultäten und Einrichtungen mit all ihren Untereinrichtungen ab und ist damit ein wichtiges Teil der Außendarstellung der Universität. Gleichzeitig ist es die Datenbasis für die BIS-Anwendungen, die aus dem PEVZ die Personen- und Einrichtungsdaten beziehen (z.B. die Anzeige der Lehrenden im eKVV oder der Verweis auf die Studienberatung eines Faches in den Seiten der Studieninformation).

Das PEVZ wird dezentral in den Fakultäten und Einrichtungen gepflegt, das entsprechende Eingaberecht kann nur auf Antrag der jeweiligen Einrichtungsleitung eingerichtet werden.

Personen mit PEVZ-Eingaberechten finden nach Anmeldung am System Hilfeseiten zu den einzelnen Eingabeformularen, die am rechten Rand über einen entsprechenden Button aufgerufen werden können. Auf dieser und den folgenden Seiten sammeln wir darüber hinausgehende Informationen zur Eingabe und Pflege des PEVZ.


Fotos für andere Mitarbeiter*innen einstellen

Jeder Personeneintrag im PEVZ kann um ein Foto ergänzt werden. Ob diese Funktion genutzt werden soll, können Mitarbeiter*innen selbst entscheiden, denn nicht jede*r ist damit einverstanden, dass das eigene Foto veröffentlicht wird. Aus diesem Grund gehört das Einstellen des eigenen Fotos zu den Funktionen, die Personen mit einem BIS-Zugang für Mitarbeiter*innen selbst nutzen können. Wir haben auf dieser Hilfeseite beschrieben, wie das funktioniert: "Mein PEVZ"

Wenn Sie für Ihren Bereich das PEVZ pflegen, werden Sie evtl. darum gebeten, für Dritte ein Foto einzustellen. Dies ist im Rahmen Ihrer Rechte möglich, die Person die Sie beauftragt, muss dann allerdings eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben, die Sie archivieren müssen.


UMS-Rechte recherchieren und beantragen

Um verschiedene erweiterte Funktionen rund um die Telefonie nutzen zu können, wie Rufumleitungen, Mailbox oder Softphones, ist das sog. "UMS Recht" die Voraussetzung. Mitarbeiter*innen können dieses Recht selbst bestellen, als PEVZ-Beauftragte können Sie aber auch einsehen, welche Personen in Ihrem Bereich bereits ein UMS-Recht besitzen und dies auch für Kolleg*innen bestellen. Damit können PEVZ-Beauftragte die Organisation der Telefonie für ihre Einrichtung unterstützen.

Nach Anmeldung am PEVZ können Sie sich über den Menüpunkt "Statusprüfung Telefonnummer" gezielt über das Vorliegen eines UMS-Rechts bei einer bestimmten Telefonnummer informieren. In der Detailseite einer Person finden Sie dann unter "Aktionen" den Menüpunkt "UMS Recht" und können dort stellvertretend für diese Person das UMS-Recht beantragen.

Hilfeseiten zu Recherche und Antragstellung finden Sie direkt in den entsprechenden Seiten im internen PEVZ (über das dort eingebettete Hilfemenü), für weiterführende Fragen zu den Softphones oder zur Übertragung von UMS-Rechten an Dritte wenden Sie sich bitte an Ihre EDV-Betreuer*innen.

Das BITS pflegt eine ausführliche Hilfeseite rund um die Telefonie, auf der die verschiedenen Funktionen und Dienste detaillierter beschrieben sind:

 


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