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  • Zentrale Gleichstellungs-­kommission

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Zentrale Gleichstellungskommission

Stimme aller Statusgruppen

Die zentrale Gleichstellungskommission der Universität (ZGK) besteht bereits seit 1985. Drei Personen aus jeder Statusgruppe sind darin vertreten: Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, Student*innen. Sie werden auf Vorschlag von den Vertreter*innen der Statusgruppen im Senat für 2 Jahre – Studierende für 1 Jahr – gewählt. Die Kommission beschäftigt sich mit universitätsweiten gleichstellungsrelevanten Themen. Sie überprüft die Einhaltung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Gleichstellung und der Gleichstellungspläne der Fakultäten, Einrichtungen und zentralen Verwaltung, wirkt an der internen Mittelvergabe mit und berät die Gleichstellungsbeauftragte der Universität. Zu übergreifenden Themen wie „Gender in der Lehre” (GiL) bestehen zeitweise Arbeitsgruppen. In den Fakultäten, Einrichtungen und der Verwaltung arbeiten Gleichstellungsbeauftragte und -kommissionen auf dezentraler Ebene. Auch sie können als Gäste an der Zentralen Gleichstellungskommission teilnehmen.


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