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    Campus der Universität Bielefeld
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Nachhaltigkeitsfonds

Der Nachhaltigkeitsfonds richtet sich ausschließlich an Studierende. Gefördert werden können einzelne Studierende oder studentische Initiativen (eingetragene studentische Vereinigungen oder Fachschaften), die ein Projekt mit Nachhaltigkeitsbezug auf dem Campus der Universität Bielefeld planen. „Nachhaltigkeit“ beschränkt sich dabei nicht nur auf ökologische Nachhaltigkeit, sondern schließt auch ökonomische wie soziale Aspekte ein.

Zielgruppe

Studierende

Bewerbungszeitraum

Der Bewerbungszeitraum läuft bis Ende Juli 2023. Die Bewerbungen werden monatlich bearbeitet. Stichtage: 31.01., 28.02., 31.03., 30.04., 31.05., 30.06., 31.07.

Ziel

Wiederbelebung studentischen Lebens mit dem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit(-sprojekte), Förderung von Projekten und Initiativen auf dem Campus mit Nachhaltigkeitsbezug.

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich alle aktuell eingeschrieben Studierenden, eingetragene studentische Vereinigungen und Fachschaften der Universität Bielefeld.
  • Gefördert werden können insbesondere Veranstaltungen (z. B. Honorare) und kleinere Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug auf dem Campus, aber auch begründete Reisekosten beispielsweise für Interviews für Abschlussarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit oder andere kleinere studentische Forschungsprojekte (z. B. BA/MA-Abschlussprojekte).
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Tagungskosten und dazugehörige Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen, dafür wird auf das Tagungsstipendium der Universitätsgesellschaft verwiesen.
  • Die Auszahlung der Fördermittel ist an die Vorlage von Quittungen/Kaufbelegen für getätigte Ausgaben sowie eines Projektberichts über den Verlauf und Mehrwert Ihres Projekts in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung auf dem Campus (mindestens eine DIN A4 Seite) spätestens bis vier Monate nach Erhalt einer Zusage geknüpft.

Fördersumme

Die maximale Fördersumme beträgt i. d. R. einmalig 300 Euro brutto. In einzelnen begründeten Fällen kann die Fördersumme auch höher ausfallen.

Verwendungszweck

Sofern eine Förderung bewilligt wird, sind die Mittel ausschließlich für die im Förderantrag benannten Zwecke einzusetzen. Eine Übertragung auf andere Zwecke ist nicht möglich. Ein kurzer Bericht (eine DIN A4 Seite) über das Projekt und dem Verlauf ist zudem verpflichtend. Für manche ausgewählte Projekte ist eine Veröffentlichung des Berichts – mit vorheriger Zustimmung der Verfasser*in – im Nachhaltigkeitsportal (Website) angestrebt.

Verfahren

Es besteht kein Anspruch auf Mittelgewährung. Das Nachhaltigkeitsbüro der Universität Bielefeld wird die eingegangenen Vorschläge sichten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und den geplanten Vorhaben eine Auswahl treffen. Sollte Ihr Projekt für eine Förderung in Betracht gezogen werden, werden wir uns mit Ihnen über die Uni-Mailadresse in Verbindung setzen. Bei Bewilligung der Mittel, bekommt die*der Bewerber*in eine Zusage über die beantragte Höhe der Mittel. Die Mittel werden nach Vorlage einer entsprechenden Quittung/Kaufbeleg ausgezahlt. Sollte eine Vorkasse benötigt werden, kann auch dieses vereinbart werden. Eine Kostenerstattung bis zur Höhe der für Ihr Projekt bewilligten Mittel erfolgt nur dann, wenn Sie bis 4 Monate nach Erhalt der Zusage eine Quittung über die Ihnen entstandenen Kosten zusammen mit dem Projektbericht einreichen.


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