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Informationen für Geflüchtete

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Bewerbungsformular

Treffen alle Voraussetzungen auf Sie zu? Dann bewerben Sie sich ab dem 15. Januar über unser Bewerbungsformular.

 

Kontakt

Bitte schreiben Sie uns bei Fragen: io-foerderprojekte@uni-bielefeld.de

Oder besuchen Sie uns in unserer Sprechstunde im Infopunkt International, im neuen Gebäudeteil A, Mo. bis Fr. von 11.00 – 13.00 Uhr.

 

Gefördert durch

Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen

Voraussetzungen

Im Fokus des Programms stehen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, die noch nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. (§36 AufenthG)

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG) oder Niederlassungserlaubnis (§9 AufenthG)
  • Personen im Rahmen vom Familiennachzug (§28, §29 und §30 AufenthG)
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • BAföG muss bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie deshalb unbedingt eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids ein (Nachweis Beantragung oder Absagebescheid).
  • Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren, um eine Doppelzahlung und damit notwendige Rückforderung des Stipendiums durch das International Office zu vermeiden. 
  • Nebeneinkünfte sind möglich (z.B. Kindergeld, Minijob), sofern sie zusammen mit dem Vollstipendium (1.000 EUR) nicht die Höchstgrenze von 1.595 EUR überschreiten, d.h. bei Bezug des Vollstipendiums liegt der Freibetrag bei 595 EUR, die Sie zusätzlich durch andere Tätigkeiten/Leistungen beziehen dürfen. 

Nachweise

Folgende Nachweise und Auskünfte werden bei der Erstbewerbung auf ein Vollstipendium über das Online-Formular verlangt:

  • Immatrikulationsbescheinigung (oder Nachweis über die erfolgte Bewerbung auf ein Fachstudium)
  • Nachweis des Aufenthaltstatus' 
  • Motivationsschreiben
  • Transcript of Records (aktueller Notenspiegel mit Angabe des Notendurchschnitts), oder bei Studienbeginn: Deutschzertifikat mit Note  
  • Auflistung belegter Veranstaltungen, aber noch nicht erhaltener Leistungspunkte, oder bei Studienbeginn ggfls. erbrachte Leistungen an anderen Universitäten oder Schulen  
  • BAföG-Bescheid; mindestens aber Nachweis, dass BAföG-Antrag gestellt wurde
  • Selbstauskunft über monatliche Einkünfte
  • Gutachten Dozent*in/Professor*in (für eine Bewerbung ab dem 4. Fachsemester)
  • gesellschaftliches Engagement (wenn bereits vorhanden)

*Die Kommission behält sich vor, Entscheidungen zu vertagen bis der endgültige BAföG-Bescheid vorliegt, um Rückforderungen zu verhindern. 

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