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Informationen für Geflüchtete
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Studienvorbereitende Deutschkurse

für internationale Studierende mit und ohne Fluchthintergrund

Das hochschuleigene Deutsch-Sprachzentrum PunktUm bietet einen kostenlosen Sprachkurs für internationale Studierende mit und ohne Fluchthintergrund an und bereitet Sie gezielt und intensiv auf die sprachlichen Anforderungen des Hochschulzugangs vor.

Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen

Die Vergabe der Kursplätze erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Überblick

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Infopunkt International

⇄ Mo - Don (11:00-13:00) 

🛈 A0-307

refugees@uni-bielefeld.de

  • Intensiver TestDaF-Vorbereitungskurs (24 Std./Woche)
  • Niveau B2–C1 bis zur Hochschulzugangsprüfung
  • Intensive Betreuung inkl. Begleitunterricht und Rahmenprogramm
  • Einschreibung als Sprachkursstudierende*r (Sozialbeitrag pro Semester, hier finden Sie den aktuellen Betrag.)
  • Laufzeit: März–August (SoSe), September–Februar (WiSe)

Bewerbung

Mehr Informationen über...

Um Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen zu können, benötigen Sie folgende Dokumente, die im Verlauf des Bewerbungsprozesses in Originalsprache und Übersetzung eingereicht werden müssen. Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Übersetzung.

  • Abiturzeugnis
  • Notenauflistung vom Abitur
  • Bachelor oder Master Urkunde
  • Bachelor oder Master Transcript
  • Vorläufiges Transcript, wenn der BA/MA noch nicht abgeschlossen ist und Sie sich noch im Studium im Ausland befinden.
  • Lebenslauf

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit folgendem Status:

- Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus

- Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a, 24, 25 Abs. 1–3, 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG

- Duldungsberechtigte gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • mit einer Niederlassungserlaubnis
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit

Für die Bewerbung akzeptieren wir alle gängigen, international anerkannten B1-Sprachzertifikate.

Dazu gehören insbesondere Zertifikate von Telc, Goethe-Institut und ÖSD, solange das erreichte Niveau eindeutig mit B1 ausgewiesen ist.
Auch andere anerkannte Zertifikate können im Einzelfall berücksichtigt werden.

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