
für internationale Studierende mit und ohne Fluchthintergrund
Um Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen zu können, benötigen Sie folgende Dokumente, die im Verlauf des Bewerbungsprozesses in Originalsprache und Übersetzung eingereicht werden müssen. Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Übersetzung.
- Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus
- Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a, 24, 25 Abs. 1–3, 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG
- Duldungsberechtigte gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG
Für die Bewerbung akzeptieren wir alle gängigen, international anerkannten B1-Sprachzertifikate.
Dazu gehören insbesondere Zertifikate von Telc, Goethe-Institut und ÖSD, solange das erreichte Niveau eindeutig mit B1 ausgewiesen ist.
Auch andere anerkannte Zertifikate können im Einzelfall berücksichtigt werden.