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  • Informationen für Geflüchtete

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Sprachtestvorbereitung für Geflüchtete

Lernende beugen sich über einen Tisch und arbeiten in der Gruppe
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Sie erfüllen die akademischen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland? Sie haben bereits in Ihrem Heimatland studiert und möchten ihr Studium in Deutschland fortsetzen? Ihnen fehlen noch die notwendigen Deutschkenntnisse für den Einstieg in das Studium?

In unserem hochschuleigenen Deutschlernzentrum PunktUm bereiten wir Sie gezielt und intensiv auf die sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium vor.

Bewerbung

Unsere nächsten studienvorbereitenden Deutschkurse starten wieder im September 2024. Das Bewerbungsportal wird erst ab Juni 2024 zur Verfügung stehen.

Überblick

  • Intensiv-TestDaF-Vorbereitungskurs mit 24 Stunden pro Woche
  • Niveaus B2 bis C1: Bis zum Abschluss der Deutschprüfung zum Hochschulzugang
  • Zertifikat B1 erforderlich
  • Intensive Betreuung mit begleitendem Unterricht und einem Rahmenprogramm
  • Einschreibung als Sprachkurs-Studierende
  • Kostenfreier Kurs für Geflüchtete mit bestimmten Aufenthaltsnachweisen
  • Neu: Freie Kursplätze auch für internationale Studieninteressierte möglich. Hier geht es zur Bewerbung für internationale Studienbewerber*innen.

Die Vergabe der Kursplätze erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Für eine Teilnahme benötigen Sie:

  • Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
  • B1-Zertifikat
  • Nachweis Aufenthaltsstatus und die Information, dass Ihre Einreise nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
Nachweis Aufenthaltsstatus

Im Fokus des Programms stehen Studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36)

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • mit einer Niederlassungserlaubnis
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit

Die nächsten Kurstermine lauten:

  • 15. März 2024 bis 15. August 2024
  • 01. September 2024 bis 28. Februar 2025
  • März 2025 bis August 2025
  • September 2025 bis Februar 2026

Die Bewerbung ist möglich

  • vom 1. Juni bis zum 15. Juli für den Start im September
  • vom 1. Dezember bis zum 15. Januar für den Start im März
  1. Wir prüfen mit Ihren Dokumenten, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.
  2. Wir erstellen eine Ranking-Liste u.a. auf Basis des Sprachtestergebnisses und des Studienwunsches. Bitte beachten Sie, dass Ihr bisheriges Sprachzertifikat nicht automatisch als Einstufung zählt!
  3. Sie bekommen eine Nachricht, ob Sie an unserem Sprachkurs teilnehmen können.

Als Teilnehmer*in in unserem Deutschkurs werden Sie als Sprachkurs-Student*in (ohne Abschluss) eingeschrieben.

Hierfür muss ein Sozialbeitrag (ehemals Semesterbeitrag) entrichtet werden. Der Sozialbeitrag variiert in jedem Semester. Hier finden Sie den aktuellen Betrag.

Die Einschreibung erfolgt anschließend im Studierendensekretariat - Sachgebiet Internationale Studierende.


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