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Informationen für Geflüchtete

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Studienvorbereitende Deutschkurse für internationale Studierende mit und ohne Fluchthintergrund

Lernende beugen sich über einen Tisch und arbeiten in der Gruppe
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Sie erfüllen die akademischen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland? Sie haben bereits in Ihrem Heimatland studiert und möchten ihr Studium in Deutschland fortsetzen? Ihnen fehlen noch die notwendigen Deutschkenntnisse für den Einstieg in das Studium?

In unserem hochschuleigenen Deutschlernzentrum PunktUm bereiten wir Sie gezielt und intensiv auf die sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium vor.

Bewerbung

Unsere nächsten studienvorbereitenden Deutschkurse beginnen am 16. März 2026. Die Plätze sind bereits vollständig vergeben.

Die Bewerbungsphase für die Kurse im Wintersemester (ab September) ist vom 1. Juni bis 15. Juli geöffnet. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Formular möglich. Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung über das Formular, um sich einen Platz im Kurs zu sichern.

Überblick

  • Kostenfreier Sprachkurs für international Studierende mit und ohne Fluchthintergrund 
  • Intensiv-TestDaF-Vorbereitungskurs mit 24 Stunden pro Woche
  • Niveau B2 bis C1: Bis zum Abschluss der Deutschprüfung zum Hochschulzugang
  • Intensive Betreuung mit begleitendem Unterricht und einem Rahmenprogramm
  • Einschreibung als Sprachkurs-Studierende
  • Kursplätze auch für internationale Studieninteressierte ohne Fluchthintergrund verfügbar (Bewerbung nicht über Formular, siehe unten) 

Die Vergabe der Kursplätze erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Für eine Teilnahme benötigen Sie:

  • Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
  • mindestens ein B1-Sprachzertifikat
  • Nachweis Aufenthaltsstatus und die Information, dass Ihre Einreise nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • als internationale Studieninteressierte ohne Fluchthintergrund bewerben Sie sich bitte nicht über unser Formular. Hier geht es zur Bewerbung für internationale Studienbewerber*innen. 
Nachweis Aufenthaltsstatus

Im Fokus des Programms stehen Studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • mit einer Niederlassungserlaubnis
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit

Um Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen zu können, benötigen Sie folgende Dokumente, die im Verlauf des Bewerbungsprozesses in Originalsprache und Übersetzung eingereicht werden müssen. Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Übersetzung.

  • Abiturzeugnis
  • Notenauflistung vom Abitur
  • Bachelor oder Master Urkunde
  • Bachelor oder Master Transcript
  • Vorläufiges Transcript, wenn der BA/MA noch nicht abgeschlossen ist und Sie sich noch im Studium im Ausland befinden.
  • Lebenslauf

Im Sommersemester: März bis August

Im Wintersemester: September bis Februar 

Die Bewerbung ist während der Bewerbungsphasen nur über das Online-Formular möglich.

Für das Wintersemester (Kursstart September): 01.06. bis 15.07.

Für das Sommersemester (Kursstart März): 01.12. bis 15.01.  

Vergabeverfahren 

  • Prüfung der Bewerbungsunterlagen während der Bewerbungsphase bis 15. Januar 2026 (Kursstart März) bzw. 15. Juli (Kursstart September)                             
  • Versand der Zulassungsschreiben zum Kurs (per Email) innerhalb von einer Woche nach Bewerbungsschluss (ca. 20. Januar für das Sommersemester bzw. 20. Juli für das Wintersemester)
  • Bis zum 30.01. (SoSe) bzw. 30.07. (WiSe) Möglichkeit, sich für den Kurs an der Uni Bielefeld einzuschreiben, sofern Sie ein Zulassungsschreiben erhalten haben. 
  • Nachrückphase für Bewerber*innen auf der Warteliste bei verfügbaren Plätzen:
    • 30.01. bis 30.03. für das Sommersemester
    • 30.07. bis 30.09. für das Wintersemester

Sie erhalten während der verschiedenen Phasen des Verfahrens Nachricht von uns. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, aufgrund des hohen Bewerbungsaufkommens.  

 

Als Teilnehmer*in in unserem Deutschkurs werden Sie als Sprachkurs-Student*in (ohne Abschluss) eingeschrieben. 

Hierfür muss ein Sozialbeitrag (ehemals Semesterbeitrag) entrichtet werden. Der Sozialbeitrag variiert in jedem Semester. Hier finden Sie den aktuellen Betrag.

Nachdem Sie ein Zulassungsschreiben und die Einladung zum Kurs erhalten haben (per Email), können Sie einen Antrag auf Einschreibung im Studierendensekretariat stellen und damit Ihre Kursteilnahme bestätigen. 

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