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StuPa | Studierendenparlament Uni Bielefeld

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Rechtliches | Studierendenparlament

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Das Bestehen des Studierendenparlament und des Allgemeinen Studierendenausschuss werden im Hochschulgesetz NRW geregelt. Auf Länderebene relevant für die Studierendenschaft sind zudem die Landeshaushaltsordnung NRW und die Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW.

Grundlegend für die Arbeit von AStA und StuPa sind die Satzung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des StuPa. Maßgeblich für die Ordnungen der Studierendenschaft ist immer das Verkündungsblatt der Universität. Da die Ordnungen bei Änderungen nur ausnahmweise neu bekannt gemacht werden, muss der Ursprungstext dann mit diesen Änderungen abgeglichen werden. Im Verkündungsblatt sind außerdem die Wahlordnung, die Reisekostenordnung, die Sozialdarlehensordnung, die Mobilitätsbeitragsordnung, die Vollversammlungsordnung und die Urabstimmungsordnung zu finden.

Die Grundordnung der Universität, die Geschäftsordnung und Wahlordnung des Senats und die Geschäftsordnung des Hochschulrats sind auch im Verkündungsblatt einsehbar.

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