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  • StuPa | Studierendenparlament Uni Bielefeld

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Wahl zum 49. StuPa

Wahl des Studierendenparlaments der Universität Bielefeld vom 19. bis zum 23. Juni 2023

Die Wahl zum 49. Studierendenparlament der Universität Bielefeld findet vom 19. Juni bis zum 23. Juni 2023 täglich zwischen 09:00 und 16:00 Uhr im mittleren Hallendrittel des Universitätshauptgebäudes statt.

Für das Studierendenparlament sind 29 Sitze zu vergeben.

Folgende Listen stellen sich zur Wahl (2. Wahlbekanntmachung)

Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden (Wahllisten), gewählt. Die Wahllisten enthalten die Namen der Kandidierenden. Die Wahl erfolgt unter Verwendung von Wahlurnen. Briefwahl ist zulässig.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden, die zum 1. Mai 2023 an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind. Genauer sind dies alle Studierenden, die im Verzeichnis der Wähler*innen eingetragen sind.

Ein Antrag auf Briefwahl kann bis zum 10. Juni 2023 12:00 Uhr formlos beim Wahlleiter gestellt werden. Bei anderen Stellen eingehende oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen werden nach Fertigstellung der Wahlunterlagen, frühestens ab dem 12. Juni 2023 ausgehändigt. Sie sind bis spätestens Freitag, dem 23. Juni 2023, 16:00 Uhr beim Wahlleiter einzureichen.

Die Studierendenschaft bildet einen Wahlkreis. Jede*r Wähler*in hat eine Stimme, die für eine*n Kandidierende*n einer Wahlliste abgegeben wird. Die Sitze im Studierendenparlament werden auf die Wahllisten im Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer nach der Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen verteilt. Die dadurch auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. Bei Stimmengleichheit zwischen Mitgliedern einer Liste entscheidet die Reihenfolge auf der Wahlliste. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen entscheidet die Stimmenmehrheit der einzelnen Kandidierenden. Herrscht im letzten Fall noch Stimmgleichheit, entscheidet der Wahlleiter durch Los.

Die Frist zum Einspruch gegen die 2. Wahlbekanntmachung und der Anfechtung der Wahl sind zwei Tage nach der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen.
Meiko Pander
(Wahlleiter)

Die Wahlordnung ist im AStA-Sekretariat, im AStA-Pool und auf dieser Seite erhältlich.


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