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JAV-Wahl

Ein Symbolbild von einer Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne wirft
© element 5

Jugend- und Auszubildendenvertretung

JAV-Wahl 2025: Mitgestalten und Mitbestimmen

Ein Symbolbild von einer Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne wirft
© element 5

In diesem Jahr wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) neu gewählt. Die Wahl findet statt am:

12. Juni 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr

in

K3 109 / 111

Weitere Option: Briefwahl (Informationen dazu werden den Wahlberechtigten persönlich zugestellt)

Wer sich für die Interessen junger Kolleg*innen einsetzen möchte, kann jetzt aktiv werden. Es lohnt sich, mitzugestalten!


Wer kann kandidieren?

Wahlberechtigt und somit auch wählbar sind nach § 55 Abs. 2 LPVG NRW:

  • Jugendliche Beschäftigte, die am Wahltag noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Auszubildende, Praktikantinnen und Beamtenanwärterinnen – unabhängig vom Alter.
  • Alle Beschäftigten unter 27, die am Wahltag kein Ausbildungsverhältnis mehr haben, aber für den Personalrat wahlberechtigt sind.

Das bedeutet: Auch wer z. B. mit 30 Jahren eine Ausbildung macht, kann gewählt werden. Theoretisch sogar jemand mit 60 – entscheidend ist allein der Ausbildungsstatus.


Was passiert, wenn ein JAV-Mitglied älter wird?

Wird ein gewähltes JAV-Mitglied während der Amtszeit 27 Jahre alt oder älter, bleibt es bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Anders als beim Personalrat endet das Mandat also nicht automatisch mit dem Alter oder dem Ende eines befristeten Vertrags. Wichtig: Wer die Ausbildung beendet und weiterbeschäftigt werden möchte, muss das beantragen – dann besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung (§ 9 BBiG).


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind:

  • Alle Beschäftigten unter 18 Jahren.
  • Alle Auszubildenden, Praktikantinnen und Beamtenanwärterinnen, unabhängig vom Alter.
  • Dual Studierende, wenn sie ein Ausbildungsverhältnis mit der Dienststelle haben.

Jetzt mitmachen!


Die neue JAV wird für zwei Jahre gewählt und vertritt die Interessen junger Beschäftigter – etwa bei Fragen zu Ausbildungsbedingungen, Übernahmechancen und Mitbestimmung. Die Zahl der Mitglieder wird in Kürze vom Wahlvorstand bekannt gegeben.

Das Wahlausschreiben befindet sich zur Einsicht an der Pinnwand neben K3 109/111.

Du hast Interesse oder Fragen zur Wahl? Dann wende dich an
Meike Taeubig oder Julia Berges oder eins der  aktuellen JAV-Mitglieder – sie helfen dir gerne weiter und geben dir einen Einblick in die Arbeit der JAV.


Mitmachen heißt mitgestalten – für dich und deine Kolleg*innen!

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