In diesem Jahr wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) neu gewählt. Die Wahl findet statt am:
12. Juni 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr
in
K3 109 / 111
Weitere Option: Briefwahl (Informationen dazu werden den Wahlberechtigten persönlich zugestellt)
Wer sich für die Interessen junger Kolleg*innen einsetzen möchte, kann jetzt aktiv werden. Es lohnt sich, mitzugestalten!
Wer kann kandidieren?
Wahlberechtigt und somit auch wählbar sind nach § 55 Abs. 2 LPVG NRW:
Das bedeutet: Auch wer z. B. mit 30 Jahren eine Ausbildung macht, kann gewählt werden. Theoretisch sogar jemand mit 60 – entscheidend ist allein der Ausbildungsstatus.
Was passiert, wenn ein JAV-Mitglied älter wird?
Wird ein gewähltes JAV-Mitglied während der Amtszeit 27 Jahre alt oder älter, bleibt es bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Anders als beim Personalrat endet das Mandat also nicht automatisch mit dem Alter oder dem Ende eines befristeten Vertrags. Wichtig: Wer die Ausbildung beendet und weiterbeschäftigt werden möchte, muss das beantragen – dann besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung (§ 9 BBiG).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind:
Jetzt mitmachen!
Die neue JAV wird für zwei Jahre gewählt und vertritt die Interessen junger Beschäftigter – etwa bei Fragen zu Ausbildungsbedingungen, Übernahmechancen und Mitbestimmung. Die Zahl der Mitglieder wird in Kürze vom Wahlvorstand bekannt gegeben.
Das Wahlausschreiben befindet sich zur Einsicht an der Pinnwand neben K3 109/111.
Du hast Interesse oder Fragen zur Wahl? Dann wende dich an
Meike Taeubig oder Julia Berges oder eins der aktuellen JAV-Mitglieder – sie helfen dir gerne weiter und geben dir einen Einblick in die Arbeit der JAV.
Mitmachen heißt mitgestalten – für dich und deine Kolleg*innen!