Auch im Wintersemester 2020/2021 wird es keinen Wechsel hin zur vollständigen Präsenz geben; vielmehr wird die Lehre auch weiterhin überwiegend digital stattfinden. Für das Wintersemester wurden Bedingungen geschaffen, die so viel Präsenz und Interaktion ermöglichen wie unter Beachtung der Hygieneregeln zur Vermeidung von Risiken für Beschäftigte und Studierende verantwortbar und organisatorisch machbar ist.
Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie schriftliche und mündliche Prüfungen sind dementsprechend auch im Wintersemester in Präsenz unter Einhaltung der Hygiene-Schutzkonzepte möglich. Für das Wintersemester wurden die räumlichen Kapazitäten erhöht und die zulässige Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben angepasst. Für die Hörsäle und Seminarräume wurden angepasste raumbezogene Hygiene-Schutzkonzepte erarbeitet.
Die Corona-Pandemie führt auch im Wintersemester 20/21 zu einer abweichenden Raumplanung und einem umfänglicheren Buchungsprozess. Nach einer Raumzuteilung müssen von dem*der Veranstalter*in gegenüber der Zentralen Raumvergabe mindestens sieben Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin die Kenntnisnahme und Befolgung des jeweils passenden Schutzkonzeptes sowie die Information der Teilnehmer*innen bestätigt werden. Die Bestätigung aller Schutzkonzepte hat immer zwingend über die E-Mail-Adresse: schutzkonzept_wise@uni-bielefeld.de zu erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass die Bestätigung immer von der persönlichen E-Mail-Adresse des*der Veranstalters*in versandt wird, ein Ausdruck und eine persönliche Unterschrift sind hierbei nicht (mehr) erforderlich. Im Betreff der E-Mail ist die Belegnummer und der jeweilige Einzel- oder Serien-Termin (Datum bzw. Tag/Uhrzeit) anzugeben. Je nach Raumbuchung kann es vorkommen, dass beide Schutzkonzepte (zu unterschiedlichen Einzelterminen) bei ein und der derselben Veranstaltung zum Tragen kommen. Eines der Hygieneschutzkonzepte (in 2. Klappbox) ist dabei jeweils zentraler Bestandteil der Raumnutzung:
Die Durchführung von Präsenzveranstaltungen z.B. Vorlesungen, mündliche und schriftliche Prüfungen in Hörsälen und Seminarräumen (zentral verwaltete Räume), mit einer festgelegten Sitzordnung während der Veranstaltung im Auditorium, kann unter Einhaltung u.a. Hygiene-Schutzkonzepte stattfinden.
Für weitere Praxisveranstaltungen z.B. aus dem Bereich Laborpraktikum, Sportpraxis, Kunst oder Musik sind besondere Hygiene-Schutzkonzepte notwendig (siehe Klappbox 6)
Bitte beachten: Aktuell ist bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Ausnahmen: Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, teilweise Laborpraktika, Sportveranstaltungen, Musik). In den Hörsälen findet ein Luftaustausch durch die Lüftungsanlagen statt. In den Seminarräumen sind die Lehrenden aufgefordert, durch offene Türen und Fenster alle 20 Minuten für regelmäßige Lüftung zu sorgen.
Die Durchführung von notwendigen Präsenzveranstaltungen (Seminare, mündlichen oder schriftlichen Prüfungen) in Seminarräumen der Fakultäten und Einrichtungen (dezentrale Räume) kann unter Erstellung eines Hygiene-Schutzkonzeptes und Einhaltung der Vorgaben stattfinden. Eine Anmeldung über die zentrale Raumvergabe (bei eigenen Räumen) ist nicht notwendig.
Der Veranstalter vermittelt vorab konkrete Informationen an die Teilnehmenden (z.B. Zugänge zum Gebäude/Bauteil, Wartebereiche, Sicherheitsabstände, zu nutzende Plätze im Veranstaltungsraum, Einlass-Prozedur usw.), damit ein geordneter Ablauf unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet ist. Die Information soll insbesondere vorab in elektronischer Form erfolgen. Die elektronische Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer wird umgesetzt (siehe Klappbox 7).
Experimentelle Bachelor-/Master-Arbeiten und Forschungspraktika von Studierenden in den Arbeitskreislaboren werden auch im Wintersemester dem Forschungsbetrieb zugeordnet. Für diese Arbeiten ist zu den bisher bestehenden Gefährdungsbeurteilungen (GBU) eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist an die Stabsstelle AGUS zu senden; es werden Besichtigungen der Bereiche von der Stabsstelle AGUS durchgeführt.
Für besondere Praxisveranstaltungen z.B. Laborpraktikum (Saalpraktikum), für die Sportpraxis, Kunst- oder Musikpraxis wurden individuelle Hygiene-Schutzkonzepte gemeinsam mit den Fakultäten/ Einrichtungen erstellt und bei Erfordernis mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Die Hygiene-Schutzkonzepte liegen den Fakultäten vor.
Neben den Hygiene-Schutzkonzepten zählt die Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen und eine zeitnahe Information von Kontaktpersonen zu den zentralen Bausteinen, um durch die Unterbrechung von Infektionsketten die Corona-Pandemie erfolgreich einzudämmen. Daher wurden für die Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/21 digitale Lösungen für die Kontaktnachverfolgung initiiert. Die Durchführung der Kontakterfassung ist Bestandteil des Hygiene-Schutzkonzeptes. Die Funktionsweise ist nachzulesen unter dem Link:
Bei Klausuren findet auch im Wintersemester 20/21 das bereits aus dem Sommersemester 2020 bekannte Vorgehen zur Kontakterfassung Anwendung. Für eine schriftliche Prüfung (Klausur) muss eine separate Veranstaltung mit Anmeldefristen im eKVV vorhanden sein. In dieser kann dann für den zugewiesenen Raum eine Verteilung der angemeldeten Studierenden auf einen dann im Vorhinein bekannten und zugewiesenen Sitzplatz erfolgen. Das Nutzen oder Vorhandensein eines mobilen Endgerätes ist während der Klausur nicht erforderlich, da eine Anmeldung über den QR-Code entfällt. Eine ggf. notwendige Kontaktdatenermittlung - im Falle eines Infektionsgeschehens- erfolgt über die Anmelddaten aus dem eKVV im Abgleich mit der tatsächlichen Anwesenheit von Personen über die Anwesenheitslisten vor Ort. Für kleinere und mittlere Prüfungsformate können die Konzepte für die Präsenzlehre in zentral vergebenen Räumen genutzt werden (siehe Klappbox 2).
Weitere Informationen zum Vorgehen bei Klausuren finden Sie unter https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Corona_Klausuren.
Das Sommersemester 2020 ist grundsätzlich ein Online-Semester. Durch Regelungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales dürfen jedoch vereinzelt Veranstaltungen (z.B. Praktika), die online nicht durchgeführt werden können, oder Prüfungen vor Ort durchgeführt werden. Voraussetzung sind Hygiene-Schutzkonzepte.
Die Stabstelle Arbeits-, Gesundheit- und Umweltschutz hat im Auftrag des Kanzlers grundsätzliche Verfahren für die Durchführung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität Bielefeld erstellt. Sie bieten Lehrenden die Möglichkeit unter Einhaltung definierter Verhaltensweisen, Prüfungen durchzuführen.
Die Hygiene-Schutzkonzepte sind mit dem Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld abgestimmt. Die Veranstalter werden dazu angehalten, die Vorgaben aus den Konzepten für ihre geplanten Veranstaltungen umzusetzen. Wichtig: Bitte beachten Sie das unten beschriebene Verfahren zur Raumvergabe.
Die Durchführung von notwendigen mündlichen oder schriftlichen Prüfungen mit bis zu 5 Personen in Seminarräumen der Fakultäten und Einrichtungen (dezentrale Räume) kann unter Einhaltung des folgenden Hygiene-Schutzkonzeptes stattfinden. Eine Anmeldung über die zentrale Raumvergabe (bei eigenen Räumen) ist nicht notwendig.
Der Veranstalter vermittelt vorab konkrete Informationen an die Teilnehmenden (z.B. Zugänge zum Gebäude/Bauteil, Wartebereiche, Sicherheitsabstände, zu nutzende Plätze im Veranstaltungsraum, Einlass-Prozedur usw.), damit ein geordneter Ablauf unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet ist. Die Information soll insbesondere vorab in elektronischer Form erfolgen.
Die Durchführung von Präsenzveranstaltungen z.B. Vorlesungen, mündliche oder schriftliche Prüfungen in Hörsälen und Seminarräumen (zentral verwaltete Räume), mit einer festgelegten Sitzordnung während der Veranstaltung im Auditorium, kann unter Einhaltung der u.a. Hygieneschutzkonzepte stattfinden.
Für weitere Praxisveranstaltungen z.B. aus dem Bereich Laborpraktikum, Sportpraxis, Kunst oder Musik sind besondere Hygiene-Schutzkonzepte notwendig [siehe Klappbox 6].
Die Durchführung von notwendigen mündlichen oder schriftlichen Prüfungen mit mehr als 5 Personen in Hörsälen und Seminarräumen (zentral verwaltete Räume) kann unter Einhaltung des folgenden Hygiene-Schutzkonzeptes stattfinden. Eine Anmeldung über die zentrale Raumvergabe ist notwendig. Stichtag für den Eingang der Tabelle ist der 27.05.2020. Das Hygieneschutzkonzept ist auszufüllen (Angaben zu den Räumen und des Veranstalters) und unterschrieben an die zentrale Raumvergabe zu senden. Mit Vorliegen des unterschriebenen Hygiene-Schutzkonzeptes werden die Räume vergeben. Zur weiteren Planung beachten Sie bitte Punkt 7.
Für dieses Prüfungsformat werden zur Zeit raumbezogene übergeordnete Hygiene-Schutzkonzepte erstellt und abgestimmt. Basis der Planungen sind die bis 14.05.2020 eigegangenen Meldungen der großen Prüfungen.
Wenn die jeweiligen Konzepte abgestimmt sind, folgen weitere Informationen und eine Veröffentlichung der Konzepte an dieser Stelle.
Der Prozess zum Vorgehen bei großen Prüfungen und die weiteren Planungsschritte werden in den Planungsbeteiligten zugehenden separaten E-Mails beschrieben. Dazu dürfen Sie sich gerne auch jederzeit an das Team LSO (lso@uni-bielefeld.de) wenden.
Experimentelle Bachelor-/Master-Arbeiten und Forschungspraktika von Studierenden in den Arbeitskreislaboren werden dem Forschungsbetrieb zugeordnet. Für diese Arbeiten ist zu den bisher bestehenden Gefährdungsbeurteilungen (GBU) eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist an die Stabsstelle AGUS zu senden; es werden Besichtigungen der Bereiche von der Stabsstelle AGUS durchgeführt.
Bitte melden Sie Ihren Raumbedarf an Ihre Fakultäten (i.d.R. an die ekVV-Verantwortliche). Diese tragen die gesammelten Bedarfe zentral in der folgenden Tabelle ein und schicken diese Liste bis zum 27. Mai an raumvergabe@uni-bielefeld.de. Wichtig: Pro Fakultät nur eine Liste schicken!
Die Zentrale Raumvergabe teilt die Räume zu und meldet die Ergebnisse zurück.
Auf Grundlage der Rückmeldungen legen die Verantwortlichen in den Fakultäten dann den entsprechenden Termin im ekvv mit den von der Raumvergabe zugeteilten Räumen an. Der Raum wird per „Mail an Raumvergabe“ angefordert. An die aus dem eKVV angestoßene Mail muss als Attachment das passende ausgefüllte und unterschriebene Hygienekonzept (s. oben) angehängt werden.
Nach Prüfung schickt die Zentralen Raumvergabe die endgültige Bestätigung zur Raumbuchung
Die Klausuren in dieser Phase werden dann aufgrund Ihrer Meldungen beplant und die Räume entsprechend reserviert. Dabei kann es leider auch zu Veränderungen gewohnter Zeiten/Tage oder Räume kommen, d.h. Wunsch-Termine werden nicht durchgängig berücksichtigt werden können. Auch wird es auch Zuweisungen für Samstage geben. dies ist dann der möglichst optimalen Nutzung der freien Ressourcen und der Berücksichtigung der zeitlichen Erfordernisse geschuldet. Wir bitten um Verständnis.