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Bei weiteren Fragen zu den zentralen Wahlen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung. Informationen zur Kontaktaufnahme stehen hier.

Allgemeine Fragen und Antworten zu den im Sommersemester 2024 durchzuführenden Wahlen

Diese F A Q beziehen sich auf die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten sowie die Wahl der (dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der) Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen

- Verbindlich sind die den Wahlbekanntmachungen zu entnehmenden Daten und Fristen -

 

Häufig gestellte Fragen (pdf) - folgt noch

Frequently Asked Questions (pdf, English version) - folgt noch

 

Was wird gewählt?

Das Zentrale Wahlamt führt im Sommersemester 2024 die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen (in allen Mitgliedergruppen), der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte in den Fakultäten und zentralen Einrichtungen sowie die Wahl der (dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der) Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen durch.

Ebenfalls finden die Wahlen zum Studierendenparlament, der studentischen Mitglieder der BiSEd-Konferenz, zum ISR und zum Fachschaftsrat Jura statt. Informationen zu diesen Wahlen können die jeweiligen Wahlleitungen geben.

Die Wahlen finden als Präsenzwahl statt, d. h. es wird im Wahllokal gewählt. Es besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Alle wichtigen Fristen und Regelungen finden sich in den Ersten Wahlbekanntmachungen, welche am 22. April 2024 veröffentlicht werden sollen. Diese werden hochschulöffentlich ausgehängt und zusätzlich auf dem Wahlportal der Universität Bielefeld hochgeladen.

Ebenso werden alle Beschäftigten und Studierenden per Mail und über die Social-Media-Kanäle der Universität über das Wahlverfahren informiert und aufgefordert, sich über ihre Wahlberechtigung zu informieren.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Universität, die am Stichtag (13. Mai 2024) einer der Mitgliedergruppen der Universität zuzuordnen sind, d. h. der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung oder der Studierenden, und zudem am Stichtag ordentlich immatrikuliert oder hauptberuflich (d. h. mit mindestens 19,5 Stunden der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) beschäftigt und nicht für mehr als sechs Monate beurlaubt sind. Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt werden. Fragen zum Verzeichnis der Wahlberechtigten oder zur Wahlberechtigung beantwortet das Wahlamt.

Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Universität, die am Stichtag (13. Mai 2024) einer der Mitgliedergruppen der Universität zuzuordnen sind, d. h. der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung oder der Studierenden, und zudem am Stichtag ordentlich immatrikuliert oder hauptberuflich (d. h. mit mindestens 19,5 Stunden der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) beschäftigt und nicht für mehr als sechs Monate beurlaubt sind. Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt werden. Fragen zum Verzeichnis der Wahlberechtigten oder zur Wahlberechtigung beantwortet das Wahlamt.

Das Verzeichnis der Wahlberechtigung liegt im Zeitraum von 21. bis 27. Mai 2024 (jeweils von 9 bis 15 Uhr) im Wahlamt (V7-116) öffentlich aus. Eine Auskunft über die Eintragung im Verzeichnis der Wahlberechtigten und Zuordnung zu einer Mitgliedergruppe kann vor Ort, telefonisch oder per E-Mail (an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de) durch die Mitarbeiter*innen des Wahlamts erfolgen. Für eine persönliche Einsichtnahme wird um vorherige kurze Kontaktaufnahme zwecks terminlicher Abstimmung gebeten.

Listen- und Wahlvorschläge

Vollständige Listenvorschläge können bis zum 3. Juni 2024 um 15 Uhr im Wahlamt (UHG V7-114/116/100) persönlich oder postalisch eingereicht werden oder alternativ elektronisch an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de übermittelt werden. Dabei muss bei allen Wahlen die Unterschrift des*der Listensprechers*Listensprecherin im Original eingereicht werden.

Sollten sich hierbei Schwierigkeiten oder Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt. Zum Einreichen der Erklärungen und Unterschriften der weiteren Kandidat*innen bzw. Unterstützer*innen und möglichen Alternativen finden sich mehr Informationen bei dieser Frage.

Gemäß § 11b Hochschulgesetz NRW sind bei der Besetzung von Gremien und Aufstellung von Listen die Vorgaben zur geschlechtsparitätischen Repräsentanz zu beachten. Der Senat der Uni Bielefeld hat hinsichtlich der näheren Ausgestaltung dieser Vorgaben einen Beschluss getroffen. Dieser Beschluss ist auf dem Wahlportal abrufbar (unter dem Punkt „Erläuterungen und Vorgaben zur Erstellung von Listenvorschlägen“) . Kann eine Liste nicht gemäß diesen Vorgaben besetzt werden, so ist auch ohne explizite Aufforderung durch das Zentrale Wahlamt von dem*der Listensprecher*in eine schriftliche Begründung mit einzureichen, aus welcher die Gründe für das Nichterreichen der für das jeweilige Gremium und die jeweilige Mitgliedergruppe geltenden Vorgaben sowie die unternommenen Bemühungen hervorgehen. Liegt keine oder eine nur unzureichende Begründung vor, obliegt es dem Wahlausschuss, eine Liste unter Umständen abzulehnen und nicht zur Wahl zuzulassen.

 

Vollständige Wahlvorschläge können bis zum 3. Juni 2024 um 15 Uhr im Wahlamt (UHG V7-114/116/100) persönlich oder postalisch eingereicht werden oder alternativ elektronisch an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de übermittelt werden. Dabei muss die Unterschrift der Kandidatin im Original eingereicht werden.

Sollten sich hierbei Schwierigkeiten oder Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt. Zum Einreichen der Erklärungen und Unterschriften der Unterstützer*innen und möglichen Alternativen finden sich mehr Informationen bei dieser Frage.

Mehr Informationen zu den Ämtern der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen finden sich auf den Seiten des Gleichstellungsbüro. Auch berät die Wahlbegleitgruppe bei Fragen.

Kann eine Unterschrift auf dem originalen Listenvorschlag bzw. Wahlvorschlag oder einer originalen Unterstützungsliste nicht geleistet werden, kann sie auch auf einer Kopie des originalen Dokuments geleistet werden. Um das Verfahren zum Einreichen von Listenvorschlägen zu vereinfachen, kann die Unterschrift dem*der Listensprecher*in bzw. der Kandidatin alternativ auch in digitaler Form (d.h. Scan, Foto, Fax etc.) oder mittels einer Einverständniserklärung übermittelt werden. Diese Einverständniserklärung zur Kandidatur und die Erklärung zur Unterstützung eines Listenvorschlags finden sich auch bei den jeweiligen Listenvordrucken auf den Unterseiten oder können beim Wahlamt angefragt werden. Sie können dem*der Listensprecher*in bzw. der Kandidatin ebenfalls in digitaler Form (s.o.) zwecks Einreichung beim Wahlamt übermittelt werden.

Die Unterschrift der*des Listensprecherin*Listensprechers bzw. der Kandidatin für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bzw. einer ihrer zentralen Stellvertreterinnen muss im Original eingereicht werden. Auf Nachfrage durch das Wahlamt oder den Wahlausschuss muss der*die Listensprecher*in bzw. die Kandidatin jedoch in der Lage sein, die Originalunterschriften der Kandidat*innen oder ggf. der Unterstützer*innen nachzureichen.

Wahlwerbung

Wie in den letzten Jahren besteht für jede Liste bzw. jeden Wahlvorschlag die Möglichkeit, sich mit einem durch die Liste selbst zu erstellenden Pdf-Dokument online vorzustellen. Eine Veröffentlichung aller eingereichten Dokumente kann frühestens mit den Zweiten Wahlbekanntmachungen der zugelassenen Listen- und Wahlvorschläge (spätestens am 17. Juni 2024) über das Wahlportal erfolgen. Auf diesem Wahlportal ist ausschließlich Wahlwerbung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten sowie den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen möglich.

Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer als Verfasser*in für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist, um welche Liste es sich handelt (Listenbezeichnung) und für welches Gremium sie kandidiert. Eine Überprüfung durch das Zentrale Wahlamt erfolgt nur in Bezug auf die o.g. Voraussetzungen und ggf. strafrechtlich relevante Inhalte. Einzureichen sind die Pdf-Dokumente elektronisch beim Zentralen Wahlamt (zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de).

Ebenfalls können Listen gemäß den jeweils geltenden Regelungen in den Gebäuden der Universität plakatieren oder in der Mensa Flyer auslegen. Ab dem 18. Juni 2024 stehen an verschiedenen Stellen im Hauptgebäude der Universität für die Wahlwerbung ausgewiesene Plakatierungsflächen zur Verfügung.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten der Universität Bielefeld haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen über ein Online-Formular zu beantragen. Der Link zu dem Formular befindet sich ab Mitte April 2024 auf der Startseite des Wahlportals. Der Antrag muss enthalten: den Namen, Vornamen, die Matrikelnummer bzw. Uni-ID sowie verpflichtend die Angabe der Anschrift, an welche die Unterlagen verschickt werden sollen.

Über diesen Antrag auf Briefwahl können Unterlagen für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen, der SHK-Beauftragten, zur BiSEd-Konferenz in der Gruppe der Studierenden sowie für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen beantragt werden. Jede*r wahlberechtigte Antragsteller*in erhält mit den Briefwahlunterlagen automatisch alle für sie*ihn infrage kommenden Stimmzettel. Der Versand erfolgt durch das Zentrale Wahlamt bzw. durch das Wahlamt der BiSEd.

Sollten technische Probleme (zum Beispiel bei Screenreadern) beim Ausfüllen des Briefwahlantrags auftreten, wenden Sie sich bitte mit per E-Mail oder telefonisch an die Mitarbeiter*innen des Zentralen Wahlamts. Dies gilt auch hinsichtlich der Lesbarkeit aller weiteren auf dem Wahlportal veröffentlichten Dokumente.

Die Uni-ID (Matrikelnummer) wird zwecks eindeutiger Zuordnung und Verifikation im Verzeichnis der Wahlberechtigten abgefragt. So kann gewährleistet werden, dass eine Person nur für sich selbst einen Briefwahlantrag stellen kann und auch nur dieser Person die Unterlagen zugeschickt werden. Jede*r Studierende und Beschäftigte hat eine individuelle und einmalige Matrikelnummer bzw. Uni-ID, die sich auf dem Studierendenausweis bzw. Dienstausweis befindet. Uni-ID und die Ziffer auf dem Bibliotheksausweis sind identisch, jedoch ist die Ziffer auf dem Bibliotheksausweis um eine weitere Zahl ergänzt (diese bitte nicht im Antragsformular mit angeben).

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird in der 25. KW vorbereitet. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen trotz vorheriger Beantragung bis Ende der 26. KW (28. Juni 2024) noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Wahlamt.

Der Versand erfolgt an die im Antragsformular eingetragene Anschrift. Diese kann von der Anschrift, welche der Universität zu Kommunikationszwecken mitgeteilt wurde, abweichen. Um zu gewährleisten, dass die beantragten Briefwahlunterlagen Sie auch wirklich dort erreichen, wo Sie sich zum Zeitpunkt der Wahl aufhalten, ist die Angabe einer Anschrift als Pflichtangabe vorgesehen.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 4. Juli 2024 um 16 Uhr wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Der Rückversand kann postalisch oder über die interne Hauspost erfolgen; die Unterlagen können außerdem persönlich im Wahlamt (V7-114 / V7-116 / V7-100) oder im Wahllokal während der Öffnungszeiten bei den Wahlhelfer*innen abgegeben werden.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, sich dann aber umentscheiden und doch lieber vor Ort im Wahllokal wählen wollen, dann können Sie dies während der Öffnungszeiten des Wahllokals tun. Bitte bringen Sie, wenn möglich, hierfür alle Unterlagen mit, die Ihnen nach Beantragung der Briefwahl zugeschickt wurden, sowie auf jeden Fall Ihren Dienst- oder Studierendenausweis oder einen sonstigen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Sie erhalten im Wahllokal neue Stimmzettel und können dann in Präsenz wählen.

Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen können Sie auch bei den Wahlhelfer*innen im Wahllokal abgeben.

Nein, es entstehen den Wähler*innen keine Kosten; die Rücksendung der Wahlunterlagen ist für die Wähler*innen kostenfrei.

Nein, es ist nicht möglich, Briefwahlunterlagen auf Englisch zu erhalten, da es sich hierbei um offizielle Dokumente handelt, die in deutscher Sprache verfasst sein müssen. Bei Verständnisproblemen oder Fragen können Sie Kontakt zum Wahlamt aufnehmen.

Wahllokal

Das Wahllokal ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 4. Juli 2024 von 9 Uhr bis 16 Uhr geöffnet und steht im mittleren Hallendrittel im Universitätshauptgebäude. Vor Ort ist ausgeschildert, wo man z.B. Stimmzettel erhält oder die verschiedenen Wahlurnen stehen.

Im Wahllokal finden die folgenden Wahlen gleichzeitig statt, auch wenn die Öffnungszeiten und Wahltage abweichen können:

  • Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen
  • Wahlen der Beauftragten der Studentischen Hilfskräfte
  • Wahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen
  • Wahl zum Studierendenparlament
  • Wahl des ISR-Teams
  • Wahl der studentischen Mitglieder der BiSEd-Konferenz
  • Wahl zum Fachschaftsrat Jura

Wahlergebnis

Die Auszählung der Wahlergebnisse zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten sowie der Gleichstellungsbeauftragten und ihren zentralen Stellvertreterinnen wird ab dem 5. Juli 2024 ab vermutlich 8:30 Uhr in UHG V2-105/115 öffentlich erfolgen. So schnell wie möglich im Anschluss werden die Wahlergebnisse in den Dritten Wahlbekanntmachungen veröffentlicht.

Die Dritten Wahlbekanntmachungen erhalten die Wahlergebnisse und werden sowohl hochschulöffentlich aufgehängt als auch auf dem Wahlportal veröffentlicht.

Weitere Fragen

Die im Rahmen der Durchführung der Gremienwahlen erhobenen Daten werden allein zum Zwecke der Durchführung der Wahlen zum Senat der Universität Bielefeld, zu den Fakultätskonferenzen, der SHK-Beauftragten, zur BiSEd-Konferenz in der Gruppe der Studierenden sowie der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen erhoben. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur durch Mitarbeiter*innen der Universität Bielefeld, die mit der Durchführung der Gremienwahlen betraut sind. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere außerhalb der Universität, findet grundsätzlich nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Personenbezogene Kommunikation mit dem Zentralen Wahlamt, bspw. bei Fragen zur Wahlberechtigung, Schwierigkeiten bei der Beantragung der Briefwahl oder dem Einreichen von Listenvorschlägen usw. kann persönlich vor Ort erfolgen oder telefonisch oder über personalisierte Uni-E-Mail-Adressen abgewickelt werden, die auf „@uni-bielefeld.de“ enden (bzw. bei bestimmten Fakultäten/Einrichtungen inkl. deren entsprechendes Kürzel, bspw. @math.uni-bielefeld.de oder @cebitec.uni-bielefeld.de). Bei Anfragen von Wähler*innen wird zwecks Verifikation das Geburtsdatum abgefragt. Eine personenbezogene Kommunikation über Funktionsadressen, auf die in der Regel mehr als nur eine Person Zugriff hat, ist nicht möglich.

Die Mitarbeiter*innen finden Sie hier. Gerne können Fragen an die E-Mail-Adresse zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de geschickt werden.

Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Stimmzettel selbst auszufüllen, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hilfsperson das 16. Lebensjahr vollendet hat. Sie hat die Versicherung auf dem Wahlschein zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl erlangt hat.


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