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F A Q

Allgemeine Fragen und Antworten zu den im Sommersemester 2023 durchzuführenden Wahlen

Diese F A Q beziehen sich auf die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten

- Verbindlich sind die den Wahlbekanntmachungen zu entnehmenden Daten und Fristen -

 

Häufig gestellte Fragen (pdf)

Frequently Asked Questions (pdf, English version)

 

Die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen in der Gruppe der Studierenden und der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte in Fakultäten und zentralen Einrichtungen finden als Präsenzwahl, mit der Option Briefwahlunterlagen zu beantragen, statt. Der Direktor der BiSEd hat sich ebenfalls dazu entschlossen, die Wahl zur BiSEd-Konferenz in allen Mitgliedergruppen auf diese Art und Weise durchzuführen und sich hinsichtlich der Fristen weitestgehend den zentralen Wahlen anzuschließen.

Alle Studierenden werden bzgl. der betreffenden Wahlen per E-Mail und über die Social Media Kanäle der Uni über das Wahlverfahren informiert und aufgefordert, sich über ihre Wahlberechtigung zu informieren und über ein Online-Formular die Briefwahl zu beantragen (zur Wahlberechtigung siehe Punkt 3 und 4). Darüber hinaus werden alle Wahlbekanntmachungen für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten auf dem Wahlportal der Universität Bielefeld veröffentlicht sowie hochschulöffentlich ausgehängt. Die für dieses Wahlverfahren geltenden Fristen und Regelungen können der Ersten Wahlbekanntmachung vom 28. April 2023 sowie den FAQ entnommen werden.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Universität, die am Stichtag (1. Mai 2023) Mitglied der Gruppe der Studierenden sind und zudem ordentlich immatrikuliert und nicht für mehr als sechs Monate beurlaubt sind. Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt werden. Fragen zum Verzeichnis oder zur Wahlberechtigung beantwortet das Wahlamt (siehe Punkt 4 und zur Kommunikation Punkt 18).

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt im Zeitraum vom 8. bis 12. Mai 2023 (jeweils von 9 bis 15 Uhr) im Wahlamt (V7-116) öffentlich aus. Eine Auskunft über die Eintragung im Verzeichnis der Wahlberechtigten und Zuordnung zu einer Mitgliedergruppe kann vor Ort, telefonisch oder per E-Mail durch die Mitarbeiter*innen des Wahlamts erfolgen (zur Kommunikation siehe Punkt 18). Für eine persönliche Einsichtnahme wird um eine Terminvereinbarung gebeten.

Vollständige Listenvorschläge können bis zum 22. Mai 2023 um 15 Uhr im Wahlamt (UHG V7-144 / 116 / 100) persönlich oder postalisch eingereicht oder alternativ elektronisch an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de übermittelt werden. Dabei muss bei allen Wahlen die Unterschrift des*der Listensprechers*Listensprecherin im Original eingereicht werden.

Sollten sich hierbei Schwierigkeiten oder Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt. Zum Einreichen der Erklärungen und Unterschriften der weiteren Kandidat*innen bzw. Unterstützer*innen und möglichen Alternativen s. Punkt 7.

Gemäß § 11b Hochschulgesetz NRW sind bei der Besetzung von Gremien und Aufstellung von Listen die Vorgaben zur geschlechtsparitätischen Repräsentanz zu beachten. Der Senat der Uni Bielefeld hat hinsichtlich der näheren Ausgestaltung dieser einen Beschluss getroffen. Dieser Beschluss ist auf dem Wahlportal abrufbar (unter dem Punkt „Erläuterungen und Vorgaben zur Erstellung von Listenvorschlägen“). Kann eine Liste nicht gemäß diesen Vorgaben besetzt werden, so ist auch ohne explizite Aufforderung durch das Zentrale Wahlamt von dem*der Listensprecher*in eine schriftliche Begründung mit einzureichen, aus welcher die Gründe für das Nichterreichen der für das jeweilige Gremium und die jeweilige Mitgliedergruppe geltenden Vorgaben sowie die unternommenen Bemühungen hervorgehen. Liegt keine oder eine nur unzureichende Begründung vor, obliegt es dem Wahlausschuss, eine Liste unter Umständen abzulehnen und nicht zur Wahl zuzulassen.

Kann eine Unterschrift auf dem originalen Listenvorschlag oder einer originalen Unterstützungsliste nicht geleistet werden, kann sie auch auf einer Kopie des originalen Dokuments geleistet werden. Um das Verfahren zum Einreichen von Listenvorschlägen zu vereinfachen, kann die Unterschrift dem*der Listensprecher*in alternativ auch in digitaler Form (d.h. Scan, Foto, Fax etc.) oder mittels einer Einverständniserklärung übermittelt werden. Diese Einverständniserklärung zur Kandidatur und die Erklärung zur Unterstützung eines Listenvorschlags sind über das Wahlportal abrufbar (jeweils unter dem Punkt „Listenvordrucke“ für das entsprechende Gremium/Amt) oder können beim Wahlamt angefragt werden. Sie können dem*der Listensprecher*in ebenfalls in digitaler Form (s.o.) zwecks Einreichung beim Wahlamt übermittelt werden. Die Unterschrift der*des Listensprecherin*Listensprechers muss im Original eingereicht werden. Auf Nachfrage durch das Wahlamt oder den Wahlausschuss muss der*die Listensprecher*in jedoch in der Lage sein, die Originalunterschriften der Kandidat*innen oder ggf. der Unterstützer*innen nachzureichen.

Alle Wahlberechtigten der Universität Bielefeld haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen über ein Online-Formular zu beantragen. Der Link zu dem Formular befindet sich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ersten Wahlbekanntmachung auf der Startseite des Wahlportals. Der Antrag muss enthalten: den Namen, Vornamen, die Matrikelnummer bzw. Uni-ID sowie verpflichtend die Angabe der Anschrift, an welche die Unterlagen verschickt werden sollen (siehe hierzu auch Punkt 13).

Über diesen Antrag auf Briefwahl können Unterlagen für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen, der SHK-Beauftragten und zur BiSEd-Konferenz in der Gruppe der Studierenden beantragt werden. Jede*r wahlberechtigte Antragsteller*in erhält mit den Briefwahlunterlagen automatisch alle für sie*ihn infrage kommenden Stimmzettel. Der Versand erfolgt durch das jeweils zuständige Wahlamt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten siehe Punkt 20.

Sollten technische Probleme (zum Beispiel bei Screenreadern) beim Ausfüllen des Briefwahlantrags auftreten, wenden Sie sich bitte mit per E-Mail oder telefonisch an die Mitarbeiter*innen des Zentralen Wahlamts (zur Kommunikation siehe Punkt 18). Dies gilt auch hinsichtlich der Lesbarkeit aller weiteren auf dem Wahlportal veröffentlichten Dokumente.

Die Matrikelnummer (Uni-ID) wird zwecks eindeutiger Zuordnung und Verifikation im Verzeichnis der Wahlberechtigten abgefragt. So kann gewährleistet werden, dass eine Person nur für sich selbst einen Briefwahlantrag stellen kann und auch nur dieser Person die Unterlagen zugeschickt werden. Jede*r Studierende hat eine individuelle und einmalige Matrikelnummer, die sich auf dem Studierendenausweis befindet (Uni-ID). Uni-ID und die Ziffer auf dem Bibliotheksausweis sind identisch, jedoch ist die Ziffer auf dem Bibliotheksausweis um eine weitere Zahl ergänzt (diese bitte nicht im Antragsformular mit angeben).

Briefwahlunterlagen können ab dem 28. April 2023 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ersten Wahlbekanntmachung) beantragt werden. Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 12. Juni 2023 um 12 Uhr.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird in der 23. Kalenderwoche vorbereitet. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen trotz vorheriger Beantragung bis Ende der 24. Kalenderwoche (16. Juni 2023) noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Wahlamt (zur Kommunikation siehe Punkt 18).

Der Versand erfolgt an die im Antragsformular eingetragene Anschrift. Diese kann von der Anschrift, welche der Universität zu Kommunikationszwecken mitgeteilt wurde, abweichen. Um zu gewährleisten, dass die beantragten Briefwahlunterlagen Sie auch wirklich dort erreichen, wo Sie sich zum Zeitpunkt der Wahl aufhalten, ist die Angabe einer Anschrift als Pflichtangabe vorgesehen.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 22. Juni 2023 um 16 Uhr wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Der Rückversand kann postalisch oder über die interne Hauspost erfolgen; die Unterlagen können außerdem persönlich im Wahlamt (UHG V7-144 / 116 / 100) oder im Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, sich dann aber umentscheiden und doch lieber vor Ort im Wahllokal wählen wollen, dann können Sie dies während der Öffnungszeiten des Wahllokals (siehe Punkt 17) tun. Bitte bringen Sie, wenn möglich, hierfür alle Unterlagen mit, die Ihnen nach Beantragung der Briefwahl zugeschickt wurden, sowie auf jeden Fall Ihren Studierendenausweis oder einen sonstigen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Sie erhalten im Wahllokal neue Stimmzettel und können dann in Präsenz wählen.

Nein, es entstehen den Wähler*innen keine Kosten; die Rücksendung der Wahlunterlagen ist für die Wähler*innen kostenfrei.

Im Zeitraum vom 19. bis 22. Juni 2023 wird in der zentralen Halle des Universitätshauptgebäudes ein Wahllokal geöffnet. Es besteht hier die Möglichkeit in Präsenz zu wählen für die unter Punkt 1 aufgeführten Wahlen sowie auch für die Wahl zur BiSEd-Konferenz in allen Mitgliedergruppen. Das Wahllokal ist im o.g. Zeitraum täglich von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Personenbezogene Kommunikation mit dem zentralen Wahlamt, bspw. bei Fragen zur Wahlberechtigung, Schwierigkeiten bei der Beantragung der Briefwahl oder dem Einreichen von Listenvorschlägen usw. soll ausschließlich telefonisch erfolgen oder über personalisierte Uni- E-Mail-Adressen abgewickelt werden, die auf „@uni-bielefeld.de“ enden (bzw. bei bestimmten Fakultäten/Einrichtungen inkl. deren entsprechendes Kürzel, bspw. @math.uni-bielefeld.de oder @cebitec.uni-bielefeld.de). Bei Anfragen von Wähler*innen wird zwecks Verifikation das Geburtsdatum abgefragt. Eine personenbezogene Kommunikation über Funktionsadressen, auf die in der Regel mehr als nur eine Person Zugriff hat, ist nicht möglich.

Bei Fragen, die nicht die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen oder der SHK-Beauftragten, wenden Sie sich bitte an bised-wahlamt@uni-bielefeld.de für die Wahlen zur BiSEd-Konferenz.

Nein, es ist nicht möglich, Briefwahlunterlagen auf Englisch zu erhalten, da es sich hierbei um offizielle Dokumente handelt, die in deutscher Sprache verfasst sein müssen. Bei Verständnisproblemen oder Fragen können Sie Kontakt zum Wahlamt aufnehmen.

Die im Rahmen der Durchführung der Gremienwahlen erhobenen Daten werden allein zum Zwecke der Durchführung der Wahlen zum Senat der Universität Bielefeld, zu den Fakultätskonferenzen, der SHK-Beauftragten sowie zur BiSEd-Konferenz in allen Mitgliedergruppen erhoben. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur durch Mitarbeiter*innen der Universität Bielefeld, die mit der Durchführung der Gremienwahlen betraut sind. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere außerhalb der Universität, findet grundsätzlich nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Die Auszählung der Wahlergebnisse zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten wird ab dem 23. Juni 2023 ab 8:30 Uhr in UHG T0-218 öffentlich erfolgen. So schnell wie möglich im Anschluss werden die Wahlergebnisse in den Dritten Wahlbekanntmachungen auf dem Wahlportal veröffentlicht.

Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Stimmzettel selbst auszufüllen, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hilfsperson das 16. Lebensjahr vollendet hat. Sie hat die Versicherung auf dem Wahlschein zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl erlangt hat.

Wie in den letzten Jahren besteht für jede Liste die Möglichkeit, sich mit einem durch die Liste selbst zu erstellenden Pdf-Dokument online vorzustellen. Eine Veröffentlichung aller eingereichten Dokumente kann frühestens mit der Zweiten Wahlbekanntmachung der zugelassenen Listenvorschläge (spätestens am 5. Juni 2023) über das Wahlportal erfolgen. Auf diesem Wahlportal ist ausschließlich Wahlwerbung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten möglich. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer als Verfasser*in für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist, um welche Liste es sich handelt (Listenbezeichnung) und für welches Gremium sie kandidiert. Eine Überprüfung durch das Zentrale Wahlamt erfolgt nur in Bezug auf die o.g. Voraussetzungen und ggf. strafrechtlich relevante Inhalte. Einzureichen sind die Pdf-Dokumente elektronisch beim Zentralen Wahlamt (zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de). Ebenfalls können Listen gemäß den jeweils geltenden Regelungen in den Gebäuden der Universität plakatieren oder in der Mensa Flyer auslegen.


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