Anders als die anderen Bestandteile des Studiums der "Interdisziplinären Medienwissenschaft" handelt es sich beim Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" nicht um ein eigenständiges Modul mit einer vorgegebenen Struktur. Stattdessen können Studierende aus einem Pool vorgegebener Module ein individuelles Paket im Umfang von 15 Leistungspunkten wählen.
Dabei können Module kombiniert werden, die sich mit verschiedenen Aspekten der Bildverarbeitungstechnologien befassen: Die automatische Auswertung und Interpretation von Bildern, Grundlagen der Computergrafik, multimediale Datenbanken sowie Mensch-Maschine-Interaktion. Die Studierenden lernen diese Bereiche dabei aus theoretischer und praktischer Perspektive kennen.
Die Module aus dem Bereich Bildverarbeitungstechnologien werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten, sodass sie im ersten (sofern bereits Vorkenntnisse vorhanden sind), zweiten oder dritten Studiensemester belegt werden sollten.
In mindestens einem der gewählten Modulen aus dem Pool Bildverarbeitungstechnologien muss eine benotete Prüfungsleistung erbracht werden (Details zur Benotung).
Für Studierende, die den Studiengang "Interdisziplinäre Medienwissenschaft" mit dem Abschlussgrad "Master of Science" absolvieren möchten, ist der Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" verpflichtend (Details zur (Wahl-)Pflicht).
Die im Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" erworbenen Kompetenzen variieren je nach Zusammenstellung der Module, die folgende Auflistung nennt einige allgemeine Lernziele.
Im Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" kann aus einem sehr breiten Angebot an verschiedenen Modulen mit unterschiedlichen Lehrveranstaltungen gewählt werden. Die folgende Liste bietet einen Überblick über die wählbaren Module, ihren Umfang an Leistungspunkten sowie die jeweils zu erbringenden (Prüfungs-)Leistungen.
Die Verlinkungen führen jeweils zu den weiterführenden Informationen im Vorlesungsverzeichnis, dort finden sich auch Angaben zu den Semestern, in denen die Veranstaltungen stattfinden und Verweise auf das entsprechende Lehrangebot.
Modul | LP | Prüfungsleistungen |
Datenbanken* | 5 | 1 benotet |
Mensch-Maschine-Interaktion | 10 | 1 benotet, 1 unbenotet |
Anwendungsorientierte Bildverarbeitung | 5 | 1 unbenotet |
Ausgewählte Themen der Medieninformatik | 5 | 1 unbenotet |
Brain-Machine Interfaces | 5 | 1 benotet |
Grundlagen der Computergrafik | 10 | 1 unbenotet |
Datenbanken II | 5 | 1 benotet |
Einführung in Datenbanken und Modellierung für Nicht-InformatikerInnen* | 5 | 1 unbenotet |
Farbe in der digitalen Mediengestaltung | 5 | 1 benotet |
Grundlegende Methoden der Bildverarbeitung | 5 | 1 unbenotet |
Information Visualization | 5 | 1 benotet |
Virtuelle Realität | 10 | 2 unbenotet |
*Es kann nur eines der beiden Module "Einführung in Datenbanken und Modellierung" und "Einführung in Datenbanken und Modellierung für Nicht-InformatikerInnen" gewählt werden.
Die Angaben im Vorlesungsverzeichnis sind generelle Angaben zu den Modulen, die auch in anderen Studiengängen verwendet werden können. Deshalb weichen die Angaben zu benoteten oder unbenoteten Prüfungsleistungen ggf. von denen auf dieser Seite ab. Es gelten jedoch die hier gemachten Angaben entsprechend den Fächerspezifischen Bestimmungen (Stand per April 2021).
Die Art der zu erbringenden Leistungen hängt von den jeweils gewählten Modulen ab, grundsätzlich sind Klausuren, mündliche Prüfungen sowie Referate mit Ausarbeitungen möglich, letztere auch als Gruppenprojekte. Details finden sich auf den oben verlinkten Seiten im eKVV.
Insgesamt müssen Module im Umfang von 15 Leistungspunkten gewählt werden, in mindestens einem der Module muss dabei eine benotete Prüfungsleistung erbracht werden. Für die Berechnung der Endnote wird die benotete Prüfungsleistungs entsprechend der Anzahl der Leistungspunkte des jeweiligen Moduls gewichtet.
Wird also ein fünf Leistungspunkte umfassendes Modul mit einer benoteten Leistung abgeschlossen,
fließt die Note mit einer diesen fünf LP entsprechenden Gewichtung in die Gesamtnote ein. Es wird also nicht für den gesamten, 15 LP umfassenden Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" gewichtet.
Werden zwei benotete Module abgeschlossen, dann werden auch beide Noten für die Gesamtnote berücksichtigt. Wird allerdings ein laut Modulstrukturtabelle unbenotetes Modul mit einer Note abgeschlossen, darf diese Note nicht gewertet werden (zur Übersicht benoteter und unbenoteter Module siehe Abschnitt "Lehrinhalte Module und Leistungen" bzw. Fächerspezifische Bestimmungen).
Das Modul „Einführung in die Informatik“ sollte abgeschlossen sein, in einigen Veranstaltungen aus dem Modulpool werden die Inhalte aus der Einführungsvorlesung oder vergleichbare Vorkenntnisse vorausgesetzt. In der Regel sind außerdem darüber hinausgehende mathematisch-technische Kenntnisse von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig.
Der Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" gehört je nach angestrebtem Abschlussgrad verschiedenen Wahlpflichtbereichen an, sodass sich verschiedene Bestimmungen für seine Verwendung ergebem.
Wird der Abschluss mit dem Master of Arts (M.A.) angestrebt, kann den Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" sowohl dem Wahlpflichtbereich I als auch dem Wahlpflichtbereich II zugeordnet werden.
Im Wahlpflichtbereich I muss eines der informationstechnologischen Angebote belegt werden:
Im Wahlpflichtbereich II sind aus den verbleibenden Modulen sind dann noch drei weitere Module zu wählen. Darunter kann auch ein weiteres informationstechnologisches Modul oder der Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" sein, sofern es noch nicht im Wahlpflichtbereich I studiert wurde. Zur Auswahl stehen damit:
*Es kann nur eines der beiden Module "Texttechnologien" und "Mathematisch-linguistische Sprachmodellierung" gewählt werden
Der Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" gehört je nach angestrebtem Abschlussgrad verschiedenen Wahlpflichtbereichen an, sodass sich verschiedene Bestimmungen für seine Verwendung ergebem.
Wird der Abschluss mit dem Master of Science (M.Sc.) angestrebt, kann der Bereich "Bildverarbeitungstechnologien" ausschließlich dem Wahlpflichtbereich I zugeordnet werden.
Im Wahlpflichtbereich I müssen zwei informationstechnologische Angebote belegt werden:
Es kann nur eines der beiden Module "Texttechnologien" und "Mathematisch-linguistische Sprachmodellierung" gewählt werden, das verbleibende Modul kann also auch nicht im Rahmen des Wahlpflichtbereich II studiert werden.