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  • Medizinische Fakul­tät OWL

    Grafik vom Gebäude R.1 der Medizinischen Fakultät OWL
    © Universität Bielefeld

Familiengerechte Hochschule

Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und zudem bereits seit 2006 als familiengerechte Hochschule zertifiziert.

Der Familienservice der Universität Bielefeld ist Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen zur Vereinbarkeit von Studium/ Wissenschaft / Beruf und Familie. Studierende, Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung mit Familienaufgaben erhalten eine umfassende, vertrauliche Beratung,
Informationen zu passgenauen, statusspezifischen Angeboten sowie zur familiengerechten Arbeits- und Studienorganisation.

Im Rahmen das Audits familienfreundliche Hochschule wurden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Familienfreundlichkeit entwickelt.

Familienunterstützende Maßnahmen

Das Rektorat hat in Abstimmung mit den Fakultäten familienfördernde Maßnahmen für Studierende, Wissenschaftler*innen in der Qualifikation und Lehrende mit hohem Lehrdeputat, für die Dauer von drei Jahren (Okt 2023-Okt 2026) beschlossen. Im Anschluss werden die die Maßnahmen evaluiert, wenn nötig angepasst und ggf. verdauert.

Finanzierung von zusätzlicher Kinderbetreuung für Studierende in Prüfungsphasen

Unter folgenden Voraussetzungen können studierende Eltern eine Erstattung der Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung beantragen:

  • Sie befinden sich in Prüfungs- oder Abschlussphasen.
  • Sie haben Kind(er) unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Kind(er).
  • Sie haben keinen Arbeitsvertrag mit der Universität Bielefeld.

Alle weiteren Informationen zu der Antragsstellung finden Sie beim Familienservice.

Es besteht kein Rechtsanspruch. Für die Maßnahmen stehen begrenzte Mittel zur Verfügung.

Die Universität möchte Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Familienaufgaben mehr Zeit für ihre Forschung durch Forschungsunterstützung oder Entlastung in der Lehre ermöglichen. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:

  • Sie befinden sich in einer Phase zwischen Beginn der Promotion und Beendigung einer Habilitation oder der zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen gem. § 36 HG NRW und
  • Sie betreuen Kinder, die bis zu 12 Jahre alt sind bzw. pflegebedürftige Kinder im eigenen Haushalt oder pflegen Angehörige.

Pro Person können Hilfskraftmittel für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monaten beantragt werden.

Den Antrag stellen Sie bitte formlos per E-Mail an karriere.medizin@uni-bielefeld.de. Weisen Sie in der E-Mail daraufhin, dass Sie eine Hilfskraftstelle im Rahmen der familienfördernden Maßnahmen beantragen und legen Sie kurz die familiäre Situation dar (Anzahl der Kinder unter 12 Jahren/ Personen mit Pflegebedürftigkeit). Sobald das Dekanat Ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie eine Rückmeldung. Teilen Sie dann auch gerne den Namen der Hilfskraft mit die für Sie eingestellt werden soll.

Es besteht kein Rechtsanspruch. Für die Maßnahmen stehen begrenzte Mittel zur Verfügung.

Bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Lehrveranstaltungen möchte die Universität Lehrende mit hohem Lehrdeputat und Familienaufgaben entlasten. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:

  • Sie betreuen Kinder, die bis zu 12 Jahre alt sind bzw. pflegebedürftige Kinder im eigenen Haushalt oder pflegen Angehörige.

Pro Person können Hilfskraftmittel für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monaten beantragt werden.

Den Antrag stellen Sie bitte formlos per E-Mail an karriere.medizin@uni-bielefeld.de. Weisen Sie in der E-Mail daraufhin, dass Sie eine Hilfskraftstelle im Rahmen der familienfördernden Maßnahmen beantragen und legen Sie kurz die familiäre Situation dar (Anzahl der Kinder unter 12 Jahren/ Personen mit Pflegebedürftigkeit).  Sobald das Dekanat Ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie eine Rückmeldung. Teilen Sie dann auch gerne den Namen der Hilfskraft mit, die für Sie eingestellt werden soll.

Es besteht kein Rechtsanspruch. Für die Maßnahmen stehen begrenzte Mittel zur Verfügung.

Das Infoportal Studieren mit Kind gibt einen Überblick über relevante Themen für ein Studium mit Kind sowie zur Schwangerschaft im Studium.

Um den gesetzlichen Schutz gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die damit verbundenen Kompensationsleistungen in Anspruch zu nehmen (z.B. Ersatzleistungen, wie das Bearbeiten von Arbeitsblättern bei Teilnahmeverboten von Laborpraktika) ist es erforderlich die Schwangerschaft (oder Stillzeit) über das Familienportal mitzuteilen.

Die Checkliste für schwangere und stillende Studentinnen dient der bestmöglichen Unterstützung der Studienorganisation des Medizinstudiums in Mutterschutz- und Stillzeit. Wir freuen uns bei der weiteren Studienorganisation behilflich zu sein.

In den Informationen zu den Rahmenbedingungen für ein Medizinstudium mit Kind findet sich ein Überblick der wichtigsten (prüfungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Informationen zu familien­unterstützenden Maßnahmen im Rahmen des BiMediC.

Im Gebäude R.1 befinden sich in den Gebäudeteilen A und D Toilettenräume mit Wickelgelegenheiten:

•   D0-108, D3-120 und A0-41 sind mit jeweils einem elektrisch-höhenverstellbaren Wickeltisch ausgestattet

•   D1-120, D2-115, A1-41, A2-41 und A3-41 sind mit jeweils einem manuell ausklappbaren Wickeltisch ausgestattet

Im Gebäude R.2 befinden sich im Gebäudeteil Z (zentraler Bereich zwischen den Gebäudeteilen A und B) Toilettenräume mit Wickelgelegenheiten:

•   Z0-101, Z1-101, Z2-101, Z3-101, Z4-101 - die Toiletten sind mit jeweils einem manuell ausklappbaren Wickeltisch ausgestattet

Bei allen Toilettenräumlichkeiten handelt es sich um barrierefreie Toiletten. Die Wickeltische sind damit für Personen aller Geschlechter zugänglich.

Im Gebäude R.1 befindet sich im Gebäudeteil B im Erdgeschoss in Raum B0.19 ein Still- und Ruheraum.

Im Gebäude R.2 befindet sich im Gebäudeteil Z (zentraler Bereich zwischen Gebäudeteilen A und B) auf der zweiten Etage in Raum Z2-105 ein Still- und Ruheraum.

Mithilfe der KidsBox können Mitarbeiter*innen der Medizinischen Fakultät OWL ihr Kind am Arbeitsplatz gut versorgen, wenn das Kind in einer besonderen Situation zur Arbeit mitgenommen wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Betreuungsperson erkrankt ist und trotzdem wichtige Arbeiten vor Ort erledigt werden müssen. Mit der Kidsbox kann der Arbeitsplatz kurzfristig in ein „Eltern-Kind-Büro“ umgewandelt werden. Die KidsBox kann einfach an jeden Arbeitsplatz gerollt werden.

Die KidsBox ist mit hilfreichen Materialien für die Versorgung von Babys und Kindern bis ins Grundschulalter ausgestattet. Eine Absprache mit den Vorgesetzen und Kolleg*innen sollte erfolgen, bevor das Kind mit an den Arbeitsplatz gebracht wird.

Es ist jeweils eine KidsBox in den Gebäuden R1, R2 und Z vorhanden. Informationen zu den Reservierungsmöglichkeiten und der Abholung werden zeitnah veröffentlicht. Wenden Sie sich übergangsweise an gleichstellung.medizin@uni-bielefeld.de, wenn Sie die KidsBox benötigen.

FAQs - KidsBox

Wie funktioniert die KidsBox?

Die KidsBox ist für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter ausgestattet. Während Ihr Kind vorübergehend altersgerecht versorgt und beschäftigt ist, können Dienstaufgaben erledigt werden.

Die KidsBox enthält

  • ein Reisebettchen, das auch als Laufstall geeignet ist
  • eine Klappmatratze und Isomatte zum Krabbeln und Spielen am Boden
  • einen Klemmsitz zum Andocken an den eigenen Schreibtisch
  • Hocker und Tisch für etwas größere Kinder
  • verschiedene Spiel- und Malsachen
  • eine Wickelauflage
  • Desinfektions- und Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Hygieneartikel
  • Bücher und vieles mehr, was für kleinere Kinder nützlich und sinnvoll ist

Die KidsBox ist aufklappbar für einen geschützten Bereich zum Stillen und Wickeln.

Wer kann die KidsBox nutzen?

Beschäftigte der Medizinischen Fakultät OWL mit kleinen Kindern, die einen Büroarbeitsplatz haben, können die KidsBox nutzen.

Wann kann die KidsBox eingesetzt werden?

Wenn die reguläre Kinderbetreuung überraschend ausfällt und dringende berufliche Aufgaben erledigt werden müssen, kann das Kind vorübergehend mit an den Arbeitsplatz gebracht und die KidsBox eingesetzt werden. Eine Absprache mit Vorgesetzten und Kolleg*innen ist erforderlich, bevor das Kind mit an den Arbeitsplatz gebracht wird.

Wann darf die KidsBox nicht genutzt werden?

Die KidsBox darf nicht genutzt werden, wenn das zu betreuende Kind an einer ansteckenden Krankheit (Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln, Magen-Darm-Erkrankung, Covid-19, Grippe o.ä.) leidet oder der Verdacht auf eine dieser Krankheiten besteht.

Auch bei stark fiebrigen Erkrankungen oder dem Befall mit übertragbaren Parasiten (Kopfläuse, Flöhe etc.) ist die Nutzung ausgeschlossen.

Was muss ich grundsätzlich beachten?

Aufsichtspflicht

Die Nutzung der KidsBox erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht über das zu betreuende Kind obliegt der*dem anwesenden KidsBox-Nutzer*in. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt des Kindes ist nicht gestattet.

Pflegliche Nutzung

Die Nutzer*innen tragen Sorge für die pflegliche Behandlung der KidsBox inklusive Inhalt.

Hygienische Reinigung

Nach jeder Nutzung sind die Nutzer*innen dazu verpflichtet die KidsBox zu reinigen.

Transport der KidsBox

Die Maße sind 120 x 105 x 66 cm. Die KidsBox hat Rollen und kann daher bequem zum Einsatzort transportiert werden. Wenn die KidsBox nicht mehr verwendet wird, ist diese gereinigt an den Abhol-Ort zurückzubringen.


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